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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bibliographic data

fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Monograph

Identifikator:
1031122125
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63440
Document type:
Monograph
Author:
Bernstein, Eduard http://d-nb.info/gnd/118509993
Title:
Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J.H.W. Dietz Nachfolger
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (439 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
  • Zweites Kapitel. Die soziale Entwicklung Berlins von 1890 - 1905
  • Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
  • Viertes Kapitel. Bemerkenswerte Konferenzen und beschließende Versammlungen der Sozialdemokratie Berlins
  • Fünftes Kapitel. Die bedeutsamsten Demonstrationsversammlungen der Berliner Arbeiterschaft
  • Sechstes Kapitel. Die Wahlen zum Deutschen Reichstag in Berlin und den Vororten
  • Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
  • Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
  • Neuntes Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung Berlins
  • Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
  • Elftes Kapitel. Der große Bierboykott von 1894
  • Zwölftes Kapitel. Die gewerkschaftliche Bewegung der Handlungsgehilfen Berlins
  • Dreizehntes Kapitel. Die sozialdemokratische Frauenbewegung Berlins
  • Vierzehntes Kapitel. Die Berliner Arbeiter-Sanitätskommission und der Boykott der Charité
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Schöpfungen der Berliner Sozialdemokratie für Bildung und Kunst
  • Sechzehntes Kapitel. Die Entwicklung der sozialdemokratischen Presse Berlins
  • Siebzehtes Kapitel. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus
  • Achtzehntes Kapitel. Die Entwicklung der Maifeier in Berlin
  • Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes

Full text

235 
bedeute. Die sozialdemokratischen Stadtverordneten haben es von Anfang 
an für verkehrt erklärt, sich auf solche Weise selbst die Lände zu binden. 
Ein unbeschränktes Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde gibt es in Preußen 
überhaupt nicht, und vielen Beschränkungen ihrer Verwaltungsfreiheit hat sich 
die Stadt Berlin widerstandslos gefügt. Außerdem aber heißt es sachlich 
schon auf sein Recht der Ansehung einer höheren Steuerrate verzichten, 
wenn man im Linblick auf die mögliche Einmischung der Behörde sich an 
eine fixierte Grenze bindet. Das Recht, sein Gefängnis nicht verlassen zu 
müssen, macht aus einem Gefangenen noch keinen freien Menschen. Erst 
wenn er nach Belieben ein- und ausgehen kann, ist er wirklich frei. Wollte 
die Stadtverordnetenversammlung ihr unbeschränktes Ausgabenrecht feststellen 
oder erkämpfen, so müßte sie durch die Tat zeigen, daß die 100 Prozent- 
Grenze für sie keine Schranke bilde, und das Weitere kampfbereit abwarten. 
Sie hat aber das Gegenteil getan — die Einen aus Angst vor einem 
ernsthaften Konflikt, die Andern, weil ihnen diese Beschränkung in der 
Frage der Einkommensteuer gerade recht ist, und bei den Meisten wird 
beides zusammenwirkend das bestimmende Motiv bilden. Am so weniger 
konnte die Sozialdemokratie das Spiel mitmachen, und so hat sie wiederholt 
ihre Stimme dafür erhoben, die Einkommensteuer auf über 100 Prozent 
der Staatssteuer anzusetzen. In diesem Punkt war der Widerstand der 
Freisinnigen jedoch „eisenfest". 
Ein anderer Kampf der Sozialdemokratie in der Steuerftage richtete 
sich gegen die Erhebung der Einkommensteuer von den Zensiten mit unter 
900 Mark Einkommen. Lier war der Widerstand der Mehrheit lange 
Zeit fast ebenso hartnäckig und wurde mit ebenso formalistischer Auslegung 
eines Prinzips begründet, als in der Frage der Zuschlagsrate. Befreiung 
von der Steuer bedeute Aufhebung des Anspruchs auf das Wahlrecht, 
mit dieser Erklärung lehnte man es wiederholt ab, auf Erhebung der Steuer 
von denen zu verzichten, die noch nicht einmal das Nötigste zum Leben 
haben. Aber die Arbeitervertreter ließen nicht locker, und da es für diesen 
Fall kein Staatsgeseh gab, das die Rolle des Tischs übernahm, unter den 
man „grundsätzlich" kriechen konnte, um seine Anabhängigkeit zu beweisen, 
der Staat vielmehr seinerseits die Einkommen unter 900 Mark ruhig von 
der an ihn zu zahlenden Steuer befreit hatte, gelang es schließlich doch, 
den Widerstand der bürgerlichen Stadtverordneten zu brechen. Eine Minder 
heit kam zu der Ansicht, daß inan sich in Punkto Rücksicht auf die Armen 
nicht vom Staat beschämen lassen dürfe, und am 24. März 1902 wurde 
in namentlicher Abstimmung mit 49 gegen 43 Stimmen eine Resolution 
angenommen, wonach vom 1. April 1903 ab auch die städtische Einkommen 
steuer für Einkommen bis zu 900 Mark nicht mehr erhoben wird. Die 
Vertreter der Arbeiter konnten einen Sieg verzeichnen. 
Auch in der Frage der Besteuerung des Bodens nach dem gemeinen Wert 
drang die von den Sozialdemokraten verfochtene Auffassung nach vielen 
Kämpfen durch, dagegen hat in der Frage der Wertzuwachssteuer der 
Widerstand des durch das Wahlsystem gedeckten städtischen Agrariertums 
bisher noch nicht endgültig besiegt werden können. 
Mit großer Energie kämpfte die Sozialdemokratie von Anfang an für 
den Punkt ihres Kommunalprogramms, der den Betrieb gewinnbringender 
Anternehmungen durch die Stadt verlangte. Lier war ein nicht minder
	        

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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 Bis 1905. J.H.W. Dietz Nachfolger, 1924.
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