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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

“30 
11. Kapitel, 
des A“ die von ihm gedachte „Fern-Zielwirkung“. Ebenso wie 
im Streben auch eine besondere Wirkung als „Wider-Zielwirkung“ 
gewußt sein kann, kann also auch im „Wider-Streben“ eine be- 
sondere Wirkung als „Zielwirkung“ gewußt sein. Jede in einem 
Streben als „Wider-Zielwirkung“ gewußte Wirkung ist aber als „Fern- 
Wider-Zielwirkung“ gewußt, nämlich als solche Wirkung, für welche 
das eigene gegenwärtige Verhalten eine Verhinderungs-Bedingung 
darstellt, und jede in einem Wider-Streben als „Zielwirkung“ gewußte 
Wirkung ist als „Fern-Zielwirkung“ gewußt, nämlich als solche Wirkung, 
für welche das eigene gegenwärtige Verhalten eine Förder-Bedingung 
darstellt. „Quasi-Leisten“ nennen wir ein Lassen, als dessen Folge 
die vom Lassenden als „Fern-Zielwirkung“ gewußte Wirkung eintritt 
und solche eingetretene Wirkung nennen wir eine „Quasi-Leistung“ 
des Lassenden, während wir „Wider-Leistung“ eines Lassenden jede 
durch sein Lassen tatsächlich ausgeschlossene Wirkung nennen können. 
Den in einem „Wider-Streben“ gewußten eigenen gegenwärtigen 
Leibeszustand nennen wir ein „Lassen“, und so zeigt sich denn, daß 
eigentlich nicht die Worte „Tun“ („Tätigkeit“) und „Nicht-Tun“ 
(„Untätigkeit“), sondern die Worte „Tun“ und „Lassen“ einen reinen 
Gegensatz bezeichnen. Während nämlich das Wort „Tun“ eigene gegen- 
wärtige Muskelveränderungen bezeichnet, von welchen in einem be- 
sonderen Seelenaugenblicke gewußt ist, daß sie in besondere weitere 
emotional günstig gedachte Veränderungen übergehen werden, „weil“ 
ein eigenes Wollen die wirkende Bedingung für solchen Wirkens- 
zusammenhang abgibt, bezeichnet das Wort „Nicht-Tun“ lediglich, daß 
sich an einem besonderen Menschen in besonderem Zeitpunkte kein 
solcher Wirkenszusammenhang findet, gleichgültig, ob jene Seele um 
dieses „gegenwärtige Nicht- kraft Wollens-Wirken“ weiß oder nicht 
weiß. Hingegen bezeichnet das Wort „Lassen“ „eigenen gegenwärtigen 
Muskelzustand“, von welchem in einem besonderen Seelenaugenblicke 
gewußt ist, daß er nicht in besondere weitere emotional ungünstig ge- 
dachte Veränderungen übergehen wird, „weil“ ein eigenes Wider- 
Wollen ein Hindernis für solchen Wirkenszusammenhang abgibt. Die 
Worte „Nicht-Tun“ und „Lassen“ haben also einen verschiedenen 
Sinn, da das Wort „Lassen“ lediglich ein „Nicht-Tun“ bezeichnet, welches 
die Seele des „Nicht-Tätigen“ als ein durch besonderen eigenen Seelen- 
augenblick (Wider-Wollen) ausgeschlossenes Tun weiß. Bekanntlich 
hängt das Wort „lassen“ mit dem Worte „laß“ (lateinisch: „lassus“) im 
Sinne von „matt“, „schlaff“ zusammen, bezeichnet also, obwohl es als 
sogenanntes „Hilfszeitwort“ auftritt, doch kein „sich verändern“ und kein 
„Wirken“, sondern einen besonderen Zustand, nämlich „Leibesruhe“ in 
dem dargestellten Sinne, in ähnlicher Weise, wie auch die sogenannten 
Hilfszeitworte“ „haben“, „mögen“, „können“, „dürfen“, sollen“ nur be-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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