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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Das Gefängnisregime
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

wer sehr müde ist, kann einschlafen. Außerdem kann ich aus eigener 
Erfahrung mitteilen, daß.in den japanischen Gefängnissen die Be- 
strafung stets in der Nacht vollzogen wird. Der Gefangene wird zu 
einer bestimmten Strafzelle geschleppt, wo allerlei Instrumente und 
Maschinen für die Folter untergebracht sind. Wenn man in der 
Nähe einer Einzelzelle liegt, so hört man das Schreien des unter der 
Folter leidenden Gefangenen. Das Schreien des Geschlagenen ist 
zuerst sehr laut, doch allmählich wird es immer schwächer und 
schwächer, bis der Geschlagene schon in halb bewußtlosem Zustand 
nicht mehr zu schreien imstande ist, Dieses kommt ständig in den 
japanischen Gefängnissen vor, Ich war neun Monate in einem Ge- 
fängnis, wo 1500 Gefangene untergebracht waren, und jede Nacht 
hörte ich die schrecklichen Schmerzensschreie dieses oder jenes 
mißhandelten Gefangenen. 
Da in Japan die Gefangenen, besonders die Kommunisten, in 
Einzelzellen leben, haben sie keine Bewegungsfreiheit, Selbst in den 
zaristischen Gefängnissen konnten sich die Eingekerkerten frei be- 
wegen, doch in den japanischen Gefängnissen hat ein Arbeiter in einer 
bestimmten Stellung zu sitzen, ob er arbeitet oder nicht; er kann 
nicht in seiner Zelle umhergehen oder selbst seine Arme zu gym- 
nastischer Uebung auf- und abschwingen. In den‘ japanischen Ge- 
fängnissen ist absichtlich so ein strenges Regime eingeführt, um das 
Leben im Gefängnis sehr schwer zu gestalten, 
Guiboud-Ribaud, Frankreich: 
Die Frage des Strafregimes ist eine äußerst wichtige Frage, 
überragt unendlich die Parteigegensätze und berührt im allgemeinen 
die Probleme der höchsten und allgemeinen Humanität, 
Eben deswegen schätze ich mich glücklich, einer eingehenden Er- 
Örterung, so interessanten Entwicklung der Frage, die hier heute 
Abend stattfand, beigewohnt zu haben, 
In seinem Vortrag lieferte uns der Referent eine reichliche In- 
formation. Wir hörten aus Rumänien, Japan, und aus allen kapita- 
listischen Ländern der Welt könnte man dasselbe erzählen, daß in 
allen Zuchthäusern der kapitalistischen Welt Grausamkeiten und 
Verbrechen vollbracht werden. Der Referent gab uns das Bild in 
seiner richtigen Beleuchtung, er beschrieb das Strafregime in seinem 
Lande und das der Sowjetunion, 
Ich glaube, man könnte noch viel mehr Material zu der Frage 
liefern, Auch im Namen unseres Landes hätten die anderen Dele- 
gierten Frankreichs kommen und vieles erzählen können, was bei uns 
vor sich geht, Aber ich will das viele Wiederholen vermeiden. 
Wir können in der Tat sagen, und ich glaube auch, daß eben 
darin der klare Unterschied liegt, daß das Strafregime in den imperia- 
listischen Staaten auf dem folgenden, einzigen Prinzip beruht: Der 
Mensch, einmal ins Zuchthaus geraten, das Individuum, einmal vom 
Urteil getroffen, sei ein Feind, er sei als Einer zu betrachten, der aus- 
geschlossen, bestraft sein müsse, vor dessen Tode man sich nicht 
zu scheuen brauche. (Und so betrachtet man ihn auch wirklich, 
sowohl in Deutschland als auch in Frankreich. in Japan. Rumänien 
und anderen Ländern.) 
Hier aber, und ich schätze mich besonders glücklich, das heute 
71
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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