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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

506 a VIII. Kapitel. 
Körperschafts-Gesamtheit‘‘ gemeint ist. Indes ist die eingebürgerte Rede 
von den „mehrstimmig entscheidenden Körperschafts-Gesamtheiten‘ un- 
genau, da eben eine Gesamt-Behauptung, welche mit einer „innerhalb 
einer Körperschafts-Gesamtheit entscheidenden Stimmen-Anzahl“, nicht 
aber mit allen Stimmen der Genossen jener Körperschafts-Gesamtheit 
aufgestellt wurde, keine Gesamt-Behauptung der Genossen der ein- 
schließenden Körperschafts-Gesamtheit, sondern eine Gesamt-Be- 
nauptung einer eingeschlossenen stellvertretenden Körper- 
schafts-Gesamtheit darstellt. Sagt man z. B., daß eine besondere „gesetz- 
gebende“ Körperschafts-Gesamtheit mit „Stimmenmehrheit“ ein beson- 
deres Gesetz beschlossen habe, so hat diese Rede nur den Sinn, daß 
zine besondere Anzahl von Genossen jener Körperschafts-Gesamtheit 
mit Stell-Vertretungswirkung eine Gesamt-Behauptung aufgestellt hat. 
Es ist eben nur Dichtung, wenn so gesprochen wird, als gebe es ein 
besonderes Einzelwesen „Körperschafts-Person“, dessen „Wille“ bald durch 
‚Einstimmigkeit“, bald durch „Mehrstimmigkeit“ der „Körperschafts-Mit- 
glieder“ „erzeugt“, „gebildet“ wird, Dichtung oder eine bequem ab- 
kürzende Redeweise, die bei gedankenlosem Gebrauche das Wissen um den 
wahren Sachverhalt trübt. Daß man aber sowohl die Gesamt-Behauptung 
einer besonderen Körperschafts-Gesamtheit, als auch die Gesamt-Be- 
hauptung einer von jener Körperschafts-Gesamtheit eingeschlossenen 
stellvertretenden Körperschafts-Gesamtheit eine Gesamt-Behauptung der 
einschließenden Körperschafts-Gesamtheit nennt, also z. B. von einem 
‚Gesetzesbeschlusse“ einer besonderen gesetzgebenden Kammer spricht, 
obwohl nur eine besondere Anzahl von Mitgliedern jener Kammer „da- 
für“ gestimmt, andere Mitglieder aber „dagegen“ gestimmt oder gar 
aicht gestimmt haben, oder z. B. sagt, daß eine besondere Wahl- 
Körperschafts-Gesamtheit jemanden zum Abgeordneten“ gewählt hat, 
obwohl nur eine besondere Anzahl von Mitgliedern für jenen „jemand“ 
gestimmt hat, erklärt sich aus zwei Sachverhalten, die leicht den An- 
schein erwecken, daß solche Reden nicht Dichtung oder bequeme Ab- 
kürzung sind. Erstens nämlich ist eine „stellvertretende Körperschafts- 
Gesamtheit einschließende Körperschafts-Gesamtheit‘“ gewöhnlich eine 
hinsichtlich ihrer Zusammensetzung aus besonderen einzelnen Genossen 
während eines besonderen Zeitraumes ständige Körperschaftsgesamt- 
heit, es ist während dieses besonderen Zeitraumes nicht nur die Körper- 
schafts-Gesamtheit durch eine besondere Zahl von Genossen bestimmt, 
sondern es sind stets dieselben Seelen, aus welchen während dieses 
Zeitraumes jene Körperschafts-Gesamtheit zusammengesetzt ist, Hin- 
gegen ist während dieses Zeitraumes die eingeschlossene stellvertretende 
Körperschafts-Gesamtheit nur durch eine besondere Zahl von Genossen 
bestimmt, während es je verschiedene Genossen sein können, welche 
während dieses Zeitraumes mit ihren der Zahl nach bestimmten Stimmen
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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