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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

an: Bei Ausbruch eines Streiks verhaftet man:die Streikleitung und 
sperrt sie ein, Nun können Sie sich wieder denken, was das für eine 
noch unentwickelte Arbeiterbewegung bedeutet, wenn man ihr den 
Kopf wegnimmt. So schnell ist da kein Ersatz zu schaffen, und die 
Folge ist, daß der Streik zusammenbricht. Ist der Streik zusammen- 
gebrochen, dann wird die Leitung wieder entlassen, und die Polizei 
erklärt, daß die Verhaftung auf Grund eines „Versehens‘“ erfolgt sei. 
Aber nicht immer geht es so gut ab. Vor einigen Jahren. wurde ein 
Gewerkschaftsführer verhaftet, und plötzlich wurde von der Polizei 
erklärt, daß er im Gefängnis „Selbstmord“ verübt habe, Ich brauche 
wohl nicht besonders zu erklären, daß hier nur von einer Ermordung 
sesprochen werden kann und daß ein Selbstmord absolut nicht in 
Frage kommt, 
Es kann schon nach diesen wenigen Darstellungen nicht wunder- 
aehmen, wenn die Eingeborenen nach all diesen infamen Quälereien 
und Schikanen zur Waffe des Aufstandes gegriffen haben. Im No- 
vember 1926 und im Januar 1927 erhoben sich die Indonesier, Ihr 
heroischer Kampf wurde sehr blutig niedergeschlagen. Nachdem die 
Soldaten der holländischen Regierung Hunderte von Männern, Frauen 
and Kindern niedergeschossen hatten, ging man zu Verhaftungen über. 
Die Regierung erklärt selbst, daß weit über 8000 Eingeborene ver- 
haftet worden seien. Noch im Juli d. J., also % Jahr nach dem Auf- 
stande, warteten in den Gefängnissen noch 1600 Leute auf ihre Ab- 
urteilung. Dabei wurden auch sieben Todesurteile ausgesprochen. 
Nun ist zwar in Holland die Todesstrafe abgeschafft, daher weigerte 
sich auch der Generalgouverneur, die Todesurteile zu unterschreiben. 
Nachdem aber die holländischen Ausbeuter in Indonesien und in 
Holland genügend gehetzt hatten, beugte sich der Generalgouverneur 
Jer „öffentlichen Meinung‘ und ließ die Kämpfer hinrichten, 
Dann gibt es in Indonesien noch ein ganz besonderes Recht, und 
zwar das Exorbitantenrecht. Wenn es nämlich der Regierung micht 
gelungen ist, den Betreffenden des angeklagten Verbrechens zu über- 
führen, dann kann sie folgendermaßen verfahren: sie sagt, du bist 
zwar kein Verbrecher und ich kann dich nicht verurteilen. Aber du 
sefährdest die Ruhe und Sicherheit des indonesischen Volkes, und im 
“Interesse” dieses Volkes werde ich dich deportieren, — So hat man 
über 1000 Indonesier, die man als die Besten des Volkes betrachten 
kann, bis nach Neu-Guinea verschickt, wo auch die geringsten An- 
sätze der Zivilisation fehlen. Und das wird mit den Leuten gemacht, 
lie selbst nach der Meinung der Regierung nichts verbrochen haben. 
Sie können sich schon daraus ein Bild machen, was dann mit denen 
geschieht, die man eines „Verbrechens überführen‘ kann, 
Und wie werden die „Verbrecher“ in Indonesien „überführt‘? 
Ein bekannter Professor hat vor einigen Jahren einen Artikel ge- 
schrieben über die fortwährenden Internierungen, Kr hat darin 
erzählt, wie die Verdachtsunterlagen „beschafft“ werden, Da werden 
von Regierungsbeamten geheime Briefe geschrieben. Dann kommt 
ein Spitzel und schickt einen anonymen Brief an das Gouvernement. 
Aber auf einen Brief kann der Richter noch kein Verfahren ein- 
leiten, ihm ist diese Unterlage nicht „ausreichend“. Also geht der 
Spitzel zu seinem Freund und der schreibt nun eine zweite Denun- 
ziation, und so geht das dann weiter, Auf diese Art wurden ganze 
Bände gesammelt, und nun hat der Richter die Möglichkeit, einzu- 
7
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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