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Denkschrift der Ersten k. k. privilegirten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft zur Erinnerung ihres fünfzigjährigen Bestandes

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Bibliographic data

Full text: Denkschrift der Ersten k. k. privilegirten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft zur Erinnerung ihres fünfzigjährigen Bestandes

Monograph

Identifikator:
844100943
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-94613
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift der Ersten k. k. privilegirten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft zur Erinnerung ihres fünfzigjährigen Bestandes
Place of publication:
Wien
Publisher:
Selbstverl.
Year of publication:
1881
Scope:
1 Online-Ressource (95 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Denkschrift der Ersten k. k. privilegirten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft zur Erinnerung ihres fünfzigjährigen Bestandes
  • Title page

Full text

-i i 
weise eingeleiteten directen Eil (ährten abkürzte. Ueberdies war es mit Rücksicht auf die 
Eisenbalmconcurrenz erwünscht, im Waarenverkehre bestimmte Lieferfristen einzuführen. 
Um allen diesen Anforderungen zu genügen, musste eine bedeutende Vermehrung aller 
Schiffsgattungen, insbesondere der Waarenboote, eintreten, und dazu war eine ansehnliche 
Vermehrung des Anlagecapitales erforderlich, welche auch von der Generalversammlung der 
Actionäre vom 30. April 1851 um so bereitwilliger beschlossen wurde, als die Einnahmen 
des Jahres 1850 schon hinreichten, den 1849 sistirten Coupon einzulösen und überdies 10 H. 
per A die als Dividende zu vertheilen. — 
Das Jahr 1851 gestaltete sich in dem Verkehrsgebiete der Donau - Dampfschiffahrts- 
Gesellschaft zu einem Exportjahre ersten Ranges; eine überreiche Ernte in den unteren Donau 
gegenden fiel mit Misswachs in Mitteleuropa zusammen und führte zu einer ausserordent 
lichen V erkehrssteigerung. 
Selbst auf der durch die neu erö(fuete Staatsbahnlinie concurrenzirten Strecke Wien- 
Pest hob sich der Frachten verkehr um 911.335 Centner. Die gesellschaftliche Flotte leistete 
das Möglichste, konnte aber doch dem Andrange der Waaren weniger denn je entsprechen. 
Daraus nahm die Regierung, die mit der Wiederherstellung der staatlichen Ordnung 
auch die Zügel gegenüber den grossen Industrie- und Transportunternehmungen wieder 
straffer anziehen zu wollen schien und schon in Betreff der von der Generalversammlung vom 
30. November 1850 angenommenen revidirten Statuten die volle Wiederherstellung der eine 
zeitlaug aufgehobenen Bestimmungen über den Einfluss der Staatsgewalt, namentlich die 
Ausübung der Oberaufsicht durch den landesfürstlichen Commissar, zur Bedingung der 
Genehmigung gemacht hatte, Anlass, mit Erlass des Handelsministeriums vom 24. März 1852 
die Gesellschaft dringend aufzufordern, die Betriebsmittel den Bedürfnissen des Verkehres 
angemessen zu vermehren. 
Und wirklich beschloss die Generalversammlung vom 28. April 1852 auf Antrag der 
Administration eine neuerliche Actienemission im Betrage von 4 */«, Millionen Gulden, obgleich 
die Einzahlungen auf die frühere in der Höhe von 3 Millionen Gulden noch im Zuge waren. 
Dieses Entgegenkommen machte selbst in Regierungskreisen Eindruck. Nachdem der Vor 
sitzende den Beschluss der Versammlung verkündet, erhob sich der damalige landesfürstliche 
Commissar Ministerialrath Dr Hock, um die Erklärung abzugeben: »leb habe die Ehre, 
Ihnen, meine Herren, die volle Anerkennung Sr. Excelleuz des Herrn Handelsministers auszu 
sprechen, nicht blos dafür, dass Sie die beantragte Summe so bereitwillig votirten, sondern 
auch für die Art und Weise, in welcher Sie es thateu, indem Sie beinahe einstimmig die hohe 
Aufgabe, welche Sie zu erfüllen haben, erkannten.« 
Um jedoch den Anforderungen der Regierung auch in der Durchführung der 
beschlossenen Massnahme mit möglichster Raschheit entsprechen zu können, musste die 
Administration zu Bestellungen, insbesondere von grossen Dampfbooten, im Auslande ihre 
Zuflucht nehmen, während die Werfte zu Altofen vorwiegend nur mit dem Baue von Schleppen, 
sowie von neuen Schiffskörpern für bereits bestehende Schiffe, überhaupt mit Reparaturen 
und Herstellung von Schiffs- und Stationsinventar-Gegenständen betraut werden konnte, da sie 
überdies ihre eigene Erweiterung, namentlich die Errichtung einer Patentseilerei, einer Schiffs 
schmiede, einer Giesserei u. s. w. durchzuführen, sowie das Gebäude zur Unterbringung der 
Hobelmaschine herzustellen hatte. —
	        

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Responsible Government in the Dominions. Clarendon Pr., 1912.
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