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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

man will, immer wird man Minderheiten dabei in die anderen Staaten 
zwingen, die dann wiederum unterdrückt werden. Es ist vielleicht 
von Interesse, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß bei 
lem Abschluß der Friedensverträge die Großstaaten die kleinen 
Staaten gezwungen haben, Klauseln und Garantien über die Rechte 
der Minoritäten anzunehmen. Natürlich soll damit keineswegs ge- 
sagt werden, daß die imperialistischen Staaten diese Frage besonders 
ernst‘ gemeint haben, denn bis heute regt sich nirgends in diesem 
Lager eine Stimme, wenn in einem Lande die Minoritäten physisch 
vernichtet werden. 
Ich gehe nun zu den konkreten Verhältnissen in den verschie- 
denen Ländern über und beginne mit der Tschechoslowakei. Nach 
der offiziellen Statistik gibt es im Lande 66 Prozent Tschechen und 
Slowaken (es ist interessant, zu bemerken, daß die tschechische Re- 
gierung die Tschechen und Slowaken als eine Nation betrachtet), 
23 Prozent Deutsche, 6 Prozent Ungarn, 3% Prozent Russen 
(Ukrainer) und % Prozent Polen, Hier hat die Unterdrückung der 
Minoritäten noch nicht die groben Formen angenommen, die wir wo 
anders finden, Die Rechte sind durch Verfassung und das Sprachen- 
gesetz garantiert und diese Vorschriften werden auch im großen und 
ganzen eingehalten, Aber es gibt allerlei Kniffe, Wenn eine Mino- 
tität Rechte ausüben will, muß sie mindestens 20 Prozent stark sein. 
Dann kann die Partei vor der Behörde in ihrer Sprache verhandeln, 
die Eingaben müssen auch in ihrer Sprache erledigt werden usw. 
Die schikanöse Kleinlichkeit der Handhabung sieht man aber am 
desten an Beispielen. Wenn z, B. in Prag zwei Deutsche miteinander 
einen Prozeß haben, und alle Richter der deutschen Sprache mächtig 
sind, wird trotzdem in tschechischer Sprache verhandelt, Wenn in 
einem Bezirk 19 Prozent Deutsche, 19 Prozent Ungarn und noch etwa 
19 Prozent Ukrainer leben, also 57 Prozent anderssprachige wohnen, 
wird trotzdem in der „Staatssprache” verhandelt, denn die 20 Pro- 
zent werden für jede Minorität besonders berechnet, Aehnliche 
Schikanen sind es, wenn nicht nur Beamte, sondern auch Arbeiter aus 
dem Staatsdienst entlassen werden. weil sie die „Staatssprache” 
nicht beherrschen, 
Ganz anders wird aber die Sache, wo sich der Sprachenver- 
schiedenheit auch sozialrevolutionäre Gegensätze zugesellen, Dann 
verlieren auch im Lande der „Ordnung' die geschriebenen Gesetze 
ihre Kraft. Die Arbeiterschaft in der Slowakei und fast die gesamte 
arme Bevölkerung von Karpathorußland ist revolutionär orientiert. 
Nach den Friedensverträgen sollte Karpathorußland Autonomie mit 
eigenem Parlament bekommen. Zehn Jahre sind beinahe vergangen 
and der Landtag für Karpathorußland ist noch immer nicht da! Und 
die Slowakei wird wie eine Kolonie von tschechischen Beamten 
faschistischen Schlages bewirtschaftet, 
Wenn wir uns nach Polen wenden, finden wir etwa folgende Ver- 
hältnisse: nur 69 Prozent sind Polen, 31 Prozent Anderssprachige, dar- 
unter etwa 7 Millionen Ukrainer, über 2 Millionen Weißrussen, über 
2 Millionen Juden, eine Million Deutsche, 200 000 Litwiner, 75 000 
Tschechen, Noch deutlicher sprechen die Ziffern nach den einzelnen 
Palatinaten (Wojwodstwa): Wilna 62,6 Prozent Anderssprachige, 
Polesien 78,2 Prozent, Wolhynien 85,5 Prozent, Lemberg 43,92 Prozent, 
Stanislawow 78 Prozent. Auch in Polen garantiert die Verfassung die
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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