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Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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Bibliographic data

Object: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

Multivolume work

Identifikator:
1892063557
Document type:
Multivolume work
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Deutsche Geschichte
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Year of publication:
1891-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1892073803
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236597
Document type:
Volume
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Tonkunst, Bildende Kunst, Dichtung, Weltanschauung
Volume count:
E,1.1902
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Year of publication:
1902
Scope:
XXI, 471 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Bildende Kunst
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

286 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
allgemeinen Aufgaben und in der Form ihres Verfafsungslebens sich den Beschlüssen, 
den Gesetzen und Anordnungen der über ihnen stehenden Körperschasten fügen. 
bp) Daneben nun noch ein Wort über die wirtschaftliche Bedeutung der Größe 
und Abgrenzung der Gebietskörperschaften. Jedes Dorf, jeder Kanton, jede Provinz, 
jeder Staat ist durch seine natürlichen oder politischen Grenzen ein wirtschaftliches 
Ganzes, das zunächst seinen Schwerpunkt in sich hat, aber je nach der Zahl seiner Ein— 
wohner, je nach der Technik seines ganzen Wirtschaftslebens darauf angewiesen ist, zeit— 
weise oder dauernd mit Menschen oder Waren über das Gebiet hinaus zu drängen, 
dies und jenes von Nachbarn zu beziehen. Und sobald er das zu thun genötigt ist, so 
muß durch Verträge oder politische Vereinigung, durch Eroberung, Einverleibung, 
Handelspolitik eine völker- oder staatsrechtliche Grundlage für diesen Abfluß, diesen 
Austausch geschaffen werden. 
Es wird also alle fortschreitende wirtschaftliche Entwickelung teils zu Grenzhinaus— 
schiebungen führen, teils in Bündnissen und internationalen Verträgen verlaufen. Dabei 
wird immer das erstere, die Schaffung größerer Staaten, größerer Verwaltungsbezirke, 
größerer Gemeinden das durchschlagendere Miltel sein, um Gebiete, die wirtschaftlich nun 
durch den Verkehr ganz aufeinander angewiesen find, auch rechtlich, finanziell, in allen 
Wirtschaftseinrichtungen so unter einen Hut zu bringen, daß der Nenschen uund Waren— 
austausch am leichtesten sich vollziehen kann. Andererseits aber stehen dem oft unüber—⸗ 
windliche sprachliche, nationale, historische und verwaltungsrechtliche Hindernisse entgegen; 
die heutige internationale Arbeitsteilung und Weltwirtschaft hat zahlreiche Produktions⸗ 
und Konsumtionsgebiete geschaffen, die krotz verschiedener Sprachen, verschiedenen Rechtes, 
verschiedener Nationalität wirtschaftlich für einander thätig sind. Es wurde eine Haupt— 
aufgabe der Verträge und des Volkerrechtes, einen zunehmenden Verkehr über die Landes— 
grenzen hinweg zu ermöglichen. Aber jeder solche Verkehr bleibt bedroht durch Anderungen 
der Macht- und der Handelspolitik, und er bleibt erschwert durch Rechtsungleichheit, 
Geldverschiedenheit und vieles andere. Mag der Weltpostverein, der Fortschritt im 
internationalen Recht, in der Annäherung des Handels- und Wechselrechtes, in den 
Handelsverträgen, in der Zulassung der Fremden zu Verkehr und Niederlassung noch 
so groß heute schon sein, jedes Gebiet, jeder Staat bleibt ein Ganzes und führt vom 
Standpunkte feiner Gesamtinteressen, seiner nationalen Gefühle und Leidenschaften aus 
mit den Nachbargebieten einen Konkurrenzkampf, will unter Umständen diese ausstechen, 
herabdrücken, ja vernichten, so daß gewisse Gefahren nicht aufhören. 
Der große Entwickelungsprozeß des wirtschaäftlichen Lebens stellt sich uns von diesem 
Standpunkte aus dar als ein Rivalitätskampf erst der kleinen, dann immer größerer 
Bebiete; und das Ende ist häufig die verwaltungs- und staatsrechtliche Verbindung der 
kleineren zu einem Ganzen, mit dem Zwecke, die wirtschaftlichen Gegensätze im Junern 
durch eine starke Centralgewalt zu überwinden, dem wirtschaäftlichen Leben nach innen 
Luft und freie Bewegung zu schaffen, nach außen die Kräfte zu sammeln. Die Stadt 
gebiete, die Kleinstaaten, die Großstaaten, heute endlich die Weltreiche sind so nach— 
einander entstanden, haben nacheinander einen wirtschaftlichen Kampf miteinander ge⸗ 
führt, welcher die Folge ihrer Gebietsgröße und ihrer Grenzen war. 
Auch heute finden in den größeren Staaten noch ähnliche Rivalitäten statt. Die 
Dörfer, die Städte, die Bezirke, sie führen um Wege, Märkte, Eisenbahnstationen 
Fämpfe mit einander. Die Großstadt und ihre Vororle werden mannigfach in ihrem 
Wirtschaftsleben dadurch geschädigt, daß ihre Straßen-, Wasserleitungs- Schul⸗, Markt⸗ 
derwaltung nicht in einer Hand liegt. Es wird zuletzt durch Eingemeindung geholfen. 
Die steigende Übertragung wichtiger wirtschaftlicher Funktionen auf die größeren statt 
auf die kleinen Gebietskörperschaften hat hier ihre Wurzel. 
.. Aber das sind unerhebliche Schwierigkeiten; sie können zuletzt stets durch die ein— 
heitliche centrale Staatsgewalt überwunden werden. Nicht so zwischen selbständigen 
Staaten, die für ihr wirsschaftliches Gedeihen nicht groß genug sind, nicht ihre natür— 
lichen Grenzen haben, nicht am Meere liegen, die mit einzelnen ihrer Nachbarn wirt— 
schaftlich verfeindet, nach ihnen hin durg Sperren geschädigt werden, während der
	        

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Money. King, 1929.
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