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Die Handelskammern

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Bibliographic data

fullscreen: Die Handelskammern

Monograph

Identifikator:
87637500X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1772
Document type:
Monograph
Title:
Die Handelskammern
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Georg Reimer
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 121 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Europa
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Handelskammern
  • Title page
  • Contents
  • Europa
  • Amerika
  • Asien
  • Afrika
  • Australien

Full text

33 
Die Aufgabe der Gewerbekammer ist es, die Interessen des 
Gewerbes zu fördern, insbesondere durch Erteilung von Gut 
achten und Anregungen an die Behörden. Die Gewerbekammer 
hat die Befugnis, fünf ihrer Mitglieder in die Bürgerschaft ab 
zuordnen. Zwei ihrer Mitglieder gehören der Verwaltung der 
allgemeinen Gewerbeschule an. Endlich hat die Kammer die 
Aufgabe, für alle gewerbliche Zweige Sachverständige zu er 
nennen und von dem Präses der Deputation für Handel und Schiff 
fahrt vereidigen zu lassen. 
Die der Kammer erwachsenden Kosten werden von der 
Staatskasse getragen. 
Durch Gesetz vom 29. Febr. 1904 hat auch der Kleinhandel 
eine Interessenvertretung erhalten; im September 1904 wurde eine 
Detaillistenkammer konstituiert. Diese ist der Deputation 
für Handel und Schiffahrt unterstellt, deren Vorsitzender alle 
Akten der Kammer einzusehen und alle Auskünfte von ihr zu 
fordern berechtigt ist. Nur in dringlichen Fällen darf die Kammer 
direkt mit dem Senate verkehren. 
Der Detaillistenstand ist zum Zweck der Wahlen nach den 
einzelnen Geschäftszweigen in 18 Gruppen eingeteilt, deren jede 
ein Mitglied für die Kammer wählt. Die Kammer führt eine 
Wählerliste; in sie kann sich auf nehmen lassen, wer das ham- 
burgischc Bürgerrecht besitzt, seit fünf Jahren vorzugsweise 
Kleinhandel treibt und weder Mitglied des Ehrbaren Kaufmanns 
noch zur Gewerbekammer wahlberechtigt ist. Wählbar zur 
Detaillistenkammer sind alle wahlberechtigten Detaillisten, die 
zur Bürgerschaft wählbar sind. Die Wahlen finden auf sechs 
Jahre statt; jährlich werden drei Kammermitglieder gewählt. 
Die Mandate müssen angenommen werden. Für die Wahlen gilt 
das allgemeine, gleiche, geheime Stimmrecht; einfache Mehrheit 
entscheidet. 
Die Detaillistenkammer erwählt alljährlich einen Vorsitzenden 
und dessen Stellvertreter. Ein Kammermitglied darf nicht öfter 
als viermal hintereinander Vorsitzender sein. Zur Geschäfts 
führung stellt die Kammer das nötige Personal mit dem Sekretär 
an der Spitze; die Anstellung des letzteren erfordert die Be 
stätigung der Deputation für Handel und Schiffahrt. Die 
Sitzungen der- Detaillistenkammer sind beschlußfähig, wenn die 
Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie sind nicht öffentlich. 
Zur Bearbeitung verschiedener Fragen ernennt die Kammer aus 
ihrer Mitte zeitweilige und ständig© Ausschüsse. Außerdem be 
sitzt sie zwecks näherer Fühlungnahme mit den verschiedenen 
Fachvereinen seit Beginn des Jahres 1906 14 ständige Fach 
ausschüsse, in welche sie Vertreter der einzelnen Branchen zur 
Mitarbeit mit der Kammer heranzieht. 
Die Aufgabe der Detaillistenkammer besteht in der Förderung 
der Interessen des Kleinhandels durch Erstattung von Gutachten 
3 
Aufgaben. 
Kosten. 
Detailliste n- 
kamraer. 
Zusammen 
setzung, 
Geschäfts 
führung. 
Aufgaben.
	        

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Die Handelskammern. Verlag von Georg Reimer, 1906.
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