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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel II. Das Wollen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

78 
11. Kapitel. | 
Wann immer wir also von einem besonderen „Zwecke“ sprechen, 
sprechen wir in Wahrheit von der Besonderheit eines Wollensaugen- 
blickes, und zwar von der Besonderheit des jenem Wollen zugehörigen 
Gedankens, „Etwas ist Zweck“ heißt also niemals Etwas anderes als 
„dieses Etwas ist in einem besonderen Wollen als Zweck gedacht“, 
nämlich als zu gewinnendes, mit Lust verbundenes Gegenständ- 
liches der eigenen Seele. Wer von „Zwecken“ spricht, kann daher 
nur Sinn besonderheiten besonderer Seelenaugenblicke, nämlich be- 
sonderer Wollensaugenblicke meinen, das Wort „Zweck“ ist ein reines 
„Sinnwort“ „Zwecke an sich“, „absolute Zwecke“ gibt es also nicht, 
und wer immer irgendein Gegebenes als „Zweck an sich“ bezeichnet, 
wird sich vergeblich bemühen, im „An sich“ jenes Gegebenen, in dem, 
was jenem Gegebenen zugehört, Etwas zu entdecken, was einen 
„Zweck“ darstellen würde. Vielmehr kann Etwas — und zwar stets 
nur eine besondere gegenständliche Bestimmtheit der Seele — als „Zweck‘“ 
nur bezeichnet werden, insofern es „Gewußtes“ besonderen Wollens 
ist, woraus sich ergibt, daß das logische Subjekt des Urteiles „Etwas 
ist Zweck“ niemals jenes „Etwas“ ist, sondern stets ein Wollensaugen- 
blick, welcher durch eine Besonderheit seines Gewußten bestimmt wird. 
Hingegen sind als „Mittelwirkungen“ im Wollen stets jene Wirkungen 
in der gewollten Wirkungsreihe gewußt, durch welche nach Meinung 
des Wollenden der gewollte Zweck verwirklicht werden wird, in 
welchen also nach Meinung des Wollenden besondere Einzelwesen die 
wirkenden Bedingungen („Mittel“) für die Zweckwirkung gewinnen 
werden. „Mittel“ ist also stets solches Allgemeines, welches der 
Wollende besonderem KEinzelwesen als wirkende Bedingung für die 
Zweckwirkung zugehörig machen will. Im gewöhnlichen Sprach- 
gebrauche werden allerdings häufig nicht solche „Allgemeine“ als 
„Mittel“ bezeichnet, sondern jene Einzelwesen, welchen ein Wollender 
solche Allgemeine zugehörig machen will. Auch das Wort „Mittel“ ist 
ein reines „Sinnwort“, es gibt keine „Mittel an sich“, sondern das 
Wort „Mittel“ kennzeichnet stets nur die Besonderheit eines Wollens- 
augenblickes. Die Unterscheidung von „Mittelwirkungen“ und „Zweck- 
wirkung“ im Gewollten ist aber eine wesentliche Unterscheidung, 
weil im Gedachten jedes Wollens sich vom „Zwecke“ die „Mittel“ ab- 
heben, also jeder Wollende jene bereits dargelegte Doppelveränderung 
seiner Seele durch andere Veränderungen wirken will. Will ich z. B. 
„Nachdenken“, so mag es allerdings scheinen, daß diesem Wollen nur 
eine Veränderung, nämlich Veränderung der eigenen Seele zu einem 
besonderen Gedanken vorschwebt. Indes, die Zergliederung zeigt, daß, 
wie sich das Tun „Nachdenken“ vom „Nachdenken-W ollen“ abhebt, 
auch im Gegebenen des „Nachdenken-Wollens“ sich stets eine Wir- 
kungsreihe findet, also mindestens eine Mittelwirkung sich von der
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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