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Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

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Bibliographic data

fullscreen: Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

Monograph

Identifikator:
1011128799
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-36278
Document type:
Monograph
Title:
Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916
Place of publication:
[Berlin]
Publisher:
[Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung]
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (23 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Brotgetreide, Mehl und Kleie
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916
  • Title page
  • Brotgetreide, Mehl und Kleie
  • Hafer und Mengkorn aus Hafer und Gerste
  • Gerste
  • Heu und Stroh
  • Lebendes Vieh
  • Kaufmännische Abteilung
  • Schlußbemerkung

Full text

amt des Innern Schar in er bestellt. Die Zentralstelle wurde beauftragt, den gesamten Bedarf 
des Heeres an Brotgetreide, Mehl, Hafer, Gerste, Heu, Stroh und lebendem Vieh zu beschaffen. 
Der Bundesrat nahm von diesen Maßnahmen genehmigend Kenntnis. 
Die Zentralstelle, zu deren Geschäftsführern der Königl. Preuß. Regierungs- und Landes 
ökonomierat Burckhardt und der Direktor der Deutschen Hypothekenbank (Meiningen) Hart 
mann bestimmt wurden, begann ihre Tätigkeit bereits am Tage nach der Besprechung vom 
11. August. Um die ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen, traf sie Vereinbarungen mit der Heeres 
verwaltung, wie diese ihren Bedarf mitteilen und zu welchen Bedingungen er ihr geliefert 
werden sollte. 
Die Tätigkeit der Zentralstelle erstreckt sich auf das gesamte Reichsgebiet; die Kaiser 
liche Marine hat jedoch eine eigene Organisation zur Proviantbeschaffung. Die Königlich 
Bayerische und die Königlich Württembergische Heeresverwaltung hatten sich zunächst nicht der 
Zentralstelle angeschlossen. Später wurde aber auch diesen Heeresverwaltungen das erforderliche 
Brotgetreide, Mehl und lebende Vieh durch die Zentralstelle beschafft. 
Zur Beschaffung der von der Heeresverwaltung angeforderten Mengen bediente sich die 
Zentralstelle anfangs der Landwirtschaftskammern und diese des örtlichen Handels. Durch die 
Bundesratsverordnung vom 24. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 382) war landwirtschaftlichen 
und gewerblichen Unternehmern eine Auskunftspflicht über ihre Vorräte an Gegenständen des 
täglichen Bedarfs, insbesondere an Nahrungs- und Futtermitteln auferlegt. Die Ergebnisse der 
erstatteten Auskünfte wurden von den Landwirtschaftskammern zusammengestellt. Die Zentral 
stelle ließ sich am Ersten jeden Monats auf Grund dieser Zusammenstellungen mitteilen, welche 
Vorräte sich in den Bezirken der Landwirtschaftskammern befanden, und verteilte sodann den 
von der Heeresverwaltung angeforderten Bedarf in der Weise, daß jeder Landwirtschaftskammer 
bestimmte Mengen zur Beschaffung aufgegeben wurden. Die Laudwirtschaftskamniern erhielten 
für jede abgelieferte Tonne Getreide eine llnkostenentschädigung von 15 Pfg., für jedes Schaf 
5 Pfg., für jedes Schwein 10 Pfg. und für jedes Rind 50 Pfg. Sic hatten die Anweisung, 
sich in ausgedehntem Maße der Genossenschaften und des Handels ihres Bezirkes zum Ankäufe 
der von der Zentralstelle angeforderten Mengen zu bedienen. 
Außerdem trat die Zentralstelle noch unmittelbar in Geschäftsverkehr mit einer Anzahl 
vvn Getreidehändlern, und zwar zunächst mit Mitgliedern des Vereins der Berliner Getrcide- 
und Produktenhändler E. V. Berlin, später auch mit auswärtigen Getreidehändlcrn. 
Die Preisbegrenzung fand in der Weise statt, daß mehrere Male im Monat eine 
Kommission zusammentrat, die aus einem Vertreter des Reichsamts des Innern, zwei Vertretern 
des Kriegsministeriums, zwei Vertretern der Zentralstelle und je zwei vom Reichskanzler be- 
stimmten Vertretern der Landwirtschaft und des Handels bestand. Diese Kommission setzte fest, 
welche Preise in den Hauptmarktorten für die verschiedenen in Betracht kommenden Waren 
höchstens gezahlt werden durften. Die Landwirtschaftskammern sowie die Intendanturen und 
Proviantämter wurden von den festgestellten Preisen vertraulich unterrichtet; sie waren angewiesen, 
diese bei ihrem Einkauf nicht zu überschreiten. Dadurch wurden ungewöhnliche Preissteigerungen 
vermieden, wie sie sich bei Beginn des Krieges gezeigt hatten. 
Die ersten Anmeldungen der Heeresverwaltung erfolgten zuin 5. September 1914. Die 
Anmeldungen nahmen bald einen sehr großen Umfang an. Es wurde daher nötig, die Zentral 
stelle weiter auszubauen, und die Erledigung der Geschäfte in mehreren selbständigen Abteilungen 
vorzunehmen, iiber deren Tätigkeit nachstehend gesondert berichtet wird. 
Brotgetreide, Mehl und Kleie. 
Die erforderlichen Mengen Brotgetreide und Mehl wurden zunächst in der oben an 
gegebenen Weise durch Vermittelung der Landwirtschaftskammern und Händler für die Heeres 
verwaltung angekauft. 
Die Beschaffung von Brotgetreide stieß jedoch auf Schwierigkeiten, als die Bundesrats 
verordnung vom 28. Oktober 1914 über Höchstpreise für Getreide und Kleie (Reichs-Gesetzbl.
	        

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10 Jahre Wiederaufbau. Wirtschaftszeitungs-Verlags-Ges. M.B.H., 1928.
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