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Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine

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Bibliographic data

fullscreen: Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine
  • Title page
  • Contents

Full text

44 
keit haben, und andererseits die kaufmännischen Geschäfte immer riesiger, 
aber auch immer weniger werden, so ist eben die Möglichkeit gegeben, diesen 
reichen Riesengeschästen größere Verpflichtungen zum Wohl der Gehülfen 
nicht bloß, sondern des ganzen Handels aufzuerlegen. In erster Linie steht 
hier die gesetzliche Sonntagsruhe, die wegen der Konkurrenzlust 
einzelner durch freie Vereinbarung nie durchzuführen ist, so oft es auch 
schon versucht wurde. Bekanntlich schließen jetzt bereits gerade die größten 
Geschäfte in den Städten Sonntags am regelmäßigsten, ohne für ihren Ab 
satz zu fürchten. Bei allgemeiner, gesetzlicher Einführung der Sonntagsruhe 
müssen sich ja aber die Kunden schon in der Woche versorgen. Damit 
wäre bereits ein vielverheißeuder Anfang für die Verbesserung der Lage 
der Handlungsgehülfen und Lehrlinge gemacht. Dieselben würden in der 
Woche viel frischer arbeiten, und vielleicht am Sonntag früh schon empfäng 
licher als jetzt für Fortbildungsunterricht sein. Die eigentliche Lösung der 
vielbesprochenen Bildungsfrage des Commis ist aber erst durch Ein 
führung eines gesetzlichen Maximalarbeitstages gegeben. Erst wenn 
der Lehrling absolut nicht länger als so und soviel näher zu bestimmende 
Stunden am Tag praktisch beschäftigt werden darf, und erst, wenn dann 
weiter dem Prinzipal die Verpflichtung auferlegt wird, ihn fernere 
bestimmte Stunden in die kaufmännische Fortbildungsschule zu 
schicken, erst dann wird der vielbeklagte Bildungsmangel der modernen 
Commis wie mit einem Zauberschlage verschwinden. Die aus diese Weise 
begrenzte Arbeitszeit im Geschäft schützt den Lehrling vor Übermüdung; 
er kommt noch frisch in den obligatorischen Fortbildungskurs. 
Aber noch etwas viel Wichtigeres: der Zwang zum Besuch des theoretischen 
Kursus scheidet bald die zur Kaufmannschaft veranlagten jungen Leute von 
den nicht dazu talentierten. Wer heute aus der Lateinschule absolut nichts 
von den alten Sprachen auffaßt, muß schließlich abgehen. So wird es 
hier auch kommen: wem im praktischen Geschäft der Kausmannsver- 
stand nicht aufgeht und wer deshalb auch in den Kursen von vornherein 
nicht mit fortkommt, der wird es bald satt bekommen und zu einem ande 
ren Berufe greifen. Denn auch der Prinzipal kann ihn nicht mehr als 
bloße mechanische Hülsskrast ausnützen. Das verhindert der kürzere Mari 
malarbeitstag für den Lehrling, so daß die rein mechanischen Arbeiten 
besser einem leistungsfähigen Handarbeiter übertragen werden. Hierin sieht 
der Verfasser dieser Arbeit den einzigen Schlüssel zur wirksamen Lösung 
der Lehrlings- und kaufmännischen Bildungsfrage. Alle anderen Vorschläge 
dürften in der Praxis nur aus unwirksame Palliativmittel hinauslaufen. 
Deshalb hat wohl auch das so eminent praktische England bereits einen 
Versuch mit der entsprechenden gesetzlichen Einrichtung gemacht. Es gab 
im Jahre 1886 ein Gesetz, wonach minderjährige Handlnngsgehülsen. also 
eben Lehrlinge, in Detailgeschästen nicht länger als 74 Stunden in der 
Woche beschäftigt werden dürfen. Allerdings fehlt dort noch die Ergänzung 
der Maßregel durch den Zwang zum Besuch der Fortbildungskurse, deren 
Kosten wohl halb vom Staat, halb von den Prinzipalen zu tragen wären. 
Aber man sieht doch, daß der angegebene Weg, wenn ihn gerade die ge 
schäftskundigen Engländer zuerst eingeschlagen haben, vom Ziele nicht sehr
	        

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Die Sociale Lage Der Handlungsgehülfen Und Ihre Verbesserung Durch Die Kaufmännischen Vereine. Mahlau & Waldschmidt, 1891.
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