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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

380 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfafsung der Volkswirtschaft. 
aller Mieter wechseln in den deutschen Städten, von denen wir statistische Nachrichten 
haben, jährlich ihre Wohnung. 
Auch auf dem Lande wohnen viele Arbeiter zur Miete, sind teilweise heute mehrere 
Familien in einem Hause. Vor allem aber das städtische Grundstücks- und Haus— 
eigentum ist nicht mehr die Bafsis der freien auf sich selbst gestellten Familienwirtschaft, 
sondern ist ein nutzbringender Kapitalbesitz, ein Geschäft wie andere. Von einem Einfluß 
des Bewohners auf seine Wohnung ist nicht die Rede; die Mehrzahl der Menschen wohnt 
heute in Räumen, die vor Jahren und Jahrzehnten von anderen, oftmals auch für 
ganz andere Zwecke und die, wenn neu, von der Spekulation nach der Schablone her— 
gestellt sind. Das Baugewerbe ist ein großer komplizierter Organismus geworden: 
vornehme Bautechniker mit einem Stab von Hülfsbeamten, Baubanken und anderen 
Kreditgebern, spekulierende Grundstücksbesitzer sowie Bauunternehmer und Handwerks— 
meister aller Arten mit Hunderten und Tausenden von Arbeitern wirken mit den 
Baupolizeibehörden und den die Straßen- und Baupläne im ganzen beeinflussenden 
Kommunen zusammen, um das Wohnungsbedürfnis des Publikums zu befriedigen. 
Gewiß liegt in dieser selbständigen Organisation der für den Bau Thätigen einerseits 
ein großer Fortschritt; die vollendete Bautechnik der heutigen Zeit wäre nicht möglich 
gewesen in den Händen der einzelnen Familien. Aber andererseits haben sich hiemit 
große Mißstände entwickelt: das Grundeigentum hat nirgends einen so monopolartigen 
Wert erhalten als im Centrum der größeren Städte; nirgends sind so sichtbar maßlose 
Konjunkturgewinne ohne Arbeit des Eigentümers gemacht worden; die Spekulation 
auf ein Steigen der Renten hat vielfach so falsch in die Straßenbaupläne und den 
Häuserbau eingegriffen, die steigende Wohnungsnot der ärmeren Klassen hängt mit 
diesen Verhältnissen so zusammen, die Vermietung wird teilweise durch wucherische 
Mittelspersonen so unanständig betrieben, daß es natürlich erscheint, wenn gerade das 
städtische private Grundeigentum den heftigsten Angriffen und Bedenken ausgesetzt war, 
wenn Vorschläge auftauchten, Staat und Gemeinde müßten hier sehr viel stärker ein— 
greifen, mindestens für ihre Beamten Wohnungen herstellen, durch das Expropriations— 
recht und eine Bauordnung und Baupolizei ganz anderer Art die ungesunden Zustände 
in den übervölkerten Häusern beseitigen, ja wenn verlangt wurde, das private Eigentum 
müfse hier ganz fallen. 
Der Weg einer Verstaatlichung oder Kommunalisierung des Grund- und Haus— 
besitzes einzelner Städte gegen Entschädigung der Eigentümer würde aber sicher nicht 
zum Ziele führen; er würde gar zu leicht das Beamtentum und die Kommunalverwaltung 
korrumpieren. Eher ließe sich denken, daß da, wo die Mißstände zu grell werden, mil 
Hülfe eines Specialgesetzes der Grund- und Hausbesitz einer Stadt oder wenigstens 
dieser oder jener Vorstadt einer selbständigen halb öffentlichen, halb erwerbsthätigen 
Korporation übergeben würde, deren Aktionäre aus den bisherigen Grund- und Haus— 
besitzern, deren Gläubiger aus den bisherigen Hypothekenbesitzern und Pfandbriefinhabern 
bestünden. Die Korporation erhielte eine gemischte Leitung, in welcher Staat, Kommune, 
Aktionäre, Gläubiger und Mieter vertreten wären; ebenso müßte der Gewinn zwischen 
diesen Elementen geteilt werden. Leicht herstellbar wäre freilich auch ein solcher Apparat 
nicht; aber er erlaubte, die schlimmsten der heutigen Wohnungsmißstände zu beseitigen, 
ohne Staat und Gemeinde mit allzu schwierigen Aufgaben und mit zu viel Versuchung 
zu Nepotismus und Bevorzugung zu belasten. So lange Derartiges unmöglich erscheint, 
ist es Aufgabe von Genossenschaften, gemeinnützigen Gesellschaften, Stiftungen, human 
und billig geleiteten Aktiengesellschaften, nach und nach möglichst viel Haus-und Grund— 
besitz an sich zu ziehen, das private Haus- und Grundeigentum, soweit es zu schlechter 
Verwaltung, korrupten Mietsverträgen, Bauschwindel und Ähnlichem führt, in ein gut 
verwaltetes Eigentum von solch' höher stehenden Gesellschaftsorganen überzuführen. In 
kleinen Städten und auf dem Lande liegt zu all' dem kein Bedürfnis vor. 
128. Das bewegliche Eigentum der Kulturvölker. An der fahrenden 
Habe bestand, wie wir oben sahen, Eigentum der Familien und der einzelnen seit un— 
denklichen Zeiten. Und seit den Tagen des wachsenden Viehbesitzes knüptle sich an die
	        

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