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Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 1)

Multivolume work

Identifikator:
1896404200
Document type:
Multivolume work
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896404219
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236878
Document type:
Volume
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Volume count:
Bd. 1
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904
Scope:
1114 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
I. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte von Professor J. Kohler in Berlin
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Encyklopädie der Rechtswissenschaft
  • Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 1)
  • Title page
  • Contents
  • I. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte von Professor J. Kohler in Berlin
  • II. Zivilrecht

Full text

J. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte. 
abweichender, aber doch innerlich wesensgleicher Art von Plato, Hegel, Schopen— 
hauer, E. von Harkmann gestaltet worden ist, für die bedeutungsvollste und wahr— 
scheinlichste Art der Erkenntnis. Hiernach ist das All eine Erscheinungsform, die zuletzt 
im menschlichen Wesen anklingt und im menschlichen Denken die höchste Verklärung findet. 
Von diesem pantheistischen System aus läßt sich die Geschichte am richtigsten erklären. 
Dabei sind allerdings zwei Anschauungen möglich: entweder betrachtet man die Zeit als 
etwas auch nicht in der Erscheinung, sondern bloß im Sinnenschein Enthaltenes, als eine 
Täuschung unseres Bewußtseins (wozu auch Cankara neigt), oder man nimmt die Zeit als 
etwas Wirkliches, in der Erscheinung Waltendes an, so daß die zeitliche Entwicklung 
Wesenheit und nicht bloß eine täuschende Phantasie unseres Geistes sei, von der wir 
nicht wüßten, welche Wirklichkeit ihr zu Grunde liege. Ich betrachte die Gründe, welche 
früher Hankara, später Kant für die Idealität der Zeit beigebracht haben, in keiner 
Weise für durchschlagend, und insbesondere der Umstand, daß wir alles in Raum und 
Zeit denken, hat seinen Grund wesentlich darin, daß wir, stets von Raum und Zeit 
umgeben, stets räumliche und zeitliche Bilder aufnehmend, in unserer Phantasie auch nur 
Räumliches und Zeitliches schaffen können!“. Daß wir uns aber darüber erheben können 
in unserem Verstande, indem wir von der Zeit absehen und uns etwas Unendliches 
denken, ist sicher. Dies schließt nicht aus, daß hinter der Welt der Erscheinungen ein 
raum- und zeitloses Wirkliches ist, welches die Erscheinungen in sich faßt, so daß diese 
nichts anderes als Betätigungen seines wirkenden Wesens sind; auf diese Weise wird die 
Erscheinung stets vom Allwesen durchdrungen, und die ganze Folge der Erscheinungen 
zeigt eine Entwicklung, die dem Streben des Allwesens gemöß ist. Wenn wir auf solche 
Art den Menschen als Welterscheinung denken, so ist sein Wirken ein Wirken innerhalb 
des Allwesens, und die Kultur ist nichts anderes als ein ständiges Einströmen göttlicher 
Herrlichkeit mit dem Zwecke, die göttlichen Bestrebungen zu verwirklichen. Auf diese 
Weise gewinnt die Kultur einen bedeutungsvollen Hintergrund, sie wird metaphysisch 
bertieft, und was wir hier erkennen, führen wir zurück auf das Allwesen und sein 
Wirken. Daß wir die Wirksamkeit des Allwesens nicht als ein blindes Zufallswirken, 
sondern als ein zweckentsprechendes teleologisches Wirken betrachten, versteht sich hiernach 
don selbst. Nur auf solchem Wege gewinnt die Geschichte Bedeutung und Sinn: sie ist 
nicht mehr eine Folge von Begebenheiten, sondern eine stetige Frucht göttlichen Wirkens, sie 
ist eine Außerung göttlicher Vernunft. 
Wie Hegel und wie Heraklit nehmen wir einen ständigen Fluß der Dinge 
an; aber wir vermeiden die besondere Auffassung Hegels, der hier überall die Denkkategorien 
anwenden will und auf solche Weise die Geschichte vermenschlicht. Die Bewegung des 
Weltwesens vollzieht sich in anderer Weise, als durch dialeklische Gedankenentwicklung; 
sie zeigt eine ungeheure Mannigfaltigkeit in der Einheit und eine Tiefe, an die die 
Kategorien des menschlichen Denkens nicht heranreichen. 
Nach unserer Auffassung wird ein Moment in der Geschichte besonders hervortreten: 
die Menschheit wird ohne ihren Willen und Wissen auf gewisse Entwicklungsformen 
geleitet werden; in der Vielheit der Einzelnen liegt eine Fülle gleichheitlicher Ent— 
wicklungskeime, die ohne das Bewußtsein der Einzelnen sich entfalten und immer neue 
Gestalten schaffen. So ist die Ehe, so ist die Familie, so ist das Eigentum geworden, 
so ist die Sittlichkeit entstanden, ohne daß die Einzelnen, die an der Entwicklung beteiligt 
waren, auch nur eine Ahnung hatten, wonach die Entwicklung hinstrebte, und was sie 
erzielte. 
Daß ein solcher Hintergrund hinter der Welt der Erscheinungen steht, ist, wie 
bereits bemerkt, nicht bloß Sache des Glaubens, sondern auch des zergliedernden Denkens. 
Welt führt, so daß nur das Brahma existiere. Realistischer ist die Sankhyaphilosophie, die gleich— 
alls zu beruͤcksichtigen ist. Vgl. Garbe, Die Sankhyaphilosophie (1894), namentlich S, 201f. 
UÜber die von HGankara etwas abweichende Vedantaauffassung des RAmanuna val. die ausführliche 
Darstellung von Thibaut a. a. O. XXXIV, G. XXVIIf. 
Bgl. insbesondere Eduard von Hartmann, Kritische Grundlegung des transeendentalen 
NRealismus S. 118f.
	        

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Encyklopädie Der Rechtswissenschaft. Duncker & Humblot [u.a.], 1904.
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