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Die obligatorische Krankenversicherung

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Bibliographic data

fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

Monograph

Identifikator:
176840707X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-149526
Document type:
Monograph
Title:
Die obligatorische Krankenversicherung
Place of publication:
Genf
Publisher:
Internationales Arbeitsamt
Year of publication:
1927
Scope:
892 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die obligatorische Krankenversicherung
  • Title page
  • Allgemeine Einleitung
  • Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
  • Zweiter Teil. Leistungen
  • Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
  • Vierter Teil. Die Versicherungsträger
  • Fünfter Teil. Das Streitverfahren, Rechtsverletzungen und Strafen
  • Sechster Teil. Die Krankenversicherung der Ausländer
  • Contents

Full text

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 565 
schiedenen Versicherungsträger ergibt sich hauptsächlich daraus, 
dass die berufliche Gliederung und die Zusammensetzung nach 
Geschlecht und Alter von einer Kasse zur anderen stark wechselt 
und häufig selbst innerhalb ein und derselben Kasse schwankt. 
Erinnert man sich daran, was oben über den Wechsel der Erkran- 
kungshäufigkeit je nach Alter, Beruf und Geschlecht gesagt worden 
ist, so sieht man, welchen Umfang die sich daraus ergebenden 
Abweichungen haben können. Die Gefahr wird besonders gross 
sein, wenn trotz der Vielheit der Kassen der Tarif einheitlich 
festgesetzt und für die Gesamtheit der Bevölkerung errechnet 
ist. Diejenigen Gesetzgebungen, die jeder Kasse gestatten, ihren 
eigenen. Beitrag zum mindestens innerhalb gewisser Grenzen fest- 
zusetzen, haben in dieser Beziehung eine gewisse Überlegenheit. 
Drittens kann die Verwaltung der Finanzen mehr oder minder 
sorgfältig durchgeführt werden. Das Vermögen der Kasse kann 
mit grösserer oder geringerer Vorsicht angelegt werden. Einzelne 
Kassen können grosszügig sein, andere wieder sehr sparsam, 
vielleicht sogar zu sparsam. Wenn auch die staatlichen Auf- 
sichtsbehörden. ihre Aufgaben noch so genau durchführen, so 
können sie doch Ungleichheiten nicht ganz verhindern. 
Zur Abwehr dieser verschiedenen Gefahren, die dem finanziellen 
Gleichgewicht der Kassen drohen, wird eine ganze Anzahl von 
Kassen nur auf die Mittel zurückgreifen können, die ihnen aus 
ihren zu beschränkten Reserven zur Verfügung stehen, die häufig 
bereits erschöpft sein werden, ehe sie überhaupt eine zuläng- 
liche Höhe erreicht haben können. Berücksichtigt man ferner, 
dass die Verwaltungskosten in dem Fall, der uns gegenwärtig 
beschäftigt, verhältnismässig höher sind, so wird man geneigt sein, 
einer zentralen Organisation der Versicherung oder zum mindesten 
der Zusammenfassung der Versicherten zu grossen Versicherungs- 
gemeinschaften den Vorzug zu geben. 
Demgegenüber machen die Anhänger der kleinen Kassen gel- 
tend, dass bei einem System der strengen Zentralisierung der 
Versicherung die örtlichen. Organe der Versicherung nichts weiter 
als Einnahme- und Zahlstellen darstellen und. daher weniger daran 
interessiert sind, die Gelder der Versicherung mit besonderer 
Sorgfalt zu verwalten. Sie betonen, dass die Krankenversicherung 
den Charakter einer stark individuellen Versicherung trägt, die 
eine unmittelbare, persönliche, strenge und doch taktvolle Kon- 
trolle über die Versicherten verlangt, und vertreten die Auffassung, 
dass eine solche vorsichtige, aber doch sichere Kontrolle leichter 
durch die kleinen Kassen ausgeübt werden kann. Dieser Hinweis
	        

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Die Obligatorische Krankenversicherung. Internationales Arbeitsamt, 1927.
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