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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die Entstehung und das Wesen der Steuern. 4 207 I 
4 V Wa· 
Unterthan an sich zahlt, ohne genaue Beziehung von Vorteil und Leistung a etz ander 
In diese Steuern schieben sich nun auch noch männigfach die älteren Vorstellumeeines 
Preises, einer Gebühr, eines Beitrages ein, aber im ganzen überwiegt der Gesichteé— ntn 
daß jeder zahlen soll nach seiner Kraft. Die Austkeilung, Anlegung und Abmessung 
der Steuern ist zuerst und lange eine sehr rohe, ungleiche, und deshalb eben führen die 
Bürger gegen sie einen langen Kampf. Erst in neuerer Zeit hat man sie nach Rein— 
ertrag, Einkommen und Vermögen, sowie nach der Art des Einkommens (Arbeits- und 
Vermögenseinkommen), nach der Kinderzahl und anderen Merkmalen abgestuft, hat man 
die älteren Befreiungen der Geistlichen und der Ritter, der Beamten, oft auch einzelner 
Landesteile beseitigt, den Grundsatz gleicher Steuerpflicht durchgeführt. 
Es ist natürlich, daß die Steuer sich schwerer einbürgern konnte als die direkte 
Bezahlung einer Leistung, als Gebühren. Unvollkommen, oft ungerecht angelegt, erschien 
sie dem gering entwickelten Staatsbewußtsein nur als ein Raub an der Privatwirtschaft, 
als ein erzwungener Beitrag für die fürstlichen Zwecke, für die Sonderinteressen der 
Herrschenden. Sie bestand Jahrhunderte lang in einem Erpressungssystem; ihre Ver— 
wendung erfolgte ohne Kontrolle. Die Einsicht in ihre Notwendigkeit, in ihren Nutzen, 
in die Vorteile, die aus ihrer Verwendung durch die Macht- und Rechtsorganisation 
generell für alle entspringen, kann nur bei ganz hochstehenden Menschen in gut regierten 
Staaten entstehen. Deshalb ist es so schwer, auch heute noch meist unmöalich, alle 
Staatsausgaben auf Steuern zu basieren. 
Die ständische Steuerbewilligung beseitigte die alten gröbsten Mißbräuche, schuf 
ein Paktieren von Regierung und Steuerzahlern über die „generelle Entgeltlichkeit“; 
aber sie erschwerte bald auch die Ausbildung und Reform der Steuern, so daß der 
absolute Staat doch wieder nach einem möglichst unbeschränkten Steuerhoheitsrechte 
strebte, das aber durch die konstitutionelle Regierungsform und das Budgetrecht wieder 
in die Bahn von Verhandlungen zwischen Regierung und Steuerzahlern zurücklenkte. 
Das Problem, staatliche Steuern ohne zu viel Ungerechtigkeit und Druck, Miß— 
behagen und Betrug umzulegen, war schon technisch so schwierig, daß Steuerreformen 
auch in den best organisierten Staaten nur in Zeiten der größten Not oder des größten 
nationalen Aufschwunges den fähigsten Staatsmännern glückten. Es war schon ein 
Großes, wenn statt der städtischen Vermögenssteuern oder statt der gleichen Heranziehung 
jeder Hufe des platten Landes es endlich gelang, ein Verzeichnis des steuerbaren Ver— 
mögens und Einkommens in Geldeswert für ein ganzes Land zu machen, wie solche in 
Deutschland im 15. —16. Jahrhundert doch mannigfach zustande kamen; aber die un— 
veränderten Verzeichnisse blieben dann viele Menschenalter hindurch die Grundlage der 
Besteuerung, man war nicht fähig, sie immer neu zu revidieren; man besteuerte zuletzt, 
weil die Kataster zu schlecht waren, wieder die Kopf- oder Viehzahl, die Hufenzahl, die 
Zahl der Schornsteine. Jahrhunderte lang hat so England beispiellos schlechte direkte 
Steuern gehabt, bis Pitt und Peel 1798 und 1842 die Einkommensteuer durchführten. 
Und unter fast noch ungerechterer Umlegung der sogenannten taille, einer allgemeinen 
direkten Vermögens- und Erwerbssteuer, hat Frankreich geseufzt, bis die Revolution 
und Napoleon J. das Ertragssteuersystem schufen, das heute noch besteht. In Preußen 
hat die Staatsgewalt 1718 —-1861 mit den widerstrebenden Provinzial- und Adels— 
interessen ringen müssen, um endlich die Hufen- und Schoßkataster des 16. Jahrhunderts 
zu einer gerechten Grundsteuer umzubilden; von 1820-1891 hat es gedauert, bis die 
rohe Klassensteuer zu einer halbwegs brauchbaren Einkommensteuer wurde. 
Auch die Mahl-, Schlacht-, Biers, Weinsteuern, die einst in einer kleinen Stadt 
nicht so schwer umzulegen waren, boten, auf ganze Länder, auf das platte Land erstreckt, 
unsägliche Schwierigkeiten. Auch sie haben in Deutschland gegen 1500 ihre erste Aus— 
bildung für ganze Territorien erhalten, sind dann im 17. Jahrhundert fast in ganz 
Europa rasch fiskalisch vermehrt worden, haben im 18. Jahrhundert aber kaum eine 
wesentliche Reform erfahren; sie haben erst nach den Freiheitskriegen und in den letzten 
zwei bis drei Menschenaltern eine etwas bessere Gestaltung in den meisten Staaͤten 
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