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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Gerichtsführung nicht mehr beachten. Sie kümmern sich sehr wenig 
darum, ob das Urteil dem wirklichen Tatbestand und die Prozeß- 
führung dem Paragraphen des Gesetzes streng entspricht oder nicht. 
Sie behandeln die Delinquenten als den Klassenfeind und verurteilen 
ihn so schwer, wie sie nur können, Das zur Charakterisierung der 
jetzigen faschistischen Gerichte der kapitalistischen Staaten. 
Ich bin aus einem Lande, aus Ungarn, welches schon acht Jahre 
unter der faschistischen Herrschaft leidet. Diese faschistische Herr- 
schaft war in den ersten Jahren, wie allen bekannt ist, eine Terror- 
herrschaft, welche so wie in Italien, Bulgarien, Rumänien, Litauen 
usw. nach allen Regeln des weißen Terrors getötet, gemordet, einge- 
kerkert, gefoltert usw. hat. Ungarn bietet uns heute gewissermaßen 
ein anderes Beispiel, Ungarn ist das Land des legalen. Terrors in 
einer solchen Vollkommenheit wie in keinem anderen Lande, Heute 
kommt es zwar nicht mehr vor, daß Arbeiter dutzend- und hundert- 
weise erschossen und in die Donau geworfen werden. Das Polizei- 
regiment herrscht aber mit einer solchen Härte und ständigem Druck, 
daß die revolutionäre Bewegung vollkommen in die Illegalität ge- 
drängt wird, 
In dieser Situation steht der Prozeß von Szanto, Vagi und Ge- 
nossen,. Die Presse hat vor einigen Tagen das Urteil des Budapester 
Strafgerichtshofes veröffentlicht, Dieser Prozeß charakterisiert die 
Gerichtsbarkeit im heutigen Ungarn, Die Regierung stellte die ver- 
hafteten Genossen zuerst vor das Ausnahmegericht. Es war eine 
große juristische Debatte entstanden, ob ein Ausnahmegericht statt- 
finden kann oder nicht. Die liberalen Juristen waren der Meinung, 
daß heute das Ausnahmegesetz, kraft dessen das Ausnahmegericht 
bestimmt wurde, nicht mehr besteht und die Gesetzeskraft verloren 
hat. Das Ausnahmegesetz wurde zur Kriegszeit eingebracht und auf 
bestimmte Frist immer verlängert, Diese Frist ist abgelaufen, jetzt 
hat das Gesetz keine Gültigkeit mehr. Die Genossen wurden trotz- 
dem vor das Ausnahmegericht gestellt. Das Gericht war aber unter 
den wuchtigen Schlägen der internationalen Pressekampagne ge- 
zwungen festzustellen, daß Szanto, Vagi und Genossen nicht zum 
Ausnahmegericht gehören, sondern ihre Sache dem Normalgericht 
übergeben werden müsse. So kam der Prozeß jetzt zustande. 
In der Verurteilung ist eine gewisse Tendenz zu sehen. Die An- 
geklagten verteilen sich auf zwei Gruppen. Die eine Gruppe ist die 
kommunistische Gruppe um Szanto, die andere ist die linkssozia- 
listische Gruppe um YaRı Die Regierung wollte, um der Radikali- 
sierung der Arbeiterschaft und der linkssozialistischen Bewegung Ein- 
halt zu gebieten, diese beiden Parteien in einem großen Prozeß 
erledigen, der Kommunistischen Partei jede Möglichkeit zur Legali- 
tät nehmen und die Sozialistische Arbeiterpartei, indem sie als kom- 
munistisch gestempelt werden sollte, in die Illegalität treiben. Auf 
der anderen Seite ist der Prozeß in der Kriegsatmosphäre gegen 
Sowjetrußland vorbereitet, und so ist die Schärfe, mit welcher die 
Genossen behandelt worden sind, zu verstehen. Der faschistische 
Chef der Budapester Polizei hat in der „Neuen Freien Presse” ein 
Interview gegeben und unter anderem folgende Prahlerei vom Stapel 
gelassen: Uns ist es gelungen, eine weitverzweigte kommunistische 
Verschwörung zu entdecken. Diese Verschwörung hat ihre Agenten 
in Bochava, Afghanistan, Persien, Indien, China. Die Kantontruppen 
40
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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