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Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1011124114
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-51731
Document type:
Monograph
Author:
Verkauf, Leo http://d-nb.info/gnd/1147997659
Title:
Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag des "Arbeiterschutz"
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die Selbständigenversicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

So folgere ich denn, daß für das Meldewescn, die Evidenzhaltung, wie 
für den Kassendienst eine eigene bureaukratische Organisation überflüssig ist. Sie 
können vielmehr den staatlichen Behörden übertragen werden. Für die Entscheidung 
der Rentenansprüche sind gleichfalls Einrichtungen von großer Einfachheit möglich. 
Die Vorbedingungen des Anspruches sind die Versicherungspflicht, die ordnungs- 
mäßige Beitragsleistung, die zurückgelegte Wartefrist und das erreichte 65. Lebens 
jahr. Aerztliche Sachverständige sind dagegen nicht erforderlich. 
Legt man auf einen komplizierten Apparat Wert, so ist der Anschluß an die 
Allgemeine Pensionsanstalt für Angestellte weit natürlicher als der an die Arbeiter 
versicherung. Von der Leitung dieser Anstalt wird zugegeben, daß der Verwaltungs 
organismus viel zu groß und viel zu kostspielig ist. Man hat sich bei der Zahl 
der Versicherten gründlich geirrt. Für 100.000 Privatangestcllte besitzt die Anstalt 
eine Zentrale und zehn Landesstcllen, bei welchen genügende Gelegenheit zur Be 
tätigung gar nicht vorhanden ist. Auch passen die Verhältnisse dieser Anstalt für 
die Selbständigen besser, als die einer Reichskasse mit Bezirksstellen. Es würde 
sich empfehlen, zwei Abteilungen für die gewerblichen und die landwirtschaftlichen 
Selbständigen bei dieser Anstalt zu schaffen. Das würde auch ermöglichen, die Selb 
ständigen nicht um so viel schlechter zu stellen, als diejenigen Privatangestellten,. 
die manche Betriebsinhaber bei der Pensionsanstalt zu versichern genötigt sind. 
Es klingt ja wie eine Verhöhnung, wenn die Regierung den Betriebs 
inhabern gegen Zahlung eines Monatsbeitrages von 50 Heller und 1 Krone eine 
Rente zusichert, die zwischen 44 und 67 Hellern täglich schwankt. 
Die neuen Vorschläge der Regierung. 
So selbstbewußt sich die Regierung in der ursprünglichen Vorlage gegen-- 
über jeder Kritik ihrer Vorschläge betreffend die Riskengemeinschaft der Selb 
ständigen und Unselbständigen gebärdet hat, so sind ihr doch beim gegenwärtigen 
Entwürfe — wie es scheint — allerlei Bedenken über ihre Unfehlbarkeit auf 
gestiegen. In der neuen, dem Parlamente vorgelegten Gesetzesvorlagc wird mit 
etwas größerer Bescheidenheit erklärt: Hinsichtlich der Selbständigen seien Zweifel 
geäußert worden, die nicht ganz von der Hand zu weisen seien. Man habe darauf 
hingewiesen, daß die Beiträge in vielen Gegenden schwer hereinzubringen sein 
werden, und daß es den Versicherten vorteilhaft erscheinen müsse, erst in späteren 
Jahren in die Versicherung einzutreten. Diese Bedenken verdienen gewiß volle 
Beachtung und seien auch in den Beratungen des Subkomitees des Sozialver 
sicherungsausschusses voll gewürdigt worden. Das Subkomitee hielt es für not 
wendig, eine Reihe von Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet wären, die üblen 
Folgen einer nicht zu rechtfertigenden Ausnützung der den Selbständigen durch 
das Gesetz gebotenen Vorteile hintanzuhaltcn. 
Eine Reihe dieser Vorschläge macht sich die Regierung nun auch zu eigen. 
Gerade dieser Umstand muß meines Erachtens das Mißtrauen gegenüber dem 
versicherungstechnischen Departement nur noch steigern. Wie wenig zuverlässig er 
scheint der Vorschlag bezüglich der Riskengemeinschaft zwischen Selbständigen und 
Unselbständigen, wenn erst die Kritik, die doch meistens durch Laien geübt worden 
ist, wesentliche Aenderungen der Versicherungsbedingungen bewirken mußte. Ohne 
diese Kritik wäre wohl alles unverändert in die neue Vorlage übernommen worden 
und hätte unfehlbar schweren Nachteil über die Reichsrcntcnkasse gebracht. 
Wie sehen nun diese Aenderungen im Einzelnen aus? Im § 125 wird 
die Wartezeit, die für Selbständige ursprünglich mit 200 Beitragswochen 
normiert war, auf 500 erhöht, allerdings mit der wesentlichen Einschränkung, 
daß für die Uebergangszcit die Wartezeit 200 Beitragswochcn unter der Voraus 
setzung betragen soll, wenn die Anmeldung zur Versicherung nicht später als drei-
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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