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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

8 
17 
IV. Kapitel. a 
zeichengemäßen Glaubens“, so können mit solcher Rede nicht solche 
„identisch begründete Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens“ ge- 
meint sein, in welchen an Stelle des Zeichens solches identisches Körper- 
liches steht, das in Einheit mit besonderndem Allgemeinen besonderen 
Körpern nur als „Absichtliches“ zugehören kann. Allerdings gibt es zahl- 
reiches Körperliches, z. B. die „Mehrheit besonderer Gestalt allgemeiner“, 
welche das Körperliche eines „geschriebenen Satzes“ ausmacht,  hin- 
sichtlich dessen wir zwar nicht sagen können, daß es Körpern über- 
haupt nur als „Absichtliches“ zugehören kann, wohl aber, daß es nach 
unserer Erfahrung Körpern stets nur als „Absichtliches“ („Künstliches‘) 
zugehört. Nehmen wir aber etwa an, daß A zu B, der in einiger Ent- 
fernung von ihm wohnt, sagt: „Wenn ich sehe, daß der Feind im An- 
marsche ist, werde ich als Zeichen diesen Heuschober in Brand setzen“, 
so gewinnt B unter besonderen Umständen durch Wahrnehmung eines 
Brandes jenes Heuschobers den Glauben daran, daß der Feind im An- 
marsche ist, ohne daß aber gesagt werden könnte, „gegenwärtiger 
Brand dieses Heuschobers“ könnte nicht überhaupt auch etwas „Zu- 
fälliges“ sein. „Wahrnehmung des Brandes des Heuschobers“ kann 
überdies unter anderen Umständen dem B auch Anzeichen für ein 
Wollen des A. sein, in welchem er auf jenen Brand nicht als wirkendes 
Zeichen gezielt hat, z. B. für dessen Wollen, einen „Versicherungsbetrug“ 
zu begehen. Ein und dasselbe in der Welt vorhandene Körperliche 
kann also sowohl „als wirkendes Zeichen unabsichtliches Körperliches“ 
als auch „als wirkendes Zeichen absichtliches Körperliches“ sein, das 
eine und das andere Mal allerdings in Beziehung zu je anderer Emp- 
fänglichkeit. Für B ist aber „Brand des Heuschobers“ nur dann „Zeichen 
des Feindanmarsches“, wenn er zunächst weiß, daß dieser Brand von 
A. absichtlich gewirkt wurde, um dem B den Glauben zugehörig zu 
machen, A habe den Gedanken, „daß der Feind im Anmarsche .ist“, 
wenn er also zunächst weiß, daß die wirkende Bedingung des Brandes 
ein solches Wollen des A war. Die Betrachtung dieses Falles lehrt 
uns also, daß wir in allen „identisch begründeten absichtlichen Ver- 
wirklichungen zeichengemäßen Glaubens“ eine besondere Empfänglich- 
keit finden, nämlich den identischen Gedanken, daß besonderes iden- 
tisches Wollen die identische wirkende Bedingung zu besonderem iden- 
tischen Körperlichen als in jenem Wollen als wirkendes Zeichen identisch 
Gewolltem darstellt, „Als wirkendes Zeichen absichtliches 
identisches Körperliches“ ist also offenbar solches identisches 
Körperliches, das als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht 
kommt, daß besondere empfängliche Seelen durch Wahrnehmung einer 
Besonderheit jenes Körperlichen den wahren Gedanken gewinnen, das 
wahrgenommene Körperliche sei „Ausdruck“ eines Wollens besonderer 
Seele, einer Seele den Gedanken zugehörig zu machen, jene wollende
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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