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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

bestätigt, daß unsere Arbeit ganz zweckmäßig war, Seit dem Mo- 
ment, wo der Fall Stefanow die europäische Oeffentlichkeit inter- 
essiert, ist in der Lage dieser Gefangenen eine bedeutende Besserung 
eingetreten, sie wurden nicht mehr gefoltert. Also das heißt für uns, 
es ist eigentlich nicht so sehr eine juristische Frage, sondern mehr 
eine politische, und wir müssen noch kräftiger als bisher im Auslande, 
d, h. außerhalb Rumäniens, Proteste unternehmen, denn tatsächlich 
ist die Arbeit, die wir da leisten, nicht umsonst, 
Ich wollte noch auf einen Prozeß aufmerksam machen, welcher, 
wie ich meine, etwas vergessen wird, nämlich der Prozeß gegen die 
Unitären Gewerkschaften in Rumänien. 
Auch dieser Prozeß wird immer und immer wieder vertagt, d, h. 
die Regierung befindet sich auch hier in Verlegenheit, Also, wenn 
wir auch diesbezüglich im Auslande heftig protestieren, und wenn 
besonders die Gewerkschaften sich zu ihrer Aufgabe machen, kräftige 
Protestbewegungen überall zu veranstalten, wird das gewiß einen 
Einfluß haben. 
Noch ein drittes Beispiel, wo wir den vollen Erfolg hatten, möchte 
ich hier erwähnen, um zu veranschaulichen, wie man es zu machen 
hat, Es ist der Fall Köblös. In diesem Falle hat sich auch mein 
Heimatland, die Tschechoslowakei, den Ländern des Terrors etwas 
gefährlich genähert. Köblös wurde in der Tschechoslowakei verhaftet 
und, wenn man nicht eingegriffen hätte, wäre er ganz sicher der 
rumänischen Siguranza ‚überliefert worden, Nun hatten wir den An- 
walt Robert Bos, Mitglied der Pariser Stadtvertretung, für den Fall 
gewonnen, Er ist ein linksstehender Bürgerlicher von der radikalen 
Partei Herriots, Er kam mit seinen Empfehlungen zu unseren Staats- 
leuten, und man sah gleich, wie den Behörden in der Tschecho- 
slowakei der Fall Köblös unangenehm geworden war, Was sollten 
sie machen? Sie wollten Rumänien gern eine Gefälligkeit erweisen, 
gs war aber die französische Oeffentlichkeit auch an dem Fall, jedoch 
in entgegengesetzter Richtung, interessiert, -Schließlich hat man sich 
aus der unangenehmen Situation so geholfen, daß die rumänische 
Regierung das Auslieferungsverfahren zurückgezogen hat. Es hat uns 
auch geholfen, daß einer von unseren Juristen — kein Kommunist, 
ein linksstehender deutscher Sozialdemokrat — nach Rumänien ge- 
Sangen ist und sich dort das Urteil verschafft hat, auf: Grund dessen 
die Regierung die Auslieferung verlangte. Durch diese Schlagfertig- 
keit wurde die rumänische Regierung in eine solche Lage gezwungen. 
daß sie das Auslieferungsgesuch eigentlich zurückziehen mußte. 
Ich möchte aber auch noch sagen, wie man es nicht machen soll, 
Als ich zum ersten Male aufgefordert wurde, nach Rumänien zu kom- 
men, geschah dies ausgerechnet in der letzten Stunde, gerade, daß 
ich noch sozusagen den Zug erreichte. Ich komme dorthin, weiß 
gar nichts von dem konkreten Fall und habe auch keine Informa- 
tionen über die rumänische Gesetzgebung usw. Glücklicherweise war 
das Datum falsch, der Prozeß hat vier Tage später stattgefunden, und 
diese vier Tage sind mir sehr zunutze gekommen... Ich konnte mir 
die nötigen Informationen verschaffen, 
Also, wenn man sich schon zur Intervention entschließt, dann 
muß es rechtzeitig geschehen, und wenn man die Aktion in die Hand 
nimmt, muß sie energisch geführt werden. Nur dann kann in der 
Sache selbst etwas geleistet werden.
	        

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Principes d’Économie Politique. Sirey, 1926.
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