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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft, 178 
kungsgewinn abgegeben hat. Identisches Körperliches, das in einer 
„identisch begründeten unabsichtlichen Verwirklichung zeichengemäßen 
Glaubens“ die Stelle des „Zeichens“ einnimmt, nennen wir insbesondere 
ein „Anzeichen“ („Symptom“) und jenes Körperliche, welches sich 
auch in solcher Beziehung finden kann, für sich ein „Anzeichen- 
körperliches“ („Symptomkörperliches“, „symptomatisches Körperliches‘‘). 
Wir können also jede „identisch begründete unabsichtliche Verwirk- 
lichung zeichengemäßen Glaubens“ auch eine „identisch begründete 
Verwirklichung anzeichengemäßen Glaubens“ nennen. Sagen 
wir also, daß Etwas „Anzeichen für Etwas“ ist, so meinen wir ein 
Körperliches als identische wirkende Bedingung in einer besonderen 
identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit, nicht aber meinen 
wir den „Fall“ einer solchen identisch begründeten Wirkenszusammen- 
gehörigkeit, welchen wir vielmehr als ein „Anzeichenverhältnis“ 
bezeichnen. In jedem „Anzeichenverhältnisse“ gibt die „Besonderheit 
eines Anzeichenkörperlichen“ die wirkende Bedingung für einen an- 
zeichengemäßen Glauben besonderer Seele ab. „Besonderheit eines 
identischen Anzeichenkörperlichen“ nennen wir jede Besonder- 
heit eines identischen Körperlichen, das „Anzeichen“ ist, „als wirkendes 
Anzeichen in Betracht kommendes Körperliches“ nennen wir 
jede „Besonderheit eines identischen Anzeichenkörperlichen“, die sich 
besonderem Einzelwesen in der Welt zugehörig findet, „wirkendes 
(aktuelles) Anzeichen“ nennen wir jede besonderem Einzelwesen 
in der Welt zugehörige „Besonderheit eines identischen Anzeichen- 
körperlichen“, welche die wirkende Bedingung für anzeichengemäßen 
Glauben besonderer Seele abgibt. 
In jedem „Anzeichenverhältnisse“ findet sich also ein „wirkendes 
Anzeichen“, und jedes „Anzeichenverhältnis“ stellt den „Fall“ einer 
„identisch begründeten Verwirklichung anzeichengemäßen Glaubens“ 
dar, Während wir aber mit dem Worte „wirkendes Anzeichen“ ein 
besonderes Körperliches als wirkende Bedingung in solcher in der Welt 
gegebener Verkettung von Wirkenseinheiten meinen, in welcher eine 
besondere Seele einen anzeichengemäßen Glauben gewinnt, meinen wir 
mit dem Worte „Anzeichenverhältnis“ die ganze Wirkensverkettung, 
N welcher sich jene wirkende Bedingung findet. Jede besondere Seele, 
welche in einem besonderen Anzeichenverhältnisse einen anzeichen- 
gemäßen Glauben gewinnt, nennen wir einen „Empfänger anzeichen- 
Semäßen Glaubens“, hingegen jenen Körper, dem die Besonderheit 
eines Anzeichenkörperlichen als wirkende Bedingung in einem Anzeichen- 
v erhältnisse zugehört, den „Anzeichenträger“. Vom „Anzeichenverhält- 
Nisse“ als besonderer Verwirklichung anzeichengemäßen Glaubens muß 
aber das „Anzeichenverwirklichungsverhältnis“ unterschieden werden. 
Während nämlich das „Anzeichenverhältnis“ jene Wirkensverkettung
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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