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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die neueren Wanderungen. 
179 
haben sich teils passiv gehalten, teils nur durch Erwerb von Kolonien und Handels— 
fstationen und ihre erste Einrichtung, durch internationale Verträge und Ahnliches die 
Wanderungen ermöglicht, jedenfalls nicht in dem Maße wie früher im Altertum, in der 
Völkerwanderung, zur Zeit der deutschen Kolonisation der Slavenlande, systematisch 
einheitlich diesen ganzen Prozeß geleitet. Die älteren Wanderungen und Kolonisationen 
waren Volks- und Staatssache, die modernen sind überwiegend Sache der Individuen. — 
Die neueren Wanderungen können geschieden werden in periodische und dauernde, 
in innere und äußere. Die periodischen Wanderungen, welche die Wanderer stets wieder 
zur alten Heimat zurückbringen, haben früher bei Nomaden und Jägern wohl noch 
umfassender stattgefunden als heute. Aber auch jetzt sind sie in gebirgigen Ländern 
vielfach für die Viehernährung nötig; sie finden dann in umfassendem Maße von Seiten 
land- und forstwirtschaftlicher, auch gewerblicher Arbeiter statt; Hausierer und Kaufleute, 
Schiffer und Matrosen sind einen großen Teil des Jahres in Bewegung. An all' 
diese periodischen Wanderungen knüpft sich häufig die dauernde Loslösung. Die außer— 
ordentliche Ausdehnung des heutigen Reiseverkehrs, des Suchens von Stellen in der 
Ferne, im Auslande, hat eine große Zahl von Menschen geschaffen, die viele Jahre 
nicht sicher wissen, ob sie dauernd an ihren neuen Wohnorten bleiben oder in die 
Heimat zurückkehren werden. 
Der Unterschied zwischen den Wanderungen nach dem Auslande und im Inlande 
ist zunächst ein rein formaler, vom jeweiligen Staats⸗, Verwaltungs- und Völkerrecht 
vedingter. Je kleiner die Staatsgebiete sind, desto häufiger ist schon die Übersiedelung 
an einen Ort von 1410 Meilen Entfernung Auswanderung, nicht Binnenwanderung. 
Überall an den Grenzen der Staaten, wo lebendiger Austausch der Kräfte stattfindet, 
ist auch die definitive Übersiedelung wirtschaftlich kein so erheblicher Wanderschritt, wie 
wenn der rheinische Bauernsohn in Posen sich ansiedelt. Die vorübergehenden und 
dauernden Binnenwanderungen sind durch die heutige Niederlassungsfreiheit, die ins 
Ausland durch die neueren internationalen Verträge außerordentlich erleichtert worden. 
Die Rechtssysteme in Bezug auf die Entlassung aus den heimatlichen Rechtsverhältnissen 
sind heute noch sehr verschieden; England halt auch die draußen Wohnenden rechtlich 
e p als Deutschland. Der Wanderprozeß selbst aber wird dadurch nicht viel 
eeinflußt. 
Die Ziele der Wanderung sind teils im Inlande liegend, teils sind es andere 
kultivierte Länder unserer Zone, teils unbesiedelte fremde Länder und Kolonien. Der 
große Strom unserer inneren Wanderungen geht vom Lande nach den Mittelpunkten 
der Industrie und des Handels; teilweise findet aber auch eine Bewegung nach bisher 
weniger besiedelten ländlichen Gebieten des Inlandes statt; man spricht da von innerer 
Kolonisation, wo noch Platz zu Neuansiedelungen, zur Bildung kleinerer Güter, zu 
Anlagen auf bisher unwirtlichem, nun melioriertem Boden vorhanden ist. Reiche, die, 
wie Nordamerika und Rußland, sich neuerdings noch in unmittelbarer Nähe großartig 
ausdehnen konnten, haben auch noch eine große innere Kolonisation, welche wirtschaftlich 
die Folgen der eigentlichen Auswanderung anderer Staaten übertrifft und den großen 
Vorteil hat, die Neuansiedler als Staatsbürger und im geographischen Zusammenhang 
mit der alten Heimat zu erhalten. 
Die Staaten, welche sich nicht so ausdehnen und auch in der Ferne keine neuen 
Besitzungen erwerben konnten, wie Deutschland, Italien, die skandinavischen Reiche, 
haben ihre Auswanderer meist nach den Vereinigten Staaten oder in englische Kolonien 
geschickt. Die Folge war fast stets, daß die Auswanderer und ihre Nachkommen bald 
die Sprache und Nationalität verloren, auch wirtschaftlich von der alten Heimat sich 
löften. Solche Auswanderung hat entfernt nicht den Vorteil fürs abgebende Land wie 
die in eigene Kolonien. 
Unler Kolonien im weiteren Sinne versteht man vom Mutterlande getrennte, von 
ihm in irgend welcher Rechtsform abhängige Gebiete, hauptsächlich solche, welche, in 
erheblicher Entfernung, auf niedriger wirtschaftlicher Kulturstufe stehen, durch ihre Ab— 
hängigkeit vom Mutterlande diesem als wirtschaftliche Glieder dienen. Volkswirischaftlich 
12*
	        

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Neuere Zeit. Heyfelder, 1906.
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