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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Streikführer und Kommunisten jedoch wird stets die formelle Ver- 
handlung verweigert, und zwar mit der Begründung, weil sie keinen 
Verteidiger für sich beschaffen können. Die Polizisten auf der Poli- 
zeistation umzingeln solch einen Arbeiterführer stets und geben ihm 
keine Möglichkeit, einen Verteidiger heranzuziehen. 
Heutzutage werden besonders Kommunisten, Streikführer und 
Arbeiteragitatoren auf den Polizeistationen gefoltert; fast immer 
werden sie geschlagen, manchmal werden sie entkleidet und mit 
kaltem Wasser übergossen, um so das Geständnis einer Tat zu 
erpressen, die sie nicht begangen haben. Auf diese Weise bringt 
man es zustande, den Gefangenen zu einem Geständnis zu veran- 
lassen, das seine Verurteilung zur Folge hat. - 
Weiter haben die japanischen Polizisten das Recht, mit einem 
Ausweis der höheren Polizeibeamten Haussuchungen nach Briefen 
und anderem Material zwecks Ueberführung des Verhafteten vor- 
zunehmen. Dies geschieht sehr oft, ; 
Dann haben wir noch Faschistenorganisationen, von denen die 
eine insgesamt 1% Millionen Mitglieder zählt. Diese werden stets 
von den Polizisten unterstützt. Die Faschisten betätigen sich als 
Streikbrecher, verursachen Störungen bei politischen Meetings, über- 
fallen oft Arbeiter und nehmen Haussuchungen in Arbeiterlokalen vor. 
Es ist bekannt, daß vor ein paar Tagen die „Prawda‘“ von einem 
Ueberfall auf das Lokal der Arbeiter- und Bauernpartei berichtete, 
wo Dokumente beschlagnahmt wurden. In diesem Falle sahen die 
Polizisten, ohne sich einzumischen, tatenlos zu, Wie ersichtlich, ist also 
die japanische Polizeijustiz sehr einseitig, Die Polizeigerichte gehen 
sehr scharf gegen die Kommunisten und Arbeiteragitatoren vor, 
während die mit Pistolen und japanischen Schwertern bewalfneten 
Faschisten meist straflos ausgehen. Manchmal werden zur Deckung 
auch ein paar Faschisten bestraft, doch gewöhnlich wird ihnen nichts 
schlimmes angetan. 
In den letzten Jahren wirken. die Polizeibehörden zusammen 
mit den Gendarmen, Ursprünglich wurden die Gendarmen in Japan 
zur Beaufsichtigung der Soldaten eingeführt, doch gegenwärtig 
arbeiten sie Hand in Hand mit der Polizei bei der Verfolgung von 
Kommunisten und Radikalen und nehmen selbst Verhaftungen vor. 
So beteiligen sich an der Hetze und Verfolgung von Kommunisten: 
Armee und Flotte zusammen mit der Polizei, 
Dann haben die Polizeibehörden noch eine „schwarze Liste‘ ein- 
geführt für alle bekannten Kommunisten, und sie verstehen es, letz- 
teren nachzuspüren und sind über die Stärke der kommunistischen 
Organisationen gut unterrichtet. Wenn zum Beispiel der Mikado 
sich irgendwohin begeben will, so werden alle auf der schwarzen 
Liste Stehenden sofort beim Verlassen ihres Hauses verhaftet, Es 
kommt auch oft vor, daß die Polizisten zum Unternehmer oder Haus- 
wirt des betreffenden revolutionären Arbeiters gehen und ihm mit- 
teilen, daß dieser Arbeiter ein Mitglied der Gewerkschaft oder ein 
Kommunist sei und daß er nicht in Dienst behalten werden soll. 
Es ist bekannt, daß Geschäftsleute es nicht lieben, sich mit der 
Polizei abzugeben, daher versuchen die Polizisten die Geschäftsleute 
zu veranlassen, die Ueberlassung von Lokalen oder Theatern an die 
Kommunisten zu verweigern. In letzter Zeit sind sie besonders 
brutal gegen die Kommunisten und Arbeiterführer geworden, Sie 
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Neueste Zeit. Weidmann, 1909.
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