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Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

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Bibliographic data

fullscreen: Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

Monograph

Identifikator:
1011128799
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-36278
Document type:
Monograph
Title:
Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916
Place of publication:
[Berlin]
Publisher:
[Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung]
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (23 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Brotgetreide, Mehl und Kleie
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916
  • Title page
  • Brotgetreide, Mehl und Kleie
  • Hafer und Mengkorn aus Hafer und Gerste
  • Gerste
  • Heu und Stroh
  • Lebendes Vieh
  • Kaufmännische Abteilung
  • Schlußbemerkung

Full text

6 
Aber nicht nur den Händlern boten die Mühlen besonders günstige Bedingungen, 
sondern auch den Landwirten. Sie verpflichteten sich nämlich, den Landwirten, die ihnen Ge 
treide verkauften, große Mengen Kleie zu liefern. Da schon damals eine nicht unbedeutende 
Nachfrage nach Futtermitteln und insbesondere nach Kleie bestand, bedeutete ein derartiger Ab 
schluß für die Landwirte einen erheblichen Vorteil. 
Da aus allen diesen Gründen Brotgetreide schwer erhältlich war, beschaffte die Zentral 
stelle als Ersatz Mehl und war dadurch in der Lage, auch in den Monaten November und 
Dezember den Anforderungen der Heeresverwaltung zu genügen. 
Eine gänzliche Veränderung in der Beschaffung des Brotgetreides und Mehls trat ein, 
als die Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 über die Regelung des Verkehrs mit 
Brotgetreide und Mehl (Reichs-Gesetzbl. S. 35) erlassen wurde. Durch diese Verordnung 
wurden sämtliche im Deutschen Reiche vorhandenen Vorräte an Brotgetreide zu Gunsten der 
Kriegsgetreide-Gesellschaft m. b. H. in Berlin, die Mehlvorräte zu Gunsten der Kommunalver 
bände, in denen sie sich befanden, beschlagnahmt. Ein freihändiger Erwerb von Brotgetreide war 
von dieser Zeit an nicht mehr möglich. 
Diese Beschlagnahme führte bei der Lieferung des bei den Mühlen schon bestellten Mehls 
zu besonderen Schwierigkeiten. Da die Mühlen infolge der Beschlagnahme kein Getreide be 
ziehen konnten, erklärten sie sich zur Erfüllung der Abschlüsse, welche die Zentralstelle mit ihnen 
getätigt hatte, außerstande. Zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten wurde eine Vereinbarung 
mit der Kriegsgetreide-Gesellschaft m. b. H. dahin getroffen, daß diese die ihr von der Zentral 
stelle bezeichneten Mengen Getreide, die zur Erfüllung der den Mühlen erteilten Aufträge un 
bedingt erforderlich waren, freigab. 
Um die Versorgung des Heeres mit Brotgetreide auch nach der Beschlagnahme dauernd 
sicherzustellen, wurde vereinbart, daß die Zentralstelle dreimal monatlich bei der Kriegsgetreide- 
Gesellschaft m. b. H. die für das Heer benötigten Roggen- und Weizen-Mengen anmelden und 
daß die Kriegsgetreide-Gesellschaft m. b. H. diese Mengen innerhalb 8 Tagen an die ihr auf 
gegebenen Proviantämter überweisen sollte. Für diese Tätigkeit wurde der Kriegsgetreide-Ge 
sellschaft m. b. H. zunächst die gleiche Unkostenentschädigung wie früher den Landwirtschafts 
kammern, nämlich 15 Pfg. für jede abgelieferte Tonne zugebilligt. Die Kriegsgetrcide-Gesell- 
schaft m. b. H. erklärte jedoch bald, daß ihre eigenen Unkosten diesen Betrag erheblich überstiegen. 
Daher wurde die Entschädigung im Einverständnis mit dem Reichsschatzamt und dem Preußischen 
Kriegsministerium auf 1 M. für jede abgelieferte Tonne heraufgesetzt. 
Die Zentralstelle hatte bei dieser Art der Beschaffung die Aufgabe, darüber zu wachen, 
daß die von den einzelnen Aemtern angeforderten Mengen in voller Höhe innerhalb der be 
dungenen Ueberweisungsfrist und zu den von den Proviantämtern vorgeschriebenen Bedingungen 
zur Ueberweisung gelangten. Es wurde darauf gesehen, daß den am Sitz der Proviantämter 
maßgebenden Höchstpreisen durch günstige Verladestationen Rechnung getragen wurde. Anderer 
seits wurden die Proviantämter über die einzelnen Eindeckungen und die hierauf bezüglichen 
Lieferungsbedingungen unterrichtet. 
Soweit sich bei der Lieferung Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den 
Kommissionären der Kriegsgetreide-Gesellschaft m. b. H. und den Proviantämtern ergaben, griff 
die Zentralstelle vermittelnd ein. Die Zentralstelle war auch dadurch, daß sie eine genaue 
Kontrolle über die Bedarfsanmeldungen der einzelnen Aemter, die Eindeckungen und die 
Lieferungen führte, jederzeit in der Lage, Unstimmigkeiten zwischen den Proviantämtern und der 
Kriegsgetreide-Gesellschaft m. b. H. aufzuklären. 
Auch im Erntejahr 1915 wurde die Verfügung über das Brotgetreide und Mehl der 
früheren Kriegsgetreide-Gesellschaft m. b. H., die nunmehr den Namen „Reichsgetreidestelle" er 
hielt, zugewiesen. Daher wurde, nachdem die Bundesratsverordnung über den Verkehr mit 
Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 363) erschienen war, 
mit der Geschäftsabteilung dieser Stelle der früheren Handhabung entsprechend vereinbart, daß
	        

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Bericht Der Zentralstelle Zur Beschaffung Der Heeresverpflegung Für Die Zeit Bis Zum 30. April 1916. [Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung], 1916.
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