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Zur Revision des Fabrikgesetzes

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Revision des Fabrikgesetzes

Monograph

Identifikator:
1030928738
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-82051
Document type:
Monograph
Title:
Zur Revision des Fabrikgesetzes
Place of publication:
Zürich
Publisher:
Verlag von Arnold Bopp
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (179 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die Arbeitszeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe
  • Title page
  • Contents
  • I. Abschnitt. Einleitung
  • II. Abschnitt. Die Materialkosten
  • III. Abschnitt. Die Arbeitskosten
  • IV. Abschnitt. Die allgemeinen Kosten (Unkosten)
  • V. Abschnitt. Die Abschreibung
  • VI. Abschnitt. Normalkalkulationen, Rentabilitätsrechnungen, Gründungsvoranschläge
  • VII. Abschnitt. Selbstkostenbrechnung in einzelnen Gewerbegruppen
  • Index

Full text

26 
Syndikat, zugewiesene Menge genügt, die Kosten zu decken und Ge 
winn zu erzielen u. a. m. 
Für Geschäftsbetriebe mit geringer Konkurrenz oder einem 
Produktionsmonopol bildet die Selbstkostenberechnung gleichzeitig 
die Grundlage für die Bestimmung des Verkaufspreises. 
Wir halten einen Industriellen, der nicht kal 
kuliert, ebenso strafbar, wie einen Kaufmann, der 
durch Aufwand übermäßige Summen verbraucht hat 
oder schuldig geworden ist 1 ). Da eine sachlich richtige 
Kalkulation nur auf Grund einer detaillierten Kostenbuchführung 
möglich ist, so ist ein Unternehmer, der sie unterläßt, wie ein 
Kaufmann strafbar, der seine Handelsbücher nicht vollständig ge 
führt hat. 
Manche Unternehmer begnügen sich damit, Normal-Zahlen 
für den' Verbrauch festzustellen. Nützlichkeit und Zweck dieses 
Verfahrens werden illusorisch, wenn der tatsächliche Aufwand nicht 
fortgesetzt kontrolliert wird; dann fehlt die zweite Größe, die mit 
der ersten verglichen werden soll (§§ 40, 62). 
Wie wir schon früher andeuteten, ist das noch heute geübte 
Verfahren, ohne Rücksicht auf seine eigenen Betriebsverhältnisse, 
einfach billiger als die Mitbewerber zu verkaufen, ganz verwerflich. 
Diese können veranlaßt sein, zu Schleuderpreisen zu verkaufen, um ; 
einen Mitbewerber wirtschaftlich zu ruinieren, ihn aus dem Kon 
kurrenzkampf auszuschalten. Bei mangelhafter Kalkulation wird es 
längere Zeit brauchen, bis diese Absicht erkannt wird. Das Unter 
lassen der Kostenberechnung bringt in die ganze Unternehmung 
einen Zug von Unsolidität; einige Artikel werden zu teuer, ändere 
z u b i 11 i g verkauft. Die Betriebe derselben Branche arbeiten unter 
ganz verschiedenen wirtschaftlichen und technischen Verhältnissen 2 ). 
Der eine Unternehmer arbeitet mit eigenem Kapital auf einem 
schuldenfreien Anwesen, ihm stehen billigere Arbeitskräfte (z. B. 
bei günstiger örtlicher Lage des Betriebes), billige Betriebskräfte 
(Anschluß an Elektrizitätswerke, Wasserkräfte), die neuesten Arbeits 
maschinen zur Verfügung bei verhältnismäßig geringer Steuer 
leistung. Er hat ein großes Absatzgebiet in der Nähe der Industrie 
zentren, ein kaufkräftiges, zahlungssicheres Publikum, hat auch 
Gelegenheit zu billigem Ankauf des Rohmaterials in der Nähe der 
Verkaufsorte. Er ist in der Lage, die Marktverhältnisse aus eigener 
’) Vgl. § 240 Ziff. 1 der Konkursordnung. Ein Aufwand kann in über 
mäßigen Ausgaben für an sich berechtigte Zwecke gefunden werden. Über 
mäßige Ausgaben für 1 geschäftliche Zwecke können Strafbarkeit begründen. 
(P et er sen-Kl ein fei ln er, Konkursordnung, etc., 4. Aufl., Lahr 1900; S. 704.) 
0 Vgl. Reiser, Die Betriebs- und Warenkalkulation für Textilstoffe. 
Leipzig 1903. S. 124. Weber, Uber den Standort der Industrien. Teil I. 
Tübingen 1909.
	        

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Die Selbstkosten-Berechnung Industrieller Betriebe. J. D.Sauerländers Verlag, 1921.
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