Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

Kapitel II. Die Theorie der Bodenrente und ihre Anwendungen. 645 
Vom rechtlichen Gesichtspunkt aus liegt es auf der Hand, daß, 
wenn Henry George eine Ungerechtigkeit abschafft, er sie durch 
eine andere ersetzt. Den jetzigen Kentenbesitzern die Rente, die sie 
erheben, ohne Entschädigung wegnehmen, bedeutet einfach, sie der 
Vorteile zu berauben, die viele von ihnen sich durch ihre Arbeit und 
Sparsamkeit mühsam erworben haben. Denn heute wird der Boden 
gekauft und nicht mehr durch Okkupation ungeeignet. Da sich 
heute fortwährend Boden gegen Kapital und umgekehrt aus 
tauscht, kann man das Einkommen aus Grundbesitz nicht als illegitim 
belasten, während man dasjenige der anderen Kapitalien respektiert. 
Die Konfiskation ist nur mit Hinsicht auf den ersten Besitzergreifer 
zu rechtfertigen. Wie viele davon bleiben aber noch übrig? 
Und weiterhin, wenn man dem Grundbesitzer die Rente nimmt, 
die auf dem Fortschritt der Zivilisation beruht, so muß man ihn, um 
gerecht zu sein, auch für jede Wertverminderung, die ihn ohne sein 
Verschulden trifft, entschädigen. Stuart Mxll sah diesen Einwurf 
voraus*) und gab dem Besitzer, der mit der Zahlung der Steuer un 
zufrieden ist, das Recht, dem Staat das Gut zu dem Verkehrswerte 
zu verkaufen, den es zur Zeit der Einführung der Reform hatte 2 ). 
Hieran hat Henry George aber nicht gedacht. Es ist wahr, daß 
nach seiner Ansicht eine Wertverminderung durchaus außergewöhn 
lich sein würde, denn der Mehrwert des Bodens erscheint ihm ebenso 
sicher, wie die best begründeten Gesetze der Physik. 
Wenn sich das System Mill’s auch in gemäßigterer Form als 
das Henry George’s darstellt, so ist es doch ebenfalls nicht gegen 
jeden Einwurf geschützt. Der Gedanke, der ihm und Henry George 
gemeinsam ist, der des unearned increment, fordert eine 
doppelte Kritik heraus: die der Sozialisten und die der bürgerlichen 
Ökonomisten. 
r) Mill schreibt: „Die Antwort (auf obigen Einwurf) ist, daß das Recht, den 
Boden zu einem Preis aufzugeben, in dem man die beiden Möglichkeiten (Gewinn 
und Verlust) in Rechnung setzt, das Gleichgewicht wieder herstellt. „Der Staat“, 
lügt er hinzu, würde hierbei nichts verlieren, „denn jedes Sinken des Wertes an 
einer Stelle (insoweit es nicht durch ein allgemeines Sinken des Wohlstandes ver 
schuldet wird), bedingt ein entsprechendes Steigen an einer anderen Stelle, ein 
Steigen, dessen Vorteil dem Staat zugute kommen würde“ (Dissertations and 
discussions, B. IV S. 294 und 295). 
2 ) Doch weist Einaudi in seinen ausgezeichneten Studi sugli effetti delle 
Pnposte S. 125 (Turin, 1902) darauf hin, daß dieses Prinzip der Entschädigung auf 
Grund von Verlusten „unmittelbar zu einer staatlichen Garantierung der Werte 
führen würde, eine Garantie, deren Zulässigkeit zum wenigsten diskutierbar ist“. 
Und an zweiter Stelle macht er darauf aufmerksam, daß die Rückzahlung oft zu 
Händen einer anderen Person geschehen würde, als der, die die Steuern gezahlt hat, 
fm Falle das Besitztum in der Zwischenzeit den Besitzer gewechselt hat.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.