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Grundriß des deutschen Zollrechts

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Bibliographic data

fullscreen: Grundriß des deutschen Zollrechts

Monograph

Identifikator:
1753937256
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-129408
Document type:
Monograph
Author:
Lösener, Bernhard http://d-nb.info/gnd/122898427
Title:
Grundriß des deutschen Zollrechts
Place of publication:
Hamburg, Berlin, Leipzig
Publisher:
Hermes
Year of publication:
1927
Scope:
153 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster Teil. Die Grundlagen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Kaufmanns Herrschgewalt
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • I. Der Weg zum geschäftlichen Erfolg
  • II. Des Geldes ABC
  • III. Silberwährung
  • IV. Das gemeinschaftliche Interesse von Arbeit und Kapital
  • V. Sparen eine Pflicht
  • VI. Wie kann man ein Vermögen erwerben ?
  • VII. Reichtum und sein Gebrauch
  • VIII. Das Schreckgespenst der Trusts
  • IX. Englisch-amerikanische Handelsbeziehungen
  • X. Geschäft
  • XI. Die Stahlfabrikation des neunzehnten Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten
  • XII. Lebensunterhalt in Großbritanien und in den Vereinigten Staaten
  • XIII. Die natürlichen Öl- und Gasquellen im westlichen Pennsylvania
  • XIV. Der dreibeinige Stuhl
  • XV. Eisenbahnen einst und jetzt
  • XVI. Eisen und Stahl daheim und in der Fremde
  • XVII. Die Manchester-Schule und die Gegenwart
  • XVIII. Was für Tarife würde ich aufstellen, wenn ich Zar wäre ?

Full text

Reichtum wurde bisher auf drei verschiedene Arten verteilt: 
die erste und hauptsächlichste ist seine Hinterlassenschaft an die 
eigene Familie im Todesfälle. Ist nun die Vererbung von mehr als 
einer Rente, die unsern Angehörigen ein bescheidenes und un 
abhängiges Dasein gewährleistet, weise oder auch nur recht zu 
nennen? Ich bitte Sie, überdenken Sie die gewöhnliche Folge 
davon, wenn jemand jungen Männern und Frauen, Söhnen und 
Töchtern Millionen hinterläßt. Im allgemeinen bringt dergleichen 
den Millionärstöchtern kein Glück, wie am besten aus dem Cha 
rakter der Männer erhellt, die sie heiraten. Was die Millionärs 
söhne anbetrifft — nun der von mir vorher mitgeteilte Artikel 
aus der „Sun“ schildert durchaus wahrheitsgetreu die Folgen. 
Nichts ist so wahr, als daß der „allmächtige Dollar“, in Millionen 
an Töchter und Söhne vererbt, zum allmächtigen Fluche wird. 
Der Millionär, der seinen Kindern ungeheure Vermögen vermacht, 
hat nicht das Beste seines Kindes, sondern nur seine eigene 
Eitelkeit im Auge. Nicht die Liebe zu seinem Kinde, sondern seine 
Selbstglorifizierung liegt einer so verderblichen Verteilung des 
Reichtums zugrunde. Nur das eine läßt sich zugunsten solchen 
Verhaltens sagen: es bildet eines der bisher bekannten wirksamsten 
Mittel für eine überschnelle Wiederzerstreuung des Reichtums. 
Ein anderer, weiterer Gebrauch des Reichtums, weniger all 
gemein, als der soeben erwähnte, schädigt die Allgemeinheit nicht 
in so hohem Maße, macht aber doch dem Erblasser wenig Ehre. 
Viele Millionäre vermachen ihr Geld öffentlichen Anstalten, und 
das auch erst dann, wenn sie von ihren Reichtümern lassen müssen. 
Darin liegt weder Edelmut noch Segen: etwas fortzugeben, was 
man selber nicht länger zu behalten vermag! Die schlechte Ver 
waltung solcher Vermächtnisse, die damit gewöhnlich verbundenen 
Beschränkungen und die Art und Weise, in der sie zerstückelt 
werden, alles das scheint dafür zu sprechen, daß die Schicksals 
göttinnen sie nicht mit besonders günstigen Augen ansehen. Immer 
und immer finden wir Beweise für die Lehre: der einzige Weg 
für den Millionär, durch große Schenkungen dauernd Gutes zu 
stiften, ist der, schön während seines Lebens die Verteilung seiner 
Reichtümer mit derselben Sorgfalt zu behandeln, die er bei ihrem! 
Erwerbe zeigte. Eben jetzt haben wir dafür ein geradezu klas
	        

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Die Deutsche Kali-Industrie 1930. Hoppenstedt, 1930.
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