Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Nun zu den Ländern der Demokratie, und zwar zuerst die Ver- 
einigten Staaten. Die Bildsäule der Freiheit steht am Hafen von 
New York. Aber die amerikanische Freiheit entspricht nicht unseren 
Vorstellungen, 
Amerikanische Freiheit bedeutet, daß Kapitalisten eigene, sozu- 
sagen „private Heeresmacht besitzen, daß ganze Kompanien be- 
waffneter Leute im Dienste eines Herrn soundso oder einer Aktien- 
gesellschaft soundso stehen und daß diese private Heeresmacht, wenn 
nötig, gegen friedliche Arbeitermeetings aulmarschiert und sie mit 
Gewehrfeuer auseinanderjagt. Die staatliche bewaffnete Macht, die 
Miliz, geht genau so gegen die Arbeiter vor. Bei Meetings marschiert 
die Polizei auf, und es finden sogar Gasangriffe statt. 
Typisch für die Vereinigten Staaten ist das sogenannte „frame 
up”, d. h. inszenierte Prozesse — ein System, nach dem un- 
schuldige Leute verurteilt werden, wenn die kapitalistische Clique 
Gründe hat, ihre politische Tätigkeit zu befürchten. Der Fall Sacco- 
Vanzetti ist ein besonders schreiendes Beispiel dieser Methode, 
Die Polizei in Amerika nimmt, wie ihre Kollegin in Westeuropa, 
keinen Anstand, Leute, welche in ihre Hände gefallen sind, zu miß- 
handeln. Es existiert sogar ein spezieller „technischer Ausdruck” 
im Polizeilexikon dafür: „The Third dergee,” 
Ich möchte daran erinnern, daß Sacco und Vanzetti gerade da- 
mals verhaftet worden sind, als sie aktiv tätig waren, Meetings zwecks 
Hilfe der Frau Andreas Salsedo zu organisieren, Salsedo war ohne 
irgendwelche Gründe von der New Yorker Polizei verhaftet worden. 
Nachdem er acht Wochen im Kerker gewesen war, wurde eines Tages 
seine Leiche neben dem Lokal des Federal Department for Justice 
aufgefunden. Es steht fest, daß man die Leiche aus dem 14, Stock 
dieses Gebäudes hinausgeschleudert hat. So arbeitet die amerika- 
nische Polizei, 
Weiter muß auf die Tätigkeit des Ku-Klux-Klan die Aufmerksam- 
keit gelenkt werden, Diese Organisation, der auch Mitglieder des 
Kongresses der Vereinigten Staaten angehören, hat den Zweck, mittels 
geheimer Morde usw. jede progressive Bewegung in den Vereinigten 
Staaten zu paralysieren, Die staatliche Gewalt begünstigt Ku-Klux- 
Klan. So steht es mit dem freien Recht im demokratischen Amerika. 
Deutschland ist ja auch, wie die Vereinigten Staaten, ein Rechts- 
staat, aber faschistische Morde werden in Deutschland toleriert. 
Ich brauche hier, im Beisein von Timpe, Menzel usw., von dem spe- 
ziellen deutschen System der Polizeiarbeit nicht zu sprechen. Sie 
werden ihrerseits gewiß mehr Beispiele anführen können, als ich 
kennen kann, Ich möchte nur den Fall Jürgens herausgreifen, des 
Untersuchungsrichters am Staatsgerichtshof, Landgerichtsdirektor 
Jürgens wurde verhaftet, er hat Schwindeleien in zahlreichen Fällen 
begangen. Unter dem Schutz seiner fast allmächtigen Stellung hat er 
Einbrüche fingiert, die er seinen politischen Gegnern, den Kommu- 
nisten, in die Schuhe schob, und Versicherungsgesellschaften um 
große Summen betrogen. Er wurde angeklagt und freigesprochen. 
Wenn hohe Gerichtsbeamte wie Jürgens solche Nieder- 
trächtigkeiten sich erlauben, so ist der Schluß zu ziehen, daß in den 
Reihen der deutschen Polizei um so mehr Neigung zu Gefangenen- 
mißhandlungen usw. zu finden ist, 
y
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.