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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bibliographic data

fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Monograph

Identifikator:
1031122125
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63440
Document type:
Monograph
Author:
Bernstein, Eduard http://d-nb.info/gnd/118509993
Title:
Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J.H.W. Dietz Nachfolger
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (439 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
  • Zweites Kapitel. Die soziale Entwicklung Berlins von 1890 - 1905
  • Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
  • Viertes Kapitel. Bemerkenswerte Konferenzen und beschließende Versammlungen der Sozialdemokratie Berlins
  • Fünftes Kapitel. Die bedeutsamsten Demonstrationsversammlungen der Berliner Arbeiterschaft
  • Sechstes Kapitel. Die Wahlen zum Deutschen Reichstag in Berlin und den Vororten
  • Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
  • Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
  • Neuntes Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung Berlins
  • Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
  • Elftes Kapitel. Der große Bierboykott von 1894
  • Zwölftes Kapitel. Die gewerkschaftliche Bewegung der Handlungsgehilfen Berlins
  • Dreizehntes Kapitel. Die sozialdemokratische Frauenbewegung Berlins
  • Vierzehntes Kapitel. Die Berliner Arbeiter-Sanitätskommission und der Boykott der Charité
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Schöpfungen der Berliner Sozialdemokratie für Bildung und Kunst
  • Sechzehntes Kapitel. Die Entwicklung der sozialdemokratischen Presse Berlins
  • Siebzehtes Kapitel. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus
  • Achtzehntes Kapitel. Die Entwicklung der Maifeier in Berlin
  • Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes

Full text

Bezirks- und Gemeindesteuern in Anrechnung zu bringen, was natürlich 
die Steuersummen der Wohlhabenden sehr viel stärker ins Gewicht fallen 
ließ als vordem. Ja, es ward sogar bestimmt, daß dort, wo keine direkten 
Gemeindesteuern erhoben werden, wie z. B. in den Gutsbezirken, die bloß 
veranlagten Steuern in Anrechnung zu bringen seien. Alle Versuche, 
das Wahlrecht wirklich zu reformieren, scheiterten damals, wie auch in den 
Jahren 1900, 1901, 1902 und 1903 die Anträge der Freisinnigen auf Neu 
einteilung der Wahlkreise und Einführung der geheimen Wahl im Klassen 
landtag glatt zu Boden fielen. Die beiden konservativen Fraktionen erklärten 
kühl, daß ihnen Dreiklassenwahl, offene Stimmabgabe und die Ungleichheit 
der Wahlkreise gerade paßten, die Nationalliberalen wollten etwas refor 
mieren, aber wußten nicht wo, und das Zentrum fand die Anträge sachlich 
berechtigt, aber — nicht zeitgemäß. Es mußte erst stärker angeklopft 
werden, bis die von der Reaktion des Jahres 1849 aufgetürmte Zwing 
burg ins Wanken kam. 
Noch vor der Landtagswahl, am 6. September 1898, hatte Wilhelm II. 
an einer Galatafel im Bad Oeynhausen, an der die Spitzen der Behörden 
und die Auswahl der Bourgeoisie Westfalens teilnahmen, die ein Jahr 
vorher am Sparenberg (siehe oben) zum besten gegebene Ankündigung 
eines Antistreikgesetzes wiederholt. Er erklärte: 
„Das Gesetz naht sich seiner Vollendung und wird den Volksvertretern 
noch in diesem Jahre zugehen, worin jeder — er möge sein, wer er will, 
und heißen, wie er will —, der einen deutschen Arbeiter, der willig ist, 
seine Arbeit zu vollführen, daran zu hindern versucht oder gar zu einem 
Streik anreizt, mit Zuchthaus bestraft werden soll. Die Strafe habe 
Ich damals versprochen und Ich hoffe, daß das Volk in seinen Ver 
tretern zu Mir stehen wird, um unsere nationale Arbeit in dieser Weise, 
soweit es möglich ist, zu schützen." 
Der Stuttgarter Parteitag der deutschen Sozialdemokratie beantwortete 
diese Kaiserrede mit einer Resolution, deren wichtigste Sätze hier ebenfalls 
folgen mögen: 
„Der Parteitag erklärt es als eine der ersten Aufgaben der Gesetz 
gebung, allen Arbeitern das Koalitionsrecht zu gewähren und es 
gegen die unablässigen Anschläge des Unternehmertums sicherzu 
stellen. Er wendet sich daher entschieden gegen die Drohung in der 
Tischrede des Kaisers zu Oeynhausen am 6. September 1898, demnächst 
der Volksvertretung einen Gesetzentwurf vorlegen zu lassen, wonach jeder 
mit Zuchthaus bestraft werden soll, der „gar zu einem Streik anreizt". 
Der Parteitag fordert die deutschen Arbeiter ohne Unterschied der 
politischen und religiösen Anschauungen auf, sobald dem Reichstag eine 
solche oder ähnliche Vorlage zugeht, Protestversammlungen zu ver 
anstalten und die Abgeordneten zur Stellungnahme gegen eine solche 
Vorlage zu drängen. 
Der Parteitag erblickt in der Kaiserrede das unzweideutige Zeugnis, 
daß die in den kaiserlichen Erlassen vom 4. Februar 1890 in Aussicht 
gestellte Sozialreform seitens der Negierung aufgegeben ist. Der 
nunmehr erst im richtigen Licht erscheinende Erlaß des Grafen Posa- 
dowsky zeigt, daß das Reichsamt des Innern statt des früher in Aus 
sicht gestellten „Schutzes gegen eine willkürliche und schrankenlose Aus 
beutung der Arbeitskraft" eine Politik der Unterdrückung der 
Arbeiterbestrebungen auf wirtschaftlichem Gebiete einleitet—,
	        

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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 Bis 1905. J.H.W. Dietz Nachfolger, 1924.
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