Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die Moral im Verhältnis zu Sitte und Recht. 57 
Teil vom Rechte nicht verlangt werden können. Die Sitte hat in der öffentlichen Meinung, 
in der Ehre, im Klatsch der Nachbarn, das Recht in der Staatsgewalt, die Moral haupt— 
sächlich im Gewissen ihren Exekutor. Die Moral ist ein unendlich feineres, verzweigteres 
Gewebe als Sitte und Recht; aber sie hat keine anderen Mittel, zur Geltung zu 
kommen, als Überredung und Uberzeugung. 
Die jeweilig in einem Volke herrschenden und zu Tage tretenden theoretischen und 
praktischen Moralsysteme sind der prägnanteste Ausdruck der in ihm herrschenden sitt— 
lichen Kräfte; Sitte und Recht sind nur ein Ausdruck von Teilen derselben, und zwar 
oft mehr ein Ausdruck für die Beschaffenheit dieser Kräfte in vergangener Zeit. Niemals 
aber können Moral, Sitte und Recht eines Volkes in zu schroffen, zu weiten Gegensatz 
untereinander treten, weil alle drei ein Ergebnis der herrschenden sittlichen Gefühle und 
Urteile sind. Die Moral beherrscht Sitte und Recht oder sucht sie zu beherrschen; jene 
ist das Allgemeine, diese sind das Besondere. Wo die Moral des Volkes eine gesunde ist, 
da ist auf eine Besserung von Sitte und Recht auch stets noch zu hoffen. Wo auch die 
Moral vergiftet ist, da steht es schlimm. Nur darf man nicht verzagen, wenn in ein— 
zelnen Klassen eine einseitige und falsche Klassenmoral sich breit macht, wenn in einzelnen 
philosophischen Schriststellern und Künstlern eine verkehrte Moral zu Tage tritt. Die 
freie geiftig-sittliche Entwickelung kann nicht ohne solche Symptome, zumal in den Zeiten 
großer Gärung und Umbildung, sich vollziehen. 
29. Die Bedeutung der Differenzierung von Sitte, Recht und 
Moral. Indem die höheren Kulturvölker diese Scheidung der sittlichen Lebensordnung 
in drei Gebiete vollzogen haben, die unter sich aufs engste verwandt, doch selbständig 
nebeneinander stehen, aufeinander wirken, sich korrigieren, verschiedene Teile des gesell— 
schaftlichen Lebens verschieden binden und ordnen, haben sie einen der größten Fortschritte 
der Geschichte vollzogen. Nur die Trennung der sittlichen Regeln in Moral, Sitte und 
Recht erklärt die moderne Freiheit der Individuen einerseits und die Festigkeit unserer 
heutigen Kulturstaaten andererseits. Es ist eine Arbeitsteilung, welche den Zweck zu 
verfolgen scheint, einen Teil der socialen Lebensordnung immer fester, härter, unerbitt— 
licher, einen anderen immer elastischer, freier, entwickelungsfühiger zu machen. 
Nur das Recht verbindet sich mit der Macht und dem staatlichen Zwang; es wird 
das feste Rückgrat des socialen Körpers; durch die Sicherheit und Kraft seiner Wirkung 
allein werden große Staaten und große Wirkungen in ihnen möglich. Bis zur Härte 
steigert sich seine Kraft; der einzelne wird unbarmherzig von dieser starren Maschine 
auf die Seite geworfen, zermalmt, wenn er widerstrebt und sich mit dem Gange derselben 
nicht eins weiß oder sich nicht fügt. Aber dieser ungeheuere Zuwachs an Kraft und Wirk— 
samkeit, an einheitlichen Resultaten ist nur möglich durch Beschränkung auf das Wichtigste. 
Man hat das Recht ein ethisches Minimum genannt (Jellinek); das ist es, verglichen mit 
dem materiellen Umfang der sittlichen Lebensordnung überhaupt; aber es ist andererseits 
ein ethisches Maximum, nämlich an Kraft, an Wirksamkeit, an Resultaten. 
In der Beschränkung der stets starren Rechtsregeln auf das gesellschaftlich Not— 
wendigste liegt die Möglichkeit aller individuellen Entwickelung, aller persönlichen Frei— 
heit. Beide sehlen in den älteren Staaten mit ungeschiedenen, unerbittlichen Sitten und 
Rechtsregeln. Indem bei höherer Kultur die Sittenregel elastischer, ihre Exekution schwächer 
wird, die Moralregel nur noch den Exekutor des eigenen Gewissens hat, entsteht erst die 
Möglichkeit vielgestaltiger, eigenartiger Entwickelung, die Möglichkeit, daß neue Ideen 
rascher zur Wirksamkeil gelangen, daß die Kritik das Veraltete tadelt, daß Neues in 
größerem Umfange versucht wird. Dem Princip der fortschreitenden Entwickelung ist 
damit die Bahn eröffnet, und doch ist für die Menge nirgends die Regellosigkeit und die 
Willkür statuiert. Es sind nur gewisse Teile der Lebensordnung weicher, bildsamer ge— 
macht, es sind die Thüren aufgemacht für Ausnahmen und Besonderheiten. Es ist durch 
die höhere und feinere Ausbildung von Sitte und Moral eine unendliche Vielgestaltigteit 
zugelassen, die, für das Recht statuiert, den socialen Körper erdrücken würde. 
Auf niedriger Kulturstufe straft und tötet, verbrennt und rädert mian die Menschen 
wegen verschiedener Ansichten, man peinigt sie bis aufs Blut wegen Übertretung kirch⸗
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Begriff. Psychologische Und Sittliche Grundlage. Literatur Und Methode. Land, Leute Und Technik. Die Gesellschaftliche Verfassung Der Volkswirtschaft. Duncker & Humblot, 1901.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.