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Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1011124114
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-51731
Document type:
Monograph
Author:
Verkauf, Leo http://d-nb.info/gnd/1147997659
Title:
Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag des "Arbeiterschutz"
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

33 
der überwiegenden Mehrzahl der kleinen Krankenkassen die Agenden der Beitrags- 
vorschreibung und -Einhebnng meistens im Argen, infolgedessen auch das Melde 
wesen und die Beitragseinhebnng. Rückstände und Abschreibungen uneinbringlicher 
Beiträge zeugen von großen Mängeln. Bei den Bezirksstellen werde der Beitreibe 
dienst in ökonomischerer Weise eingerichtet werden. Die kleinen Krankenkassen 
würden dadurch großen Nutzen ziehen. Das An- und Abmeldewesen werde sich 
besonders einfach gestalten. Alle Meldungen seien mit einem Coupon versehen, 
der ausgefüllt, abgetrennt und allabendlich gesammelt an die betreffende Kranken 
kasse gesendet werde. Die Sammlung der Coupons bilde einen ausreichenden 
Kataster der Mitglieder für alle Kasscnzwccke. Unterbleibe die Anmeldung, so werde 
die Kasse wie bisher vom Versicherten einen Nachweis seiner Anspruchsbercchtigung 
verlangen müssen, oder diesen Anspruch selbst feststellen. Von dem Ergebnisse werde 
natürlich die Bczirksstelle zu verständigen sein. 
Gegenüber diesen Ausführungen der Regierungsvorlage möchte ich vorerst 
folgendes bemerken. 
Die wahren Absichten der Regierung. 
In dem polemischen Eifer, mit dem das versicherungstcchnische Departement 
die Nützlichkeit der Bezirksstellen verteidigt, wird beharrlich vergessen, darüber ein 
wenig nachzudenken, nicht nur, warum die Bezirksstellen überhaupt statt der 
Krankenkassen mit den Agenden der Lokalstellen betraut werden sollen, sondern 
vor allem, weshalb das versicherungstechnische Departement mit so unerschütterlicher 
Beharrlichkeit den Bezirksstellen gerade die von der Vorlage ersonnene Organi 
sation geben will und von dieser nicht um Haaresbreite abzuweichen bereit ist. 
Da die Herren des Ministeriums des Innern dieser Frage beharrlich ausweichen, 
frage ich: Was ist der praktische Zweck, wenn die Bczirksstelle — eine auch nach 
den Gutachten der Unsallversichcrungsanstalten ausschließlich bnrcaukratische Ein 
richtung — einen eigenen Vorstand erhält? Und weiter: Wenn dieser Vorstand 
die Interessen der Krankenkassen schützen soll, was er meines Erachtens gar nicht 
kann, warum muß das Uebergewicht der Unternehmer und der Selbständigen im 
Vorstande ein so gewaltiges sein? Warum endlich werden die organisierten Arbeiter 
mir Hilfe des Proporzes von der Vertretung in diesem Vorstande so sorgsam aus 
geschaltet? 
Die Erklärung ist folgende. 
Die erfolgreiche Durchführung der Sozialversicherung hängt, wie ich ein 
gehend nachgewiesen habe, im wesentlichen von dem Maße des Einflusses ab, 
welcher den Trägern der sozialpolitischen Moral in den Versichcrungsinstituten 
eingeräumt wird. Die Organisation der Versicherung muß so eingerichtet werden, daß 
sic Feindseligkeit und Jndifferentismus bei Unternehmern und Arbeitern möglichst 
zu überwinden vermag. Deshalb sollte sich der vorsichtige Gesetzgeber die Frage 
vorlegen: Wer ist berufen, diesen Kampf gegen Feindseligkeit und Jndifferentismus 
zu führen? 
Die Behörden haben sich bisher zu einer entsprechenden Wertung jener 
Rcchtsgüter nicht durchgerungen, die die bestehende sozialpolitische Gesetzgebung 
unter ihren Schutz gestellt hat. Die Unternehmer haben im Durchschnitte nur 
eine Art von fiskalischem Interesse an der Sozialversicherung: möglichst wenig 
zu zahlen. Dieses Interesse ist am besten bei einer s chlechten Verwaltung der 
Versicherungsinstitute, nicht bei einer guten aufgehoben. Nur die führenden Schichten 
der Arbeiterschaft haben notgedrungen sozialpolitische Interessen bei der Arbciterver- 
sicherung zu vertreten. Wollen sic ihren Beruf zur leitenden Stellung innerhalb 
der Arbeiterklasse auch für den Bereich der Sozialversicherung erweisen, dann sind 
sie genötigt, alle gesetzlich zulässigen Mittel zur Erzwingung einer rationellen Ver 
waltung anzuwenden.
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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