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Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1011124114
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-51731
Document type:
Monograph
Author:
Verkauf, Leo http://d-nb.info/gnd/1147997659
Title:
Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag des "Arbeiterschutz"
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

24 
Das wird nicht nur für den Umfang der Rentenzuerkennung, sondern auch 
für die Höhe der Verwaltungskosten gelten. Wo gibt es einen zuverlässigen Maß 
stab für die wirklich notwendige Zahl der Angestellten? Jeder, der die Dinge, 
in Staat, Land und Gemeinde, aber auch in den Versicherungsinstituten kennt, weiß, 
wie zahlreiche Mittel es gibt, um Personalvermehrungen als unausweichlich zu er 
weisen. Auch hier wird also die Trennung der Organe, die die Ausgaben be 
schließen, von jenen, die die Verantwortung zu tragen haben, schlimme 
Konsequenzen zeitigen. Der unproduktive Ausgabenetat kann ins Ungemcssene 
wachsen. Neben der Zentralisierung wird auch die Ausschaltung der organisierten 
Arbeiterschaft von jedem maßgebenden Einfluß in den Vcrsicherungsinstituten 
schädigend wirken. Das sozialpolitische Milieu, das so geschaffen wird, muß jede 
Art von Mißbrauch zur üppigen Entfaltung bringen. 
Wer die bisherige Darstellung unbefangen prüft, wird zugeben müssen, daß 
das Ergebnis der Untersuchung der Beweis der Unmöglichkeit einer Reichsrcntcn- 
kasse ist. Die Zentralisation, die als Heilmittel und Ausgleich der Risken- 
verschiedenheit gedacht ist, muß zum Verderben führen, wenn die Riskengemein 
schaft über engbegrenzte Gebiete von gemeinsamem Charakter hinaus auf das 
ganze Reich ausgedehnt wird. Dezentralisation und Selbstverwaltung allein können 
jene Elemente und Einrichtungen fördern, die den Beruf haben, die sozialpolitische 
Moral zu heben und ihre Verschlechterung auf dem Gebiete der Sozialversicherung zu 
verhindern. 
Der Rcgicrungsweisheit letzter Schluß. 
Neue Argumente bringt die im Oktober 1911 von der Regierung im Ab 
geordnetenhause eingebrachte Vorlage über die Sozialversicherung in der Frage der 
Zentralisation nicht vor. Sie wiederholt mit anderen Worten die alten bekannten 
Behauptungen, allerdings mit weit größerer Vorsicht, nachdem sie durch meine 
ziffermäßigc Beweisführung zu dieser Vorsicht gezwungen worden ist. Nur ein 
Moment wird stärker als bisher betont, indem daraus hingewiesen wird, daß die 
Einführung von Durchschnittsprämien (Prämien, die für alle Altersgruppen gleich 
sind) ein Hindernis für die Bildung einer Prämienrcserve bilde. 
Die territoriale Trennung nach Ländern und Ländergruppen sei, wie neuer 
lich wiederholt wird, wegen der verschiedenen Alterszusammensetzung, die ihre 
Ursache in der Wandcrbewcgung zwischen den im Reichsrate vertretenen König 
reichen und Ländern habe und die verschiedene Beitragssätze zur Folge hätte, un 
möglich. Die vorgeschlagene Austeilung der Rentenlast auf die einzelnen Landcs- 
anstalten nach Maßgabe der Einzahlungen wäre nach den in Deutschland ge 
machten Erfahrungen ungenügend, um einer Differenzierung der Beiträge in den 
einzelnen Ländern vorzubeugen. Deshalb habe man ja auch in Deutschland zur 
teilweisen Riskengemeinschaft (Gcmeinlast und Sonderlast) übergehen müssen. 
Man müsse aber an dem Prinzip der Solidarität der gesamten erwerbs 
tätigen Bevölkerung festhalten, die in der Zusammenfassung derselben in einem 
einzigen Körper ihren Ausdruck finde, dessen Altersaufbau durch die Fluktuation 
möglichst wenig berührt werde. 
Wolle man dieses Prinzip der Solidarität zwischen Landwirtschaft und 
Industrie nicht gelten lassen, dann müsse man schließlich zu einer berussgenvssen- 
schaftlichen Organisation auch innerhalb der Industrie selbst übergehen. 
Die Kunst, zu solchen Resultaten zu gelangen, besteht bei der Regierungs 
vorlage lediglich darin, daß dem Verlangen einer gesonderten Betrachtung der 
einzelnen Ländcrgcbictc für die selbständig und unselbständig Erwerbstätigen sowie 
einer detaillierten Prüfung der Intensität und der Richtung der Wandcrbewegung 
auch jetzt wieder nicht Rechnung getragen worden ist. Nur die territoriale Kon- 
fundierung und die Zusammenfassung aller sozialen Schichten (Selbständige und
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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