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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

334 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
Hirtenstämmen, konnten sich der abenteuernde Sinn, die kühne Wagelust, der rechnende 
Erwerbssinn entwickeln, die in breiteren Schichten der Stämme Handelsgeist und 
Handelsgewohnheiten, sowie Markteinrichtungen nach und nach schufen. Ihnen steht die 
Mehrzahl der anderen Stämme und Rassen mit einer zähen, Jahrhunderte lang fest— 
gehaltenen Abneigung gegen den Handel gegenüber; sie dulden Generationen hindurch 
eher, daß fremde Händler zu ihnen kommen, als daß sie selbst den Handel erlernen und 
ergreifen. So ist bei den meisten, besonders den indogermanischen Völkern der Handel 
durch Fremde und Fremdenkolonien nur sehr langsam eingedrungen. Die Phöniker, 
Araber, Syrer und Juden waren die Lehrer des Handels für ganz Europa. Die Araber 
sind es noch heute in Afrika, wie die Armenier im Orient, die Malaien und Chinesen 
vielfach in Ostasien. Bis auf den heutigen Tag sind in vielen Ländern einzelne 
Handelszweige in den Händen fremder Rassen, wie z. B. in London der Getreidehandel 
wesentlich von Griechen und Deutschen, in Paris das Bankgeschäft hauptsächlich von 
Genfer Kaufleuten und deutschen Juden begründet wurde, in Manchester noch heute ein 
erheblicher Teil des Baumwollwarenhandels in fremden Händen liegt. In Indien kann 
der Krämer und Händler des Dorfes noch heute nicht Gemeindemitglied sein (Maine). 
Im Elsaß wohnt der jüdische Vermittler nicht in dem Dorfe, das ihm von seinen 
Freunden stillschweigend als Geschäftsgebiet überlassen ist. Am Handel klebt so sehr 
lange die Vorstellung, daß es sich um ein Geschäft mit Fremden handle. 
Die älteren Händler sind Hausierer, die mit Karren, Lasttieren und Schiffen von 
Ort zu Ort, von Stamm zu Stamm, von Küste zu Küste ziehen; sie sind meist Groß— 
und Kleinhändler, Frachtführer und Warenbesitzer, oft auch technische Künstler und 
Handwerker zugleich. Die wertvollsten Waren, mit ihren großen örtlichen Wertdifferenzen, 
Vieh und Menschen, Salz, Wein und Gewürze, Edelsteine, Metalle und Werkzeuge sind 
die Lockmittel jenes ersten Verkehrs. Von dem römischen Weinhausierer, dem Caupo, 
stammt das Wort Kaufmann. Es ist ein Handel, der stets Gefahren mit sich bringt, 
Verhandlungen mit fremden Fürsten und Stämmen, ein gewisses Fremdenrecht, Be— 
schenkung und Bestechung der zulassenden Häuptlinge oder auch Bedrohung und Ver— 
gewaltigung derselben voraussetzt. Leichter erreichen die Händler ihr Ziel, wenn sie in 
gemeinsamen Schiffs- und Karawanenzügen, unter einheitlichem Befehle, mit Waffen, 
Gefolge und Knechten auftreten. So wird die Organisation dieses Handels in die 
Fremde meist eine Angelegenheit der Fürsten oder gar des Stammes, jedenfalls der 
Reichen und Angesehenen; Stationen und Kolonien werden nicht bloß für die einzelnen 
Händler, sondern für das Mutterland erworben; die Händler desselben Stammes treten 
draußen, ob verabredet oder nicht, als ein geschlossener Bund auf, der nach ausschließ— 
lichen oder bevorzugten Rechten strebt. An der Spitze solcher Handelsunternehmungen 
stehen Männer, die als Diplomaten, Feldherren, Koloniegründer sich ebenso auszeichnen 
müssen wie durch ihr Geschäftstalent. Sie streben stets nach einer gewissen Handelsherrschaft 
und suchen mit Gewalt ebenso oft wie durch gute Bedienung ihrer Kunden ihre Stelluͤng 
zu behaupten. Von den phönikischen und griechischen Seeräuberzügen und den Wikinger— 
fahrten bis zu den holländisch-englischen Kaper-, Opium-, Gold- und Diamantenkriegen 
klebt List und Betrug, Blut und Gewaltthat an diesem Handel in die Fremde, dessen 
Formen außerhalb Europas heute noch vielfach vorherrschen. 
Meist leben diese älteren Kaufleute nicht ausschließlich von Handel und Verkehr; 
sie sind zu Hause Grundbesitzer, Aristokraten, Häuptlinge, oft auch Priester; der römische 
Handel tritt uns bis in die Kaiserzeit als eine Nebenbeschäftigung des Großgrundbesitzes 
entgegen; der punische Kaufmann ist Plantagenbesitzzer, der mittelalterliche vielfach zugleich 
Brauer und städtischer Grund-, oft auch ländlicher Rittergutsbesitzer. Aber wo der 
Handel dann eine gewisse Blüte erreicht hat, da sind es die jüngeren Söhne, die Knechte 
und Schiffer, die Träger und Kamelführer, die nach und nach mit eigener Ersparnis 
und auf eigene Rechnung anfangen zu handeln; so entsteht ein Kaufmannsstand, der 
ausschließlich oder überwiegend vom Handelsverdienst lebt, soweit die betreffenden nicht, 
wie ihre Principale, wieder durch ihren Besitz zugleich in die höhere Klasse der Grund— 
besißzer und Ariftokraten einrücken.
	        

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