Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Monograph

Identifikator:
1015100317
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25989
Document type:
Monograph
Author:
Mayer, Eduard Wilhelm http://d-nb.info/gnd/117542768
Title:
Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (XIII, 124 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Der von Schön verwaltete Landesunterstützungsfonds 1824-1835
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Kriegsschäden und Entschädigungen in den Jahren 1806-15. Das Retablissement und die Reformgesetze 1807-11
  • Erstes Kapitel. Der Retablissementsfonds in der Hand der Stände. 1816-1823
  • Zweites Kapitel. Der von Schön verwaltete Landesunterstützungsfonds 1824-1835
  • Drittes Kapitel. Schöns Bauernpolitik
  • Schluß
  • Namensregister

Full text

48 
II. Die Unterstützungen^. 
Für die Verteilung der staatlichen Beihilfen hatte sich Schön feste 
Normen gesetzt, die freilich späterhin nicht immer streng durchgeführt werden 
konnten. Um die „Unrettbaren" fernzuhalten, sollten im allgemeinen nur 
diejenigen Gutsbesitzer eine Unterstützung empfangen, die noch nicht über 
drei Viertel des Gutswerts verschuldet waren — 1816 war die obere 
Grenze sieben Zehntel gewesen —, die innerhalb dieser drei Viertel noch 
die Sicherheit für das Unterstützungskapital nachweisen konnten und 
außerdem den landschaftlichen Kredit schon erschöpft hatten. Schön setzte 
aber einen besonderen Fonds von 300000 Tlr. aus, um in einzelnen 
Fällen auch solche Familien, deren Verschuldung drei Viertel des Guts 
werts überstieg, im Besitz zu erhalten. Der zu Unterstützende mußte sein 
Gut schon im Jahre 1808 besessen oder seitdem von Verwandten ererbt 
haben; doch konnten diejenigen, die durch die Kriegswirren von 1812 gelitten 
hatten, ausnahmsweise auch dann berücksichtigt werden, wenn diese Voraus 
setzungen nicht zutrafen. Aus dem „Politischen Zweck" der Unterstützungen 
folgerte Schön, daß die Kündigung von Hypotheken durch Verwandte ihm 
keinen Anlaß zum Eingreifen geben dürfe, „weil, wenn eine Familie selbst 
die Güter nicht zu erhalten bemüht ist, der Staat diese für sie zu erhalten 
kein Interesse hat". Anfänglich stellte Schön sogar den politischen Zweck 
so sehr über den wirtschaftlichen, daß er Majorate, Fideikommisse und Lehn 
güter, deren Verfassung die Konservation der alten Besitzer besser gewähr 
leistete, nur insoweit berücksichtigen wollte, als sie Gegenstand des Kredits 
der Landschaft waren, unbekümmert darum, in welchem Zustand sie sich 
befanden. Es sind aber dann doch gerade den Majoraten z. T. sehr reichliche 
Mittel zugeflossen, wie das Beispiel der Grafen zu Dohna, Eulenburg 
und von der Groeben zeigte). 
Die Unterstützungen sollten in erster Linie der Ablösung von Schulden 
dienen; es war namentlich an die Notlage derer gedacht, denen Hypotheken 
gekündigt wurden. Es sollten aber auch Betriebskapitalien zu wirtschaft 
lichen Meliorationen ausgegeben werden. Im Gegensatz zu dem 1816 
geübten Verfahren wurde diesmal genau bestimmt, für welchen Zweck die 
einzelnen Summen bewilligt seien, und die Unterstützten mußten eine 
Obligation unterschreiben, in der sie sich verpflichteten, die Gelder in der 
bezeichneten Weise zu verwenden und sich jeder Kontrolle zu unterwerfen. 
Anders als 1816 wurden die Unterstützungen nur als verzinsliche Darlehen 
gewährt und hypothekarisch eingetragen. „Niemandem etwas schenken", 
0 Für das Folgende sind vor allem die Berichte benutzt, die Schön nach Berlin 
gerichtet hat und die sich hauptsächlich finden: Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen Gen. 2. 
’) Promemoria Stägemanns v. 17. Juni 1834. Vgl. S. 66.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Das Retablissement Ost- Und Westpreußens Unter Der Mitwirkung Und Leitung Theodors von Schön. Verlag von Gustav Fischer, 1916.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.