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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

304 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
diese Regeln, und sind die Ansprüche sehr groß, so endigt das System in einem er— 
drückenden Despotismus, der jede Freiheit und Selbstbestimmung vernichtet, jeden wirt— 
schaftlichen Fortschritt hemmt. Daraus entspringt entweder eine Auflösung der alten 
Verfasffung welche dem Staate seine Macht und Stellung nimmt; kriegerische Seestaaten, 
die den Übergang von der Schiffsgestellung zu einer königlichen Flotte nicht machen 
konnten, sind dadurch ebenso einer Schwächung für Generationen verfallen wie Lehns— 
staaten, deren Ritter den Dienst versagten; oder es entsteht, wenn man mit Zwangs— 
mitteln an den alten Einrichtungen festhält, eine Stagnation alles wirtschaftlichen 
Lebens. Wo die Regierungen das einsahen, wo die wirtschaftliche Lage es erlaubte, 
wo die Regierung über Domänenbesitz, Regalien, Steuern verfügte, wo die fortschreitende 
Ausbildung des privaten Wirtschafts- und Verkehrslebens in Stadt und Land es er— 
möglichte, da haben kluge Fürsten und Staatsmänner danach gestrebt, an Stelle dieser 
Verfassung Mittel zur freien Verfügung zu sammeln, um, unabhängig von der über— 
lebten schwerfälligen Dienst- und Naturalabgabenverfassung, wie eine große, unab— 
hängige Privatwirtschaft handeln zu können; mit solchen Mitteln, am leichtesten mit 
Geld, konnte man energischer, schneller, unabhängiger Leute werben, Krieg führen, Schiffe 
und Festungen bauen, nach allen Seiten hin handeln. Und die Bevölkerung kam dem 
überall entgegen. Die Krieger, die von ihrer Hufe Kriegsdienste thun, die Bauern, die 
Acker-⸗, Bau⸗ und Fuhrfronden leisten, die den Zehnten und andere Teile der Ernte 
abgeben, die Kaufleute, die ihre Schiffe dem Staate stellen und auf dem Markte einen 
Teil ihrer Waren an den Fiskus abtreten sollten, sie fühlten ja längst den unerträg— 
lichen Druck dieser Lasten, sie suchten sich in dem Maße, wie sie Überschüffe erzielten und 
Geld sammelten, diesen Eingriffen in ihre Wirtschaft durch Geldzahlungen zu entziehen. 
Die Regierung ging, wenn sie konnte, gern darauf ein: sie hatte den Armeren und 
den Rittern, die in den Krieg zogen, ja ohnedies schon Sold, Waffen und Verpflegung 
zu reichen begonnen; sie hatte angefangen, die niederen Beamten zu bezahlen, die Bauten 
an bezahlte Unternehmer zu vergeben. Durch eine gute Ordnung des Münzwesens, 
durch Beförderung des Verkehres, des Handels, der Geldwirtschaft erwächst so den Privat— 
wirtschaften wie der Finanzwirtschaft eine Fülle neuer und größerer Kräfte; beide können 
nun freier, eigentümlicher, lebendiger sich nebeneinander entwickeln, die Geldsteuer war 
trotz aller Schwierigkeit leichter als die Naturalsteuer umzulegen. Es kommt eine lange 
historische Epoche, in welcher die Gemeinwesen mit einer auf Geldeinnahmen und Geld— 
ausgaben, auf ein Geldsteuersystem basierten Finanzwirtschaft den altväterischen, rohen 
Gemeinwesen mit naturaler Dienst- und Abgabenverfassung unendlich überlegen sind, sie 
in Abhängigkeit von sich bringen. 
Da diese Umbildung aber zunächst nur den begünstigtsten Staaten gelingt, jeden— 
falls Jahrhunderte dauert, so ist der andere Ausweg zunächst der leichtere. Die Regierung 
verschafft sich einen großen Grundbesitz, über dessen naturalen Ertrag, über dessen spätere 
Geldrente sie frei verfügt, ohne in die übrigen Privatwirtschaften eingreifen, ein aus— 
gebildetes Steuersystem entwickeln zu müssen. 
Sehr viele der älteren Gemeinwesen bauten ihre Finanzen auf einem solchen Be— 
sitze des Herrschers oder der Volksgemeinde auf. Das römische Ararium hat in der Zeit 
der Republik wesentlich von dem in den Vogteilanden für dasselbe eingezogenen ager 
publicus gelebt; im Mittelalter beruht fast alle stärkere Staatsgewalt auf der Größe 
des königlichen oder fürstlichen Kammergutes, die gute oder schlechte Finanz auf seiner 
zguten oder schlechten Verwaltung; die meisten Fürsten haben aber, durch die Not des 
Augenblickes gedrängt, gegen 1600 ihr Kammergut bereits stückweise verkauft, verpfändet, 
oerschleudert. Es waren nur die fähigsten und tüchtigsten, die es in den folgenden 
Jahrhunderten wieder von Schulden befreiten, es den Pffandinhabern, meist dem Adel, 
in langen Kämpfen wieder abnahmen, es durch Kauf und Einziehung des Kirchengutes 
oergrößerten, es durch Verpachtung, der Landgüter, durch bessere Forst-, Berge und 
Salinenverwaltung höher auszunutzen verstanden. Die finanzielle Größe Sullys, Colberts, 
einiger dänischer und schwedischer Könige, der preußischen Finanzverwaltung von 1640 
bis 1806 beruhte wesentlich mit hierauf. Wenn dann nach 1800 die großen Kriege
	        

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