Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Monograph

Identifikator:
1689999594
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101117
Document type:
Monograph
Author:
Schröder, Otto http://d-nb.info/gnd/1055236252
Title:
Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)
Place of publication:
Halle (Saale)
Publisher:
Buchh. des Waisenhauses
Year of publication:
1926
Scope:
80 S.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Promotion des Volkswirts zum Dr. rer. pol.
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)
  • Title page
  • Contents
  • Wer darf das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften ergreifen
  • Wie soll man studieren ?
  • Die Diplomprüfung des Volkswirts
  • Die Promotion des Volkswirts zum Dr. rer. pol.
  • Schlußbemerkung

Full text

48 —Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät 
Promotionsordnung 
der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät 
der Universität Köln. 
$ 1. Die Würde eines Doktors der Staatswissenschaften (Dr. rer. pol.) wird 
auf Grund einer Dissertation über ein vom Kandidaten im Einvernehmen mit einem Do- 
zenten der Fakultät gewähltes Thema und einer eingehenden mündlichen Prüfung verliehen. 
Die Dissertation muß wissenschaftlich beachtenswert sein und die Fähigkeit des Kandidaten 
dartun, selbständig wissenschaftlich arbeiten zu können. 
$ 2. Die Zulassung zur Promotion setzt voraus: 
1. Das Reifezeugnis einer neunstufigen höheren Lehranstalt, deren Abgangszeugnis dem 
deutschen Reifezeugnis gleichzuachten ist. 
2. Ein achtsemestriges. Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an einer 
deutschen Universität. Davon muß der Kandidat wenigstens die zwei letzten Semester 
an der Universität Köln immatrikuliert gewesen sein. 
Es ist eine angemessene Anrechnung von in anderen Fakultäten verbrachten Semestern 
möglich, wenn der Studierende dort ein Fach in genügendem Umfange betrieben hat, das 
er für die Prüfung zum Dr. rer. pol. wählt. 
Über die Anrechnung von Semestern, die auf Technischen oder Landwirtschaftlichen 
Hochschulen oder außerpreußischen Hochschulen verbracht sind, entscheidet die Fakultät 
von Fall zu Fall, . 
3. Die vorherige Ablegung einer der an der Fakultät eingerichteten Diplomprüfungen 
nach der neuen Ordnung oder in bestimmten Fällen die Prüfungen als Gerichtsreferendar, 
Forstreferendar, Diplomlandwirt oder Diplomingenieur, 
Die Promotion kann erst zwei Semester nach Ablegung der Diplomprüfung erfolgen. 
$ 3. Das Gesuch um Zulassung zur Promotion ist an den Dekan der Fakultät zu richten. 
Beizufügen sind: 
1. Eine in deutscher Sprache abgefaßte Dissertation. Sie muß einen Gegenstand 
aus einem der drei von dem Kandidaten gewählten Prüfungsfächer-behandeln, jedoch nur 
soweit diese der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät angehören. In der Ab- 
handlung ist anzugeben, inwieweit Hilfsmittel und fremde Hilfe in Anspruch genommen 
sind. Dem Kandidaten steht es frei, noch andere von ihm verfaßte, durch Druck veröffent- 
lichte Schriften beizufügen. 
2. Eine Erklärung, ob die eingereichte Arbeit oder wesentliche Teile derselben bereits 
einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegen haben. Ist das der Fall gewesen, so bestimmt 
die Fakultät, ob sie als Dissertation zuzulassen ist. 
Der Umstand, daß die Dissertation bereits von dem Verfasser als Teil eines größeren 
Werkes oder als Aufsatz in einer wissenschaftlichen Zeitschrift durch den Druck veröffent- 
licht worden ist, schließt eineBenutzung als Doktorarbeit dann nicht aus, wenn der Kandidat 
den Nachweis führt, daß der Benutzung als Dissertation kein Recht dritter Personen im 
Wege steht. 
3. Eine eidesstattliche Erklärung darüber, daß die Dissertation selbständig angefertigt 
und der Verfasser sich fremder Hilfe nicht bedient hat, daß Entlehnungen aus anderen 
Werken nicht vorgenommen würden, soweit sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. 
4. Eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolge der Kandidat sich bereits 
einer anderen Doktorprüfung oder einer Staatsprüfung unterzogen hat. 
5. Ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf, der besonders eingehend über den 
Bildungsgang des Kandidaten Aufschluß gibt. 
6. Die Zeugnisse über die Vorbildung und das Testierbuch, 
7. Ein Sittenzeugnis der Universitätsbehörde oder erforderlichen Falles ein Zeugnis 
der zuständigen Behörde über die Unbescholtenheit des Kandidaten. 
8, Eine Quittung über die erste Rate der Promotionsgebühren. 
$ 4. Der Dekan prüft die Ordnungsmäßigkeit der Nachweise und bestellt, wenn er 
das Gesuch für zulässig hält, für die Dissertation einen Referenten. Auf Wunsch des Refe-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Das Studium Der Staats- Und Wirtschaftswissenschaften Auf Den Universitäten Und Hochschulen Deutschlands Und Die Doktorwürde (Dr. Rer. Pol.). Buchh. des Waisenhauses, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.