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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bibliographic data

fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Monograph

Identifikator:
1031122125
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63440
Document type:
Monograph
Author:
Bernstein, Eduard http://d-nb.info/gnd/118509993
Title:
Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J.H.W. Dietz Nachfolger
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (439 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
  • Zweites Kapitel. Die soziale Entwicklung Berlins von 1890 - 1905
  • Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
  • Viertes Kapitel. Bemerkenswerte Konferenzen und beschließende Versammlungen der Sozialdemokratie Berlins
  • Fünftes Kapitel. Die bedeutsamsten Demonstrationsversammlungen der Berliner Arbeiterschaft
  • Sechstes Kapitel. Die Wahlen zum Deutschen Reichstag in Berlin und den Vororten
  • Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
  • Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
  • Neuntes Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung Berlins
  • Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
  • Elftes Kapitel. Der große Bierboykott von 1894
  • Zwölftes Kapitel. Die gewerkschaftliche Bewegung der Handlungsgehilfen Berlins
  • Dreizehntes Kapitel. Die sozialdemokratische Frauenbewegung Berlins
  • Vierzehntes Kapitel. Die Berliner Arbeiter-Sanitätskommission und der Boykott der Charité
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Schöpfungen der Berliner Sozialdemokratie für Bildung und Kunst
  • Sechzehntes Kapitel. Die Entwicklung der sozialdemokratischen Presse Berlins
  • Siebzehtes Kapitel. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus
  • Achtzehntes Kapitel. Die Entwicklung der Maifeier in Berlin
  • Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes

Full text

318 
Es war durch genaue Anker- 
suchungen festgestellt worden, 
daß „die Arbeitszeit bei der 
Leimarbeit bis zu 18 Stun 
den währt", daß Leim 
arbeiter einen Durchschnitts 
lohn — wohlverstanden, 
Durchschnittslohn von 
18 Pfennig die Stunde 
„erreichten", und das Eini 
gungsamt stellte fest, daß 
„dies Zurückgehen der Löhne 
im wesentlichen nicht in 
den Absatzverhältnissen der 
Branche seinen Grund hat, 
sondern in dem Bestreben 
einzelner Firmen, mit aus 
wärtigen Geschäften zu kon 
kurrieren". 
Mit Orten, wie seinerzeit 
Aschaffenburg, konkurrieren 
zu wollen, wo die Lebens 
haltung der Arbeiter eine 
viel weniger kostspielige ist 
als in Berlin, habe sich als 
„fruchtloses Beginnen klar 
herausgestellt". Somit 
„mußte deshalb die Auf 
lehnung der Arbeiter 
gegen den auf dieser Grund 
lage erwachsenen Lohndruck 
als eine durchaus berech 
tigte anerkannt werden". 
Nur durch Festlegung eines Mindesttarifs könne, heißt es dann noch, „ver 
hütet werden, daß diejenigen Artikel, welche in Berlin nach obwaltenden 
Verhältnissen ohne Beeinträchtigung einer menschenwürdigen Lebenshaltung 
der Arbeiter nicht hergestellt werden können, einen ungerechtfertigten Lohn- 
druck ausüben". 
Nach diesen vernünftigen Grundsätzen hatte das Einigungsamt den 
Tarif ausgearbeitet, und scharf wies Weigert den Vorwurf der Einseitigkeit 
zurück, den die Konfektionäre in ihrem Organ dem Amt immer wieder machten. 
Die Fabrikanten hätten die beste Gelegenheit gehabt, Einseitigkeiten zurück 
zuweisen, wenn sie vor dem Amt erschienen wären und ihre abweichenden Aus 
sagen deponierten. „Daß sie dies nicht getan haben, sondern dem gegebenen 
Worte zuwider ausgeblieben sind (von 56 persönlich vorgeladenen Fabrikanten 
waren nur 22 der Einladung gefolgt), beweist die Grundlosigkeit ihrer Be 
hauptung." Diese Erklärung gab das Amt „namens jedes einzelnen seiner 
Mitglieder" ab: Arbeiter, Arbeitgeber und der Vorsitzende vemrteilten ein 
stimmig das Verhalten der Mehrheit der Konfektionsunternehmer. Der 
moralische Sieg war auf seiten der organisierten Arbeiter, deren Vertretern 
Dculschcr Hoharöritcr-Verband (JaWeste Gerlin). 
Anweisungen 
für die 
Vertrauensleute streikender Werkstätten. 
für Werkstatt-Streiks und allgemeine Streik«. 
Zur Durchführung des Streik» und Kontrolle der Stteikenden hält der Srt» 
«raurnSinann am ersten Tage de« Streik» eine Versammlung der streikenden Kollegen 
ab. in welcher er dje VrrhaIturig»>Maßrrgeln bekannt gib». C« erfolgt dabei die 
Aufnahme der Streikenden in dir Streiklistc. die Auügnbe der Streikkorlen und die 
Verteilung der Streikposten. Jeder Streikende muß sich.täglich um 9 Uhr vormittag» 
im Lokale der Stteikenden zum Appell einfinden und einige Stunden al» Streik- 
Posten tätig sein. Der Vertrauensmann sammelt jeden Morgen die Stteikkarten ein 
und laßt sie in der Zeit von 10 l>i» II Uhr im Bureau abstempeln. 
Durch regelmäßige» Posten stehen inuß verhindert werden, daß dir Plötze der 
Streikenden mit Streikbrechern besetzt werden. Da» Postenstehrn ist nicht gesetzlich 
verdorrn Es bestehen ober Polizeioerordnungen. nach denen ein Polizeibeomter 
befug» ist. Personen von der Sttaße sottzuweisen. wenn er glaubt, daß durch da» 
Stehenbleiben eine Verkehrsstörung oder ei» Austaus eittstehcn könnte. Wird der 
Stteikposte» weggewiesen, so muß e, sich ohne Widerrede gleich entfernen. Leistet 
er der Aufiorderung nicht sofort Folge, so wird er nach der Wache gebracht unh 
bekommt einige Wochen später ein Sttofmandat Eine gerichtliche Entscheidung 
dagegen zu beantragen, ist zwecklos, denn in allen neueren Gerichtsentscheidungen 
bekommt die Polizei in solchen Fällen Hecht. Deshalb gehl man am besten dem 
Beamten schon bei dessen Annäherung au» dem Wege Man kann dann in an- 
gemessener Entsernung von dem Hause auf- und abgehen. Aus dem Fadrikhosc kann 
nur der HauStvrrt oder dessen Slellvettreter Streikende wrgweisen. Hält man sich 
ober trotz mehrnialiger Aussorderung zum Verlassen des Grundstücks aus diesem aus. 
so kann man sich ein, HouSfriedenSliruch Klage zuziehen. 
Finden sich Streikbrecher in der bestreiltci, Werlslat» ein. so müssen sie durch 
gütliche Ueberredung von der Notinrndigkeil ihrer Solidarität überzeugt werden E» 
empfiehlt sich dann hauptsächlich, sie de» Abends obznivarlrn und beim Nachhausewege 
über die Sachlage zu unterrichten Im Bedarfsfälle müssen dann zu dieser Zeit 
mehr Kollegen an den geeigneten Stellen unaussallig aufgestellt werden, so daß aus 
jeden einzelnen Streikbrecher eingewirkt werde» kann E» darf sich niemand scheuen, 
die Wohnung des Streikbrecher« zu erniitteln »nd selbst dessen Beknnnlrnkrei» zur 
Aufklärung mit heranzuziehen, um den Streikbrecher au» der Werkstatt ivieder heran» 
zu bekoniinen Es muß aber daraus geachtet werden, das; die Streikbrecher nicht 
angefeindet oder beleidigt n-erden: sie iverden dadurch erbittert und verlasse» den 
Betrieb erst recht nicht Außerdem- iverden ja Bkleidiguiigeu. Bedrohungen und 
Mißhandlungen von Streikbrechern mit hohe» Grfängniüsttafen geahndet. Den 
Streikbrechern gegenüber ist ein vorsichtige» Verhallen besonder» anzuraten. 
Um die berufsmäßigen Stteikbrecher nicht anzulocken, iverden bestreikte Betriebe 
i» der Zeitung nicht dckaniit gegeben Nur wen» der Arbeitgeber Arbeitswillige 
151 und 152. Anweisungen des Äolz- 
arbeiterverbandes für die Vertrauens 
leute streikender Werkstätten
	        

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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 Bis 1905. J.H.W. Dietz Nachfolger, 1924.
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