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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Das Asylrecht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

und eingesperrt wird, wenn er nach Frankreich zurückkommt. Vor 
kurzem hatten wir einen solchen Fall, Einer unserer Genossen aus 
der Schweiz begab sich nach kurzer Zeit wieder nach Frankreich. Er 
wurde verhaftet und gleich darauf zu fünf Monaten Gefängnis für die 
Verletzung einer Ausweisungsverordnung verurteilt, 
Frankreich liefert uns noch ein anderes ganz phantastisches Bei- 
spiel, Nach den Ereignissen vom 23. August — eines politischen 
Aufstandes übrigens, der in Paris ausgebrochen war — schritt die 
Regierung zur Ausweisung von 8000 Ausländern. Im Laufe von einigen 
Wochen wurden also 8000 Menschen abtransportiert oder aus- 
gewiesen, 
Bis jetzt pflegte man gewöhnlich den Ausgewiesenen oder Ab- 
geschobenen das Recht zu geben, die Grenze zu bezeichnen, an 
welche sie gebracht werden wollen. Offiziell ist das auch heute noch 
der Fall. Äber vor wenigen Wochen hat die französische Regierung 
bestimmt, daß Ausländer, die schon einmal abtransportiert oder aus- 
gewiesen waren, direkt an die Grenze ihrer Heimat gebracht werden, 
falls sie wieder das Territorium von Frankreich betreten. Und seit 
einigen Wochen liefert die französische Regierung der faschistischen 
Miliz italienische Emigranten zu Hunderten aus, deren Verbrechen 
aur darin besteht, daß sie nach Frankreich ein zweites Mal gekom- 
men sind. Und dabei handelt es sich um Emigranten, die in Italien 
zu 15 bis 20 Jahren Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt sind. 
Ich meine nun, daß wir auch in der Frage der Ausweisung darum 
kämpfen müssen, daß die Tribunale entscheiden, ob ein Grund zur 
Ausweisung vorliegt oder nicht. Es ist jedenfalls zu fordern, daß eine 
Akte von der Polizei eingereicht wird, damit der Angeklagte sich mit 
seinem Verteidiger besprechen kann, Es ist aber auch notwendig, 
daß ein Gerichtshof entscheidet, ob die Dokumente zur Ausweisung 
genügen. Es kommt sehr oft vor, daß diese Dokumente falsch und 
die von der Polizei gelieferten Informationen lügenhaft und infolge- 
dessen ungenügend sind, 
Wie groß die Gefahr in allen diesen Fragen ist, will ich an einem 
besonderen Beispiel zeigen, daß sich in der letzten Zeit bei uns ab- 
gespielt hat, In einem speziellen Falle einer Ausweisung habe ich 
mich an den Direktor der Abteilung für Ausländer gewandt, Dieser 
Mann erklärte mir: „Wir müssen diese Italiener im Südosten ordent- 
lich anfeuern, sonst haben wir Schwierigkeiten mit Mussolini, und das 
wollen wir nicht,” 
Ich will aber auch an einem anderen Beispiel zeigen, was wir 
irotz alledem vermögen, wenn wir mit Energie den Kampf be- 
treiben, Man kann ohne jede Uebertreibung sagen, daß die IRH 
durch ihre gewaltige Aktion im Bunde mit der Advokatendelegation 
aus Paris den Genossen Köbles vor der Auslieferung an die rumä- 
nische Siguranza gerettet hat. 
Nun hat der Vortragende uns erklärt, daß man unter anderem 
auch eine internationale Regulierung des Asylrechtes fordern müsse. 
Das ist schon klar, aber ich glaube, daß wir statt der Verwirklichung 
einer solchen Reglementierung entgegenzugehen, uns von einer 
solchen immer weiter entfernen, Ich denke dabei an den internatio- 
nalen Kriminalgerichtshof, von dem ich bereits gesprochen habe. Er 
wird von denen, die ihn rühmen wollen, eben zu dem Zwecke ge- 
iründet, um das Asylrecht vollständig abzuschaffen, Dieser Gerichts-
	        

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Naturalwirtschaft Und Geldwirtschaft in Der Weltgeschichte. Seidel, 1930.
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