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Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

Monograph

Identifikator:
1022451499
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-38126
Document type:
Monograph
Author:
Reimann, Erna
Title:
Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Universitäts-Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Francke)
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
6. Kapitel. Die Lohnfrage
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Der Umfang der Frauenarbeit im Handelsgewerbe
  • 2. Kapitel. Soziale Herkunft, Alter und Familienstand
  • 3. Kapitel. Die Ausbildung der Handlungsgehilfinnen
  • 4. Kapitel. Der Arbeitsnachweis
  • 5. Kapitel. Die Arbeitszeit
  • 6. Kapitel. Die Lohnfrage
  • 7. Kapitel. Die Organisation der weiblichen Angestellten

Full text

60 
muten kann, daß gänzlich unbrauchbare Kräfte schon sehr bald ab 
gestoßen werden, so ist anzunehmen, daß die längere Beschäftigung 
eine größere Erfahrung und praktische Sicherheit mit sich bringt, 
die sich in der Höhe der Gehälter ausdrücken muß. 
Neben dem Gehalt erscheinen Arbeitsvergiitungen auch in der 
Form der Lehrvergiitung. Kontorpersonal mit praktischer Lehrzeit 
ist jetzt nur noch sehr wenig anzutreffen, da diese Ausbildung beson 
ders für die in Betracht kommt, die sofort einen Verdienst haben 
wollen und die Kosten für eine theoretische Ausbildung nicht 
auf wenden wollen oder können. Bemerkenswert ist, daß, soweit die 
Sitte einer Lehrzeit noch besteht, Lehrgeld fast gar nicht mehr bekannt 
ist. An dessen Stelle tritt eine Lehrlingsvergütung in der Form von 
Barzahlung; doch wird auch freie Kost und Logis als Gegenwert für 
die Arbeitsleistung der Lehrlinge gegeben. Diese Einrichtung ist aber 
wenig verbreitet und wenig beliebt, da die Kontoristinnen meist bei 
ihren Eltern wohnen und infolgedessen eine Barvergütung lieber sehen. 
Die Höhe der Lehrlingsvergütung richtet sich in der Regel nach der 
Dauer der Lehre. Je länger die Lehrzeit, desto mehr steigt auch die 
Arbeitsvergütung, so daß sie am Schluß einer längeren Lehre einem 
Anfangsgehalt fast gleich zu achten ist. Die Besoldung der Lehrlinge 
hat ihre Berechtigung darin, daß sie in den meisten Fällen, besonders 
bei längerer Lehrzeit, recht gut zu verwendende und vor allem billige 
Arbeitskräfte darstellen. 
Wenn sich schon bei der Lehrvergütung die Tendenz einer steigen 
den Entlohnung mit steigender Tätigkeit zeigt, so muß sich diese Er 
scheinung noch viel deutlicher bei den Gehältern ausprägen. Es be 
zogen ein Gehalt: 
nach den Angaben 
nach einer 
des K. Y. f. w. 
A. 
der V. k. V. t. w. A. 
Tätigkeit von 
bis 70 M. 
% 
70—100 M. 
% 
überlOOM. 
% 
bis 70 M. 
% 
70—100 M. 
% 
überlOOM. 
% 
3 Jahren . . 
23,2 
61,5 
15,3 
43,2 
49,0 
7,8 
4 Jahren . . 
15,3 
51,2 
33,5 
27,9 
60,0 
12,1 
längerer . . . 
4,3 
33,1 
62,6 
7,3 
37,3 
55,4 
Die Aussichten, ein gutes oder genügendes Gehalt zu erreichen, 
werden günstiger mit der Länge der Tätigkeit. Diese allgemein gültige 
Erfahrung hat ihren Grund darin, daß die größte Berufserfahrung 
und die höchste Leistungsfähigkeit erst in einer mehrjährigen Tätig 
keit erworben werden. Die Besoldung derartiger Kräfte, die unver 
gleichlich wertvoller für das Geschäft sind und bedeutend mehr leisten 
als Anfängerinnen, muß mit vollem Recht höher sein als die noch nicht
	        

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Organizacion Política Y Económica de La Confederacion Argentina, Que Contiene: 1. Bases Y Puntos de Partida Para La Organización Política de La República Argentina; 2. Elementos Del Derecho Público Provincial Argentino; 3. Sistema Económico Y Rentístico de La Confederacion Argentina; 4. De La Integridad Nacional de La República Argentina, Bajo Todos Sus Gobiernos. Impr. de José Jacquin, 1856.
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