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Report of the Royal Commission on National Health Insurance

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Bibliographic data

fullscreen: Report of the Royal Commission on National Health Insurance

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

Millionen Kronen, den der Unselbständigen für die Invaliden- und Alters 
versicherung mit 10061 Millionen Kronen schätzt, so kommt man zu folgenden 
interessanten Ergebnissen. 
Die Jahresrenten exklusive Staatszuschuß betragen im 
10. 
20. 
30. 
40. 
Für 
Jahre 
Mil 
lionen 
Kronen 
in Pro 
zenten 
der 
Beiträge 
Mil 
lionen 
Kronen 
in Pro 
zenten 
der 
Beiträge 
Mil 
lionen 
Kronen 
in Pro 
zenten 
der 
Beiträge 
Mil 
lionen 
Kronen 
in Pro 
zenten 
der 
Beiträge 
Selbständige 
12 2 
4-3 
33 1 
5-8 ! 44-3 
52 
52-9 
4-7 
Unselbständige 
224 
22 
55-2 
21 
76-1 
2-5 
91-2 
2-2 
Im vierzigsten Jahre der Versicherung würden also die Selbständigen 4-7% 
der Beiträge, die Unselbständigen nur 2-2% ihrer Beiträge, beide exklusive des 
Staatszuschusses, erhalten. Achnlich nach 10, 20 und 30 Jahren. Das bedeutet: 
Die Unselbständigen werden Kapitalien aufbringen, aus deren Erträgnissen ein 
erheblicher Teil der Altersrenten der Selbständigen bestritten werden wird. 
Dennoch leugnet die Regierung die Benachteiligung der Unselbständigen. 
Es wird insbesondere gegen die Behauptung, daß die Arbeiter und Industriellen 
zu Gunsten der versicherten Selbständigen Mittel aufbringen müssen, ein 
gewendet: Die Versicherung beginne für Jedermann mit dem sechzehnten Lebens 
jahre, so daß auch der Selbständige vom sechzehnten bis zum fünfundsechzigsten 
Lebensjahre Prämien entrichte, zuerst als unselbständig und dann als selbständig 
Erwerbstätiger. Ueberdies habe er nur den Anspruch auf Altersrente. 
Dabei wird nur übersehen, daß nach der Annahme des Entwurfes 
2,700.000 Gewerbetreibende und Bauern die Anwartschaft auf Altersrente 
erwerben werden, die als Unselbständige keinerlei Einlagen machen konnten. 
Wenn jemand sechs oder zwölf Kronen jährlich einzahlt, kann er unmöglich eine 
Altersrente von dem im Gesetze versprochenen Ausmaße erwerben, sobald es sich 
um eine Schichte von so ungünstigem Altersaufbau wie bei den Selbständigen handelt. 
Schon die Uebergangszeit wird also mit den durch die eigenen Prämien 
nicht gedeckten Anwartschaften von 2,700.000 Selbständigen für lange Zeit 
hinaus die Invaliden- und Altersrentenkasse belasten. Frühestens in 9 bis 
14 Jahren nach Beginn der Sozialversicherung kann der Zufluß solcher Betriebs 
inhaber erwartet werden, die vom 16. Lebensjahre ab ihre Prämien eingezahlt 
haben. Aber auch dann werden jahrelang Tansende von Selbständigen in den 
Bereich der Altersversicherung eintreten, ohne diese Bedingnng zu erfüllen. Es 
kann ein volles Mcnschenaltcr vergehen, bevor sich dasjenige verwirklicht, was 
heute fälschlich als Tatsache hingestellt wird: daß die versicherten Selbständigen 
ihre Anwartschaft auf Altersrente auf Grund von Einlagen erwerben, die sic 
vom 16. bis zum 65. Lebensjahre geleistet haben. 
Dabei geht man aber auch von der Annahme aus, daß alle Selbständigen, 
die zur Zahlung der Beiträge verpflichtet sind, diese auch entrichten werden. Man 
Übersicht, daß bisher nur die wirtschaftlich kräftigeren Elemente in die Versiche 
rung einbezogen sind. Erfüllen sich die Pläne der Regierung, so werden wir 
nunmehr auch jene zahlreichen Schichten erreichen, die außerstande sind, auch nur 
eine Hilfskraft in ihrem Betriebe zu beschäftigen. Die gewerbliche Betriebs 
zählung von 1902 kennt 693.000 Betriebe, in denen nur der Inhaber, 206.000 
Betriebe, in denen auch noch Familienangehörige beschäftigt werden. Die land
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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