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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die Gegner
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

Kapitel V. Proudhon und der Sozialismus von 1848. 337 
So der Vorschlag Proudhon’s und seine Konsequenzen. Um seine 
Tragweite zu verstehen, müssen wir uns fragen: 1. Ob der Ersatz der 
auf Sicht gegen Bargeld zahlbaren Banknoten durch Tauschbons prak 
tisch möglich ist; — und 2. in der Annahme, daß dieser Ersatz möglich 
sei: würde er die Folgen haben, die sein Urheber davon erwartet? 
1. Proudhon stellt sein System als ein einfaches Mittel, den Wechsel 
zu verallgemeinern, hin 1 ). Das ist richtig. Die Tauschbank setzt ihre 
Unterschrift an Stelle der des Kundenwechsels, den sie diskontiert. Auch 
heute tut der Aussteller einer Banknote nichts anderes. An die Stelle 
des Wechsels, den die Banque de France kauft, und der nur einen be 
schränkten Kredit genießt, setzt die Banque de France Banknoten, die 
ihre überall anerkannte Unterschrift tragen und einen fast unbegrenzten 
Kredit genießen. Worin unterscheidet sich nun der Umlaufbon Proudhon’s 
von der Banknote? Einfach dadurch, daß die Bank zu ihrer Unterschrift 
das Versprechen einer Einlösung in Metallgeld fügt, d. h. in einer allge 
mein angenommenen und nachgefragten Ware, während Proudhon die 
Unterschrift der Tauschbank durch keine andere besondere Verpflich 
tung dieser Art ergänzt, sondern einzig dadurch, daß alle ihre Kunden 
Sle an Zahlungsstatt annehmen. 
Theoretisch mag dieser Unterschied unbedeutend erscheinen, da 
beiden Fällen die Zahlungsfähigkeit der Aussteller des Kundenweehsels 
! le wirkliche Garantie der Banknote, wie des Tauschbons ist. Praktisch 
ls t der Unterschied aber außerordentlich groß! Die Sicherheit, die Bank 
er 0 gegen Bargeld Umtauschen zu können, gibt ihr die große Kraft ihrer 
dbreitung, und auf Grund dieser Sicherheit wird sie von der großen 
enge Unbekannter angenommen, die sie einzig infolge des Vertrauens, 
jw ihnen die Bank einflößt, annehmen. Sie brauchen sich nur um die 
( jUng s fähigkeit ^ er Uank zu kümmern. Ein „Umlaufbon“, abgesehen 
a von, daß er nur ein Anrecht auf gewisse Waren (wie sie die Kunden 
er Tauschbank hersteilen) gibt, setzt aber voraus, daß der Besitzer 
wtrauen in die Gesamtheit der Kunden hat, ein Vertrauen, dessen 
iikhche Begründung er nur schwer mit Sicherheit nachprüfen kann. 
I' n f derartiger Bon wird daher nur unter den Kunden der Bank um- 
fa 6l1 ’ anstatt w ' e die jetzige Banknote das ganze Publikum zu um- 
ssen. Aber auch die Kunden der Tauschbank können ihre Verpflich- 
nUr d ann einhalten, wenn diese Bank nur Wechsel erster Sicher- 
xt diskontiert und niemals am Verfalltage eine Zahlungsverweigerung 
? ag , e , Ihnen dami t mein Glaubensbekenntnis, das ich mir ernsthaft und reiflich 
Uch wenn ich auch in jeder Weise ein Freund der Ordnung bin, so bin ich 
m der vollen Bedeutung des Wortes Anarchist.“ 
d. h i ”. le ganze Frage des Umlaufs liegt in der Verallgemeinerung des Wechsels, 
3 tändif? ann ’ ihn zu einem auf den Inhaber lautenden Wertpapier zu machen, das be- 
od Pr .».^getauscht werden kann und auf Sicht rückzahlbar ist, aber nur gegen Waren 
* , Ulenste “ (Organisation du crfedit, (Euvres, Bd. VI, S. 113-114). 
e and Rist, Gesch. d. Volkswirtschaft!. Lehrmemungen. 2. Aufl. 22
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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