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Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1011124114
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-51731
Document type:
Monograph
Author:
Verkauf, Leo http://d-nb.info/gnd/1147997659
Title:
Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag des "Arbeiterschutz"
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

38 
Bisher haben die politischen Kämpfe mit dem Abschlüsse der Wahlen ihr 
Ende erreicht. Die Vertretung der Versicherten wie der Unternehmer war eine 
homogene, schlimmstenfalls sind einander zwei politische Parteien gegenüber ge 
standen. Nach der Konstruktion, die das versicherungstechnische Departement vor 
schlägt, wird jede Bezirksstelle in ihrem Vorstande, jede Krankenkasse in ihrer 
Generalversammlung und in ihrem Vorstande einen politischen Mikrokosmus ihres 
Bezirkes darstellen. Alle nationalen, sozialen, politischen und selbst religiösen 
Richtungen werden hier Geltung erlangen. Wie soll ein Vorstand von solcher 
Zusammensetzung das ihm anvertraute Institut sachgemäß verwalten? 
Der Zweck des Proporzes ist hier ganz klar. Er soll der organisierten 
Arbeiterschaft die Eindrittelvertretung in den Bezirksstellen, die Zweidrittelver 
tretung in den Krankenkassen entreißen und die Mandate zum Teil solchen 
Gruppen zuwenden, die als Gegner der organisierten Arbeiter den Unternehmern 
eine Gewähr für ein Zusammengehen bieten. In den Bezirken, in welchen die 
agrarische Flut die Industrie aus der Verwaltung wegschwemmt, wird dies 
bewirken, daß in den Bezirksstellen die Träger der sozialpolitischen Moral um 
jeden Einfluß gebracht werden. 
Das Gehässige dabei ist, daß die Arbeiter trotzdem zur Zahlung von Zwei 
dritteln der Beiträge verhalten werden. Die Unternehmer werden also wie bisher ein 
Drittel der Prämien aufbringen, sie haben aber die Aussicht, mit Hilfe des Proporzes 
die Majorität oder mindestens Parität in den Krankenkassen zu erlangen und die 
ihnen genehme sozialpolitische Richtung durchzusetzen. Im „Programm" war noch die 
Parität der Vertretung neben der Parität der Beitragsleistung in Aussicht genommen. 
Die Auslieferung der Sozialversicherung an die 
Unternehmer. 
Noch herausfordernder sind die Vorschläge für die Wahlen bei den Bezirks 
stellen. Hier soll den Betriebsinhabern neben der gesicherten Zweidrittelmajorität 
auch noch die Erringung von Mandaten in den Arbeiterkurien ermöglicht werden. 
Nichts anderes bedeutet ja hier die Verhältniswahl. In vielen Bezirksstellen kann 
^es auf diesem Wege gelingen, die Arbeiter vollständig mundtot zu machen. 
Aber nicht einmal diese Maßnahmen genügen dem Eifer des Departements 
für Arbeitervcrsicherung. Die einmal Totgeschlagenen müssen immer wieder und 
nach stets neuen Methoden totgemacht werden. 
Bei den Genossenschafts-Krankenkassen tobt sich der Groll am leidenschaft 
lichsten aus. Das Statut der Krankenkasse soll nicht von der Generalversammlung, 
sondern von der Genossenschaft im Einvernehmen mit der Gehilfen - 
Versammlung aufgestellt werden. Kommt das Einvernehmen nicht zustande, 
dann wird wohl die Aufsichtsbehörde entscheiden, deren Pflicht cs doch ist, den 
„kleinen Mann" auch bei solchen Gelegenheiten zu „retten". Die Dienstpragmatik 
für die Angestellten bedarf neben der behördlichen Genehmigung auch der Zu 
stimmung der Genossenschaft. 
Kann es sich bei diesem Kampfe der Regierung gegen den Einfluß der 
Arbeiter um sachliche Motive handeln? Wer unsere Verhältnisse kennt, weiß, daß 
die Handwerksmeister es nicht verwinden können, wegen unterlassener An- und 
Abmeldungen bestraft, wegen Veruntreuung von Beiträgen verfolgt zu werden 
und zu dulden, daß die Gehilfen zur Erlangung erhöhten Krankengeldes die Bei 
träge erhöhen. Das soll künftig verhindert werden und deshalb die vollständige 
Auslieferung der Genossenschafts-Krankenkassen an die Meister, die Beseitigung 
des Einflusses der Arbeiter ohne Herabsetzung ihrer Bcitragsleistung. Da ist 
Parität gar nicht notwendig, die ja die schlimme Wirkung einer Prämiencrhöhung 
für die Unternehmer nach sich ziehen müßte.
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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