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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Abtrünnigen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

460 
Viertes Buch. Die Abtrünnigen. 
anderfolge der tierischen Arten als eine Tatsache hingestellt und 
fand die Erklärung dieser Aufeinanderfolge in der Erblichkeit und 
der Auswahl. Liegt nun nicht gerade hierin der Grund, weshalb die 
Entwicklung der Naturgeschichte so fruchtbar gewesen ist? Die 
Geschichte der menschlichen Gesellschaften aber liefert uns keine 
Hypothese, die durch ihre Einfachheit oder ihren erklärenden Wert 
mit der Evolutionslehre verglichen werden könnte. Mit einem Wort, 
die Geschichte bedarf selbst erst der Erklärung. Allein kann sie uns 
nicht das Verständnis der Wirklichkeit vermitteln. Sie ersetzt nicht 
die Nationalökonomie 1 ). 
Die ersten Anhänger der historischen Schule haben dem ge 
schichtlichen Studium der Nationalökonomie eine noch bedeutendere 
Aufgabe zugewiesen. Nach ihnen sollte sie nicht nur die Erklärung 
der Wirklichkeit gestatten, sondern auch wirkliche „Gesetze der 
wirtschaftlichen Entwicklung“, der Völker formulieren. Dieser Ge 
danke — den durchaus nicht alle Anhänger der historischen Schule 
teilen — wird übrigens auch von denen, die ihn aufgestellt haben, 
nicht in gleicher Weise dargelegt. Für die einen, zum Beispiel für 
Knies, besteht ein allgemeines Entwicklungsgesetz der Menschheit, 
das folglich alle Nationen umfaßt. Diese Auffassung berührt sich 
mit der Saint-Simon’s. Für andere, wie zum Beispiel für Roscher, 
bestehen in der Geschichte der verschiedenen Nationen „Parallelismen“, 
— d. h. eine gleiche Aufeinanderfolge der wirtschaftlichen Zustände 
oder Perioden. Diese Übereinstimmungen würden geschichtliche Ge 
setze bedeuten. Wenn wir sie genau in den vergangenen Zivilisa 
tionen untersuchen, so werden sie es uns ermöglichen, die Zukunft 
der gegenwärtigen Gesellschaften vorauszusehen *). 
Keiner dieser beiden Gesichtspunkte erscheint uns ganz richtig. 
Auch wenn wir annehmen, daß die Menschheit einem allgemeinen und 
einzigen Gesetz der Entwicklung gehorcht, fehlt uns doch jedes Mittel, 
diese Entwicklung vorauszusehen, denn die wissenschaftliche Voraus- 
‘) Vgl. Makshall, Principles, B. I, Kap. VI, § 4 und besonders Karl Mengbr, 
Untersuchungen usw. S. 14—17. „Wir gewinnen das historische Ver 
ständnis einer Tatsache, indem wir seine individuelle Genese suchen, d. h. indem wir 
uns die konkreten Umstände innerhalb derer es mit seinen ihm eigentümlichen 
Charakterzügen, in mitten derer es entstanden ist, mit ihren ihnen eigentümlichen 
Seiten verstellen . . . Wir gewinnendes theoretische Verständnis einer konkreten 
Tatsache . . . , wenn wir es als einen Sonderfall von einer gewissen Kegelmäßigkeit 
(Gesetz) der Aufeinanderfolge oder Koexistenz der Tatsachen betrachten oder mit 
anderen Worten, wir gelangen zum Verständnis des Daseinszweckes, der Existenz 
und der Natur einer Tatsache, indem wir lernen, in ihr im wesentlichen den Beweis 
eines Tatsachengesetzes zu sehen.“ 
2 ) Dieser Gedanke wird in seinem Grundriß darlegt, aber von Knies im Namen 
der Auffassung einer einheitlichen Entwicklung bekämpft, op. cit, S. 42).
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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