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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1823190766
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220010
Document type:
Monograph
Title:
Finanzen und Steuern im In- und Ausland
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1930
Scope:
896 S
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

— 616 — 
Vereinigte Staaten von Amerika 
Noch: Verwaltungsaufbau 
Einheiten d.Lokal- ' Beispiel: Staat New York. Lokalverwaltung 
verwaltung Organe und Aufrahben 
4. Village (nachgeord- 
net der Town). ... 
Allgemeines: Jede Siedlung, sofern sie nicht inkorporiert ist, bildet einen unselbständigen Teil einer »TowD' 
ohne jegliche eigene Rechte. Inkorporierte »Village« wird sie auf Ansuchen beim zuständigen *Supervisor* 
wenn das Gesuch von qualifizierter Mehrheit gestützt wird. Voraussetzung für die Anerkennung de) 
»Village« ist die gesetzliche Bestimmung, daß die Fläche der nachsuchenden Ansiedlung nicht größer il 
als eine Quadratmeile oder eine ganze »Town« nicht weniger als 200 Einwohner und nicht einen Teil 
siner »City« oder »Village« umfaßt. Die Entscheidung über die Bewilligung der Anerkennung liegt beim 
»Supervisore; eine inkorporierte »Village« bleibt ein Teil der »Town« erwirbt nur zusätzliche Recht“ 
für ihre eigenen Zwecke. . 
Beschlußfassung: Durch den »Board of Trusteese, bestehend aus 1 Präsidenten und 2 bis 8 »Trustees“ 
Die Beschlußfassung darf sich erstrecken auf die Finanzen, Marktwesen, Straßen, Bürgersteige, Wasser 
systeme, Beleuchtung, öffentliche Sicherheit, Rechnungsprüfung usw. 
Rechtsprechung: Durch den »Village Police Justicee, der von den Wählern für 4 Jahre gewählt wird (vet 
handelt über Übertretungen der. städtischen Verordnungen und über innerhalb des Gemeinwesen‘ 
begangene Vergehen), 
7erwaltung: Durch den »Village Boarde, bestehend aus dem »Village Presidente, dem »Treasurer« un 
»Village Clerke. Neben diesen Beamten bestehen eine Reihe von Kommissionen und Ausschüsse? 
Bundesdistrikt von Columbia, Territorien und Einflußsphären 
1. Bundesdistrikt von 
Columbla. ........ 
a, Territorien ........ 
3. Einflußsphären See 
—— SEE MEET 
1. Unter direkter Kontrolle der Bundesregierung, aber ohne die Eigenschaften eines Staates oder ein# 
Territoriums steht der Distrikt of Columbia, 
Die Verwaltung erfolgt durch einen aus 3 Kommissaren bestehenden Board, 2 Kommissare werde? 
vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats für 4 Jahre ernannt -— der dritte ist ein vom Ingenieu” 
corps der Armee abkommandierter höherer Offizier, dem ein Stab von Offizieren des IngenieuroorPt 
zur Seite steht. Die Funktiomen des Board bestehen in der Ernennung der Gemeindebeamten, d* 
Überwachung der Straßen und Wasserwerke, Polizei, Feuerwehr, Schule und Wohlfahrt. 
Die Gesetzgebung liegt beim Kongreß, die Kommission hat das Initiativrecht. Die Ausgaben d® 
Distrikta werden zur Hälfte vom Bund, zur anderen durch Steuern des Distrikta vedeekt. 
2. Territorien im engeren Sinne, a. h, noch nicht zum Staat erhobene Gebietsteile sind Alaska und Hawsll 
Bundesgebiete kolonialen Charakters, mit eigener Selbstverwaltung unter der Autorität des Bunde® 
kongresses, aber ohne Staatscharakter sind Porto Rico, die Philippinen, Amerikanisch-Samoa, GusP 
die Virginisehen Inseln und die Panama-Kanal-Zone. An der Apitze jedes Territoriums steht NN 
Gouverneur, der vom Präsidenten der V.St, mit Zustimmung des Senats ernannt wird, und in Sam! 
und Guam ein vom Staatssekretär des Marineamtes ernannter Befehlshaber (Commandant)- ) 
)ie Gesetzgebung wird in eigenen Kammern, meist einem Senat und einem Ropräsentantenbalf 
(auf den Philippinen von *Senate« und +Assembly«}) ausgeübt, deren Mitglieder vom Volke gew 
werden. Der Gouverneur hat das Voto-Recht, das bei */, Mehrheit überstimmt werden kann. 
Die Territorien besitzen eigene Gerichtsbarkeit, 
Die Exekutiva wird vom Gouverneur und den Departementschefs ausgeübt, 
3. Einflußsphären der V.St. im völkerrechtlichen Sinne sind ferner Nicaragua, Cuba, Panama ımd Heft 
C. Internationaler Vergleich) 
1, Die Struktur der öffentlichen Verwaltung 
a) Organisation und Aufgaben der Zentralverwaltung 
Der Vergleich der beobachteten Länder ist durch die Tatsache erleichtert, daß sie 
sämtlich Einheitsstaaten sind. 
Besonderheiten der einzelnen Zentralorganisationen 
Die große Zahl der Ministerien in England ist auf die kontinuierliche historische Ent- 
wicklung der Zentralverwaltung zurückzuführen, die bei Bedarf neue Ämter schuf, 
ohne sie mit den schon für ähnliche Aufgaben bestehenden zu verschmelzen. Die Leitung 
eines überseeischen großen Reiches mit staatsrechtlich sehr verschieden gestellten Teilen) 
brachte drei Kolonialministerien zur Entstehung. Die eigenartige Struktur Groß- 
britanniens als führenden Staatsgliedes des Vereinigten Königreiches und weiterhin des 
Britischen Reiches erklärt auch die verschiedene Reichweite der Kompetenzen der Zentral- 
ministerien. Die Sonderstellung Schottlands im Bereich. der inneren Verwaltung 
nötigte zur Einrichtung eines besonderen‘ Staatssekretariats für Schottland, © 
daß Schottland als einziger Teil Großbritanniens noch eine besondere »Provinzigl- 
verwaltung« als Zwischenglied zwischen Staat und Grafschaften besitzt. In 
den Ministerien für Unterricht, Ackerbau und Selbstverwaltung sind auch die gesamten 
ministeriellen Aufgaben für Wales jeweils in Sonderdenpartements zusammengefaßt. 
1) Der Verwaltungsaufbau der Vereinigten. Staaten von Amerika wird in X: Der Finanzausgleich in ausländische? 
Rundesstaaten behandelt. — 2} S. Sondertabelle: Britischea Reich. 8. 566— 569.
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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