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Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Bibliographic data

fullscreen: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Monograph

Identifikator:
1015100317
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25989
Document type:
Monograph
Author:
Mayer, Eduard Wilhelm http://d-nb.info/gnd/117542768
Title:
Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (XIII, 124 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Der von Schön verwaltete Landesunterstützungsfonds 1824-1835
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Kriegsschäden und Entschädigungen in den Jahren 1806-15. Das Retablissement und die Reformgesetze 1807-11
  • Erstes Kapitel. Der Retablissementsfonds in der Hand der Stände. 1816-1823
  • Zweites Kapitel. Der von Schön verwaltete Landesunterstützungsfonds 1824-1835
  • Drittes Kapitel. Schöns Bauernpolitik
  • Schluß
  • Namensregister

Full text

69 
Hermann von Boyeu, der Schöpfer des preußischen Wahlgesetzes^. Von 
Schön ist mir keine Äußerung dieser Art bekannt, und auf sein Handeln 
hatte der Gedanke jedenfalls keinen Einfluß. Wir Nachkommen, die wir die auf 
die innereKolonisation abzielenden Bestrebungen in uns aufgenommen haben, 
mögen Schön fast der Unterlassungssünde zeihen. Denn wann wäre die Stunde 
zur Bes'edlungelung günstiger gewesen als damals, da eine große Zahl von 
Gütern zum Verkauf stand und der Bauer sich vielfach von der Scholle löste ? 2 ) 
Theodor von Schön kam nach Ostpreußen in der ehrlichen Absicht, 
der „Umkehrung des Grundbesitzes" zu wehren, erkannte aber und fand 
diese Ansicht von anderen bestätigt, daß nur durch schleunige Ausschaltung 
der Unrettbaren dem Unheil Einhalt geboten werden könne. Es ist wahr 
scheinlich, daß ein streng ständisch-konservativ denkender Mann nicht so leicht 
der Gefahr verfallen wäre, diesen an sich richtigen Grundsatz zu übertreiben. 
Wir haben den Widerspruch der in ihm wirkenden Motive, wie sie alter 
staatswirtschaftlicher Denkgewöhnung und neuer sozialpolitischer Erkenntnis 
entstammen, nicht verdeckt. Aber nichts berechtigt uns, die Echtheit des 
Kummers zu bezweifeln, mit dem Schön in seinen Briefen über schmerzliche 
Fälle spricht, in denen nicht mehr geholfen werden konnte^). 
Man vergleiche mit Schöns Verhalten das entschiedene Vorgehen 
Friedrich Wilhelms I. gegen den ostpreußischeu Großgrundbesitz. Es 
wurden ihm durch genaue Nachmessung viele Morgen Landes entzogen, 
die in der Zeit der ständischen Herrschaft unrechtmäßig erworben worden 
waren. Der König verbot, Domänen an Adlige zu verpachten, und kaufte 
seinerseits zur Vergrößerung der Domänen Rittergüter auf. Damals ist 
also mit ganz bewußtem Willen der Besitz des ostpreußischen Adels einge 
schränkt worden. 
Die nach 1815 in ihrem Besitz geschmälerten oder ganz besitzlos ge 
wordenen Familien sind nicht dein bösen Willen und nur zum geringeren 
Teil dem Ungeschick eines einzelnen zuin Opfer gefallen. Sie erlagen höheren 
Gewalten: dem Krieg und der ungünstigen wirtschaftlichen Konjunktur 
nach dem Kriege. Wenn aber schon von Schuld geredet werden soll, dann 
darf nicht vergessen werden, daß dieses Unglück in Ostpreußen ein besonders 
wenig widerstandsfähiges Wirtschaftssystem traf. Kompetente Beurteiler 
*) Fr. Meinecke, Das Leben des Generalfeldmarschalls H. v. Boyen II, 424. — 
Avenarius, Beitrüge S. 139 u. 235: „Der gesunkene, jetzt so geringe Wert der großen 
Güter in Preußen hat einzig und allein darin seinen Grund, daß das Grundeigentum 
in jener Provinz sich verhältnismäßig zu sehr in den Händen der adligen Gutsbesitzer 
befindet." 
z ) Die Generallandtage haben mehrfach darauf gedrungen, daß die zu ver 
kaufenden Güter parzelliert würden, aber nur deshalb, weil sie auf diesem Weg bessere 
Preise zu erzielen hofften. 
°) Z. B. an Stägemann 3. Juli 1826 (Rühl III, 266).
	        

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Das Retablissement Ost- Und Westpreußens Unter Der Mitwirkung Und Leitung Theodors von Schön. Verlag von Gustav Fischer, 1916.
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