Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

Monograph

Identifikator:
1022451499
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-38126
Document type:
Monograph
Author:
Reimann, Erna
Title:
Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Universitäts-Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Francke)
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
4. Kapitel. Der Arbeitsnachweis
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Der Umfang der Frauenarbeit im Handelsgewerbe
  • 2. Kapitel. Soziale Herkunft, Alter und Familienstand
  • 3. Kapitel. Die Ausbildung der Handlungsgehilfinnen
  • 4. Kapitel. Der Arbeitsnachweis
  • 5. Kapitel. Die Arbeitszeit
  • 6. Kapitel. Die Lohnfrage
  • 7. Kapitel. Die Organisation der weiblichen Angestellten

Full text

— 49 — 
tätig. Sie arbeitet jedoch auch für die Geschäftsinhaber unentgeltlich, 
weil das durchaus im Interesse der Mitglieder liegt. Aber noch einen 
wesentlichen Vorteil außer der Billigkeit für Arbeitgeber und Arbeit 
nehmer hat die Stellenvermittlung der Vereine. Da sie keinen Verdienst 
dabei erzielen wollen, so ist ihr Bestreben nicht, die Stellen häufig zu 
besetzen, sondern die geeigneten Kräfte auszusuchen. Die Sichtung 
auf beiden Seiten kann scharf durchgeführt werden, weil ihnen ihre 
Personalkenntnisse eine sichere Unterlage bieten und bei der großen 
Auswahl viel leichter die geeignete Kraft der passenden Stelle zugeführt 
werden kann. Die Leitung ist auch über die Lage der Arbeitgeber so 
genau unterrichtet, daß sie imstande ist, ihre Mitglieder vor unliebsamen 
Erfahrungen zu bewahren; vielfach werden genaue Listen über die 
einzelnen Geschäftshäuser geführt, die durch Auskünfte der Mitglieder 
dauernd ergänzt werden. Da die Angestelltenvereine möglichst nur gute 
Kräfte unterbringen und schlechte Stellen ausschließen, so besteht 
hierin eine Möglichkeit, ihr Ziel, das „auf die Hebung der gesellschaft 
lichen und wirtschaftlichen Lage der Handlungsgehilfinnen“ gerichtet 
ist, allmählich durchzusetzen. 
Sehr oft befassen sich auch die kaufmännischen Unterrichts 
anstalten mit Arbeitsnachweis, doch bringen sie nur ihre Schülerinnen 
unter. Diese Art der Vermittlung kann von großem Nutzen sein, denn 
im allgemeinen muß der Leiter einer solchen Anstalt die Leistungen 
und Fähigkeiten seiner Schülerinnen ziemlich genau kennen. Leider 
wächst sich diese Art der Stellenvermittlung immer mehr zu einem 
Konkurrenzmanöver aus. Das Versprechen, nach Beendigung des 
Kurses eine Stellung zu vermitteln, wird als Lockmittel zum Besuch 
der Anstalt benutzt. Der Wettbewerb der einzelnen Schulen veranlaßt 
die Inhaber dann, auf jede Auswahl zu verzichten, um augenscheinlich 
ihr Versprechen einzulösen. Durch derartige Unternehmungen wird 
die Arbeitslosigkeit eher vermehrt als vermindert, da in den seltensten 
Fällen auf diese Art Dauerstellungen gefunden werden. In der Aussicht, 
nach Absolvierung des Kurses unterzukommen, liegt eine große Ver 
lockung, sich der kaufmännischen Tätigkeit zuzuwenden, für Kräfte, die 
später sich als ungeeignet ausweisenund keinUnterkommenfindenkönnen. 
Die gemeinnützigen Anstalten müssen hiervon ausgenommen 
werden, da ihr Wirken jeden selbstsüchtigen Nebenzweck ausschließt. 
Bei der Stellenvermittlung ist von einem gesetzlichen Eingreifen 
geringer Erfolg zu erwarten; nur Selbsthilfe kann hier günstig wirken, 
deshalb muß das Ziel darauf gerichtet werden, die Vereinstätigkeit 
immer weiter auszubauen und die gesamte kaufmännische Stellenver 
mittlung in den Nachweisen der Vereine zu konzentrieren. 
n. 
4
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Recht Der Schuldverhältnisse. Schweitzer, 1910.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.