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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

180 
IV. Kapitel. 
„identisch begründete Triebwirkenszusammengehörigkeit“, in welcher 
identisches Zuständliches als identische wirkende Bedingung mit iden- 
tischem Körperlichen als Wirkungsgewinne zusammengehört. Das 
„triebhaft Ausgedrückte“, d. h. das durch einen Triebausdruck 
Angezeichnete ist also stets nur eine sogenannte „Gemütsbewegung“, 
nämlich „Lust oder Unlust“, während anderes Seelisches nur „triebhaft 
Mit-Ausgedrücktes“ („Mit-Angezeichnetes“) sein kann. Weiß aber 
nun jemand um eine besondere „identisch begründete Triebwirkens- 
zusammengehörigkeit“, so kann er absichtlich seinem Leibe solches 
„äußeres“ Leibliches, überhaupt einem Körper solches Körperliche zu- 
gehörig machen, welches eine Besonderheit des Triebausdruckkörper- 
lichen in solcher identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit 
darstellt, wobei er aber weiß, daß ihm eine Besonderheit 
jener identischen zuständlichen Bestimmtheit, welche in 
jener identischen Wirkenszusammengehörigkeit den iden- 
tischen „Trieb“ darstellt, nicht zugehört. Ein Streben, in 
welchem derart gezielt wird, nennen wir ein „Verstellungs-Streben“, 
das solchem Streben gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“ ein „Sich- 
Verstellen“, jene Veränderung, welche durch solches Leisten einem 
Körper zugehörig wird, eine „Verstellung“, und jene dem Streben- 
den nicht zugehörige, von ihm gedachte zuständliche Bestimmtheit den 
„Verstellungs-Gegenstand“. Dem „nach Verstellung Strebenden“ 
muß seine eben angestrebte Verstellung keineswegs als Mittel zur Ver- 
änderung einer anderen Seele vorschweben. Auch der Schauspieler, 
der vor dem Spiegel „Verzweiflungsmienen“ übt, „verstellt sich“. Denkt 
aber ein „nach Verstellung Strebender“ die angestrebte eigene Ver- 
stellung als Mittel dafür, in einer anderen Seele den Glauben zu wecken 
daß ein „Triebausdruck“ vorliege, so liegt ein „Heuchel-Streben“ 
vor. Das einem „Heuchel-Streben“ gegebene „eigene gegenwärtige 
Leisten“ nennen wir ein „Heucheln“, die in solchem Leisten absicht- 
lich bewirkte körperliche Veränderung, welche den Schein eines Trieb- 
ausdruckes erwecken soll, einen „Heuchel“ und die dem Strebenden 
nicht zugehörige, von ihm gedachte zuständliche Bestimmtheit, an welche 
die andere Seele glauben soll, das „Geheuchelte“. Zielt ein „Heuchler“ 
darauf, durch seinen .Heuchel zu verhindern, daß sich ein Trieb-Aus- 
druck einer ihm, zugehörigen, zu der geheuchelten zuständlichen Be- 
stimmtheit gegensätzlichen zuständlichen Bestimmtheit ergibt, so liegt 
ein „Verhehlungs-Heuchel-Streben“ vor, und jene eigene zu- 
ständliche Bestimmtheit, deren Triebausdruck verhindert werden soll, 
ist das „durch Heucheln Verhohlene“. So lacht z. B. jemand 
„krampfhaft“, damit sich eine ihm zugehörige Trauer nicht ausdrückt. 
Das „Heuchel-Streben“ ist eine Besonderheit des „Fälschungs- 
Strebens“. als welches sich jedes Streben darstellt. in welchem darauf
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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