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Holländische Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

thumbs: Holländische Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1744885710
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-117895
Document type:
Monograph
Author:
Baasch, Ernst http://d-nb.info/gnd/117692018
Title:
Holländische Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
VI, 632 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Aufstieg und Niedergang der holländischen Wirtschaft zur Zeit der Republik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Holländische Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Aufstieg und Niedergang der holländischen Wirtschaft zur Zeit der Republik
  • II. Kapitel. Die Übergangzeit
  • III. Kapitel. Sttillstand und Wiederaufbau unter dem Königreich der Niederlande
  • Index

Full text

die sich aus diesem Quell nährten. Auch waren die Unterschiede 
zwischen hohen Einnahmen und plötzlichen Zusammenbrüchen, wie 
sie die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts zeigte, so bedeutend, 
daß das Volk in den größeren Städten sich andauernd in einem 
gewissen krisenhaften Zustand befand, der wirtschaftlich und sozial 
seine unleugbaren Schattenseiten hatte. Im 18. Jahrhun- 
dert, als nicht mehr so riesige Handelsgewinne eingeheimst 
wurden wie früher, verteilte sich offenbar der Wohl- 
standegleichmäßiger über das ganze Land und 
die einzelnen_Volksklassen. Als von der Mitte des 
Jahrhunderts an der Wohlstand abnahm, wurden die zum Teil 
schon eingestellten Fürsorgemaßregeln für die Armen wieder in 
Kraft gesetzt). 
Für besondere allgemeine Notstände, vorzüglich wenn sie die Ernährung 
berührten, traf man Maßnahmen öffentlicher Art. Solchen Kalamitäten gegenüber 
zeigte die Stadt Amsterdam, daß die wirtschaftlichen Erfahrungen ihrer Regenten 
auch der Allgemeinheit nutzbar gemacht werden konnten. So’ kaufte sie in den 
Jahren 1623, 1629, 1630, d. h. Jahren des Getreidemangels, rechtzeitig und im 
stillen Getreide auf und verkaufte es an die Bäcker, wobei die Stadt ein Geldopfer 
brachte, aber eine Erhöhung des Brotpreises verhinderte?). Um den verbotenen 
Aufkauf zu verhüten, wurde 1623, wie es schon 1595 geschehen war, jeder Kauf- 
mann, Bürger oder Fremder, der in Amsterdam Getreide verkaufte, verpflichtet, 
der Stadt den Ort, wo sein Getreide lagerte, anzuzeigen zugleich mit dem Preis, 
für den er es verkaufen wollte oder schon verkauft hatte. An diesen Preis war der 
Kaufmann gebunden und für ihn hatte er sein Getreide im kleinen an jedermann 
abzugeben. So sorgte man dafür, das Getreide auf einer vernünftigen Preisgrund- 
lage zu halten, und beugte künstlichen Steigerungen vor. Trotz der eigenen Not 
versorgte Amsterdam auch die Umgegend damals mit seinen Vorräten. Am schlimm- 
sten war es in dieser Zeit im Jahre 1630%). Man mußte damals sogar zu dem Mittel 
greifen, den Brauern und Brennern die Verwendung von Weizen und Roggen zu 
verbieten, und ein Brot aus Roggen, Gerste und Bohnen backen. Den freien Handel 
wollte man auch jetzt nicht stören; deshalb widersetzte sich Amsterdam der von 
den Staaten von Holland geplanten Preisfestsetzung, die das Getreide nur nach 
anderen Plätzen treiben müsse. Übrigens pflegte Amsterdam auch dann Getreide 
anzukaufen, wenn keine Not bestand; die Stadt kaufte stets zum Marktpreis; man 
hatte zu viel Hochachtung vor dem privaten Eigentum, um Schritte zu unternehmen, 
die als Preisdrückerei ausgelegt werden konnten. Die Getreidespekulanten wurden 
deshalb auch meist mit großer Nachsicht behandelt; erst wenn die Not vor der Tür 
ı)) de Bosch-Kemper; S. 107. 
2? van Dillen Duurtemaatregeln. 
3) Die starke Abnahme der Zufuhren aus dem Osten ist ersichtlich auch aus 
der unten $ 8 mitgeteilten Tabelle. 
159
	        

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Völkerrecht Und Landesrecht. Mohr Siebeck, 1907.
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