Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

180 
VIEL Kapitel. 
auch ist, enthält sie doch einen wahren Kern. Ein besonderes Einzel- 
wesen „vertritt“ nämlich immer dann ein anderes besonderes Einzel- 
wesen, wenn dem ersteren Einzelwesen, dem „vertretenden“ Einzel- 
wesen, an besonderem Orte oder (und) in besonderem Weltzeitpunkte 
ein besonderes Allgemeines als Bedingung oder als Wider-Bedingung 
für solche besondere Wirkung zugehört, für welche auch ein dem 
anderen Einzelwesen, dem „vertretenen“ Einzelwesen, an demselben 
Orte oder (und) in demselben Weltzeitpunkte zugehöriges anderes be- 
sonderes Allgemeines die Bedingung oder Wider-Bedingung abgegeben 
hätte. Jedes „vertretende Einzelwesen“ findet sich also als „besondere 
Wirkung bedingendes oder wider-bedingendes Einzelwesen“ an einer 
Ort- oder (und) Zeitstelle, welche auch ein „anderes Einzelwesen, 
das vertretene Einzelwesen“, als „dieselbe besondere Wirkung“ bedin- 
gendes oder wider-bedingendes Einzelwesen“ einnehmen könnte, weshalb 
das „vertretende Einzelwesen“ auch ein „stellvertretendes Einzelwesen“ 
genannt wird, 
In jedem Vertretungsfalle wissen wir also um den in der Welt 
vorhandenen Fall eines besonderen „identisch begründeten Verhält- 
nisses“, ein „vertretendes Wirkung Veranlassen oder Aus- 
schließen“ in Beziehung zu dem bloß gedachten Falle eines anderen 
besonderen „identisch begründeten Verhältnisses“, zu einem „vertre- 
tenen Wirkung Veranlassen oder Ausschließen“, wobei der 
„yvertretende Verhältnisfall“ und der „vertretene Verhält- 
nisfall“ ein und dieselbe besondere Wirkung als veranlaßte oder aus- 
geschlossene Wirkung, an besonderer Stelle aber je verschiedenes Einzel- 
wesen als jene Wirkung kraft je anderer Bedingung bzw. Wider-Be- 
dingung veranlassendes bzw. ausschließendes Einzelwesen einschließen. 
Ein „vertretender Verhältnisfall“ und ein „vertretener Verhältnisfall“ 
sind also nur in besonderer veranlaßter oder ausgeschlossener Wirkung 
„gleich“, im übrigen hingegen „ungleich“, da sich im „vertretenden 
Verhältnisfalle“ und im „vertretenen Verhältnisfalle“ je andere Be- 
dingungen oder Wider-Bedingungen für ein und dieselbe Wirkung 
finden. „Vertreten“ ist also stets besonderer „Verhältnisfall“ kraft 
einer besonderem Einzelwesen zugehörigen Bedingung oder Wider- 
Bedingung, während „Vertretung“ (Vertretungswirkung“) jene Wir- 
kung ist, welche in jenem „Vertreten“ veranlaßt oder ausgeschlossen 
wird. „Wirkung im vertretenen Verhältnisfalle“ nennen wir 
jene Wirkung, in welcher als veranlaßter oder ausgeschlossener Wirkung 
der „vertretene Verhältnisfall“ mit dem „vertretenden Verhältnisfalle“ 
„gleich“ ist, „vertretungsbezogenes Einzelwesen“ nennen wir 
jenes Einzelwesen, dessen besonderes „Wirkung-Erfahren“ in einem 
„Vertreten“ veranlaßt oder ausgeschlossen wird. In jedem „Vertreten“ 
finden wir also stets drei besondere Einzelwesen, nämlich ein „ver-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Lokal- Und Mittelbanken Der Schweiz. Orell Füssli, 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.