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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Monograph

Identifikator:
1858887097
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-271916
Document type:
Monograph
Author:
Bailey, Samuel http://d-nb.info/gnd/1055121706
Title:
A critical dissertation on the nature, measures and causes of value
Place of publication:
London
Publisher:
The London School of Economics and Political Science (University of London)
Year of publication:
1931
Scope:
xxviii, 255 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die Ursachen des heutigen Großgrundbesitzes. Das neuere Grundeigentumsrecht. 377 
Die Grundeigentumsverteilung wird für den Aufbau der Gesellschaftsordnung in 
jedem Lande ein wesentlicher Faktor; ja sie beeinflußt alle sociale Klassenbildung, ihre 
Färbung und ihre Distanzen; wo der größere Teil des Landes Bauern gehört, pflegt 
auch der gewerbliche Mittelstand, die kleine Stadt sich anders zu erhalten als im Gebiete 
des größeren Grundbesitzes. Wo dieser vorherrscht, sind die unteren Klassen stets 
tiefer herabgedrückt als sonst. Wo noch 40 —60 6/0 aller Familienhäupter Grundbesitzer 
sind, wie in den Gegenden des deutschen Kleinbesitzes, müssen andere, mehr demokratisch 
gefärbte Zustände sein als da, wo nur 5—200/0 derselben diesen festen Boden der 
Unabhängigkeit unter sich haben. 
Immer aber ist die Grundeigentumsverteilung nicht allein ausschlaggebend. Die 
Verteilung des übrigen Eigentums wird mit steigender wirtschaftlicher Kultur immer 
wichtiger. Und zugleich haͤngen alle feineren und vielfach ausschlaggebenden Folgen 
—DD— 
aischen und wirtschaftlichen Eigenschaften der Eigentümer und der übrigen Klassen der 
Gesellschaft. Diese Eigenschaften gehen stets zugleich auf andere Ursachen als auf den 
Besitzuntexschied zurück. 
127. Das heutige Grundeigentumsrecht und die Richtungen der 
heutigen Landpolitik. Gleichmäßig, ob großer, mittlerer oder kleiner Grundbesitz 
hdorherrsche, hat die neuere Ideenentwickelung und das wirtschaftlich technische Bedürfnis 
in Europa überall auf eine Beseitigung der alten Bindung des Grundeigentums durch 
seudale, grundherrliche, familienhafte und dorfgenossenschaftliche Schranken hingewirkt. 
Die Geldwirtschaft, der individuelle Erwerbssinn, der ganze Zug des modernen Rechts— 
lebens drängte seit 200 Jahren dahin. Überall hat die Gesetzgebung der neuen Zeit 
es als ihr Ziel angesehen, dem individuellen Eigentümer eine möglichst weitgehende 
und unbeschränkte Veräußerungs-, Verschuldungs-, Teilungs- und Zusammenlegungs— 
freiheit zu geben. Jedes gemeinschaftliche Eigentum, jede Beschränkung im Familien— 
oder dorfgenossenschaftlichen Interesse schien ihr schädlich. Sie knüpfte, und zwar zum 
erheblichsten Teile mit Recht, die Hoffnung großer landwirtschaftlicher Fortschritte und 
steigender Verwendung von Arbeit und Kapital auf den Grundbesitz in erster Linie an 
ein rechtlich gesichertes, unbeschränktes Grundeigentum. Durch gute Vermessung, Kartierung, 
Eintragung aller Parzellen in die Grundbücher, durch Neuordnung des Hypotheken— 
wesens im Sinne der EKintragung aller Hypotheken und sonstigen dinglichen Rechte ins 
Grundbuch hat alles Grundeigentum in der That sehr an rechtlicher Sicherheit gewonnen. 
Die Übertragung von Grundeigentum und die Eintragung von Hypotheken ist durch 
die neueren Grundbuchordnungen außerordentlich erleichtert; man hat das eine Mobili— 
sierung des Grundbesitzes genannt. Das frühere Gemeindeeigentum ist vielfach an die 
privaten Grundeigentümer der Gemeinde auifgeteilt; von dem Staatsbesitz ist ein großer 
Teil an Private verkauft. 
Und doch hat das private Grundeigentum so wenig in Westeuropa ganz gesiegt 
wie die unbeschränkte Freiheit desselben. Die meisten deutschen Staaten wenigstens 
besitzen noch große Forfien und Domänen, die süddeutschen, schweizerischen, französischen 
Gemeinden haäben noch erhebliche Allmenden. Freilich nutzen Staat und Gemeinden 
ihre Forsten und ihr Grundeigentum nicht mehr wie früher, sondern überwiegend als 
privatwirtschaftliche Rentenquelle, um ein fiskalisches Einkommen zu erzielen. 
Eine Reihe von Schranken des privaten Grundeigentums sind in verschiedenen 
Formen stehen geblieben. Es ist für kein Land der Welt ganz wahr, was man oft 
behauptet hat, daß die heutige Zeit das römische Mobilieneigentumsrecht ganz und 
ohne Rückhalt auf das Grundeigentum angewendet habe. Und soweit eine unbeschränkte 
Freiheit des Grundeigentums unerwünschte Folgen nach sich zog, hat sie bald zu rück— 
läufigen Strömungen geführt. All' zu rasch hat sich gezeigt, daß sie unter gewissen 
Umstaͤnden zu übermäßiger Zersplitterung und Zwergpacht einerseits, zu Anhäufung des 
Grundbesitzes in wenigen Händen und Überschuldung des Grundbesitzes andererseits 
führe. Und so stehen wir heute mitten in einer großen theoretischen und praktischen 
Bewegung, welche in ihrem Extrem die ganze heutige Grundeigentumsverfassung und
	        

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Begriff. Psychologische Und Sittliche Grundlage. Literatur Und Methode. Land, Leute Und Technik. Die Gesellschaftliche Verfassung Der Volkswirtschaft. Duncker & Humblot, 1901.
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